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Anlage 6 - Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO k.a.Abk.)
V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1318 (Nr. 27); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 498
Geltung ab 23.06.2012; FNA: 9231-7-12 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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Geltung ab 23.06.2012; FNA: 9231-7-12 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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Anlage 6 (zu § 5 Absatz 5) Für die Klassen BE, C1, C, C1E, CE, D1, D1E, D, DE und T
Funktions- und Sicherheitskontrolle sowie entsprechende Handfertigkeiten
Kontrolle der Kraftfahrzeuge und Anhänger auf Verkehrs- und Betriebssicherheit
Kontrolle der Kraftfahrzeuge und Anhänger auf Verkehrs- und Betriebssicherheit
1. Fahrtenschreiber (Klassen C1, C, D1 und D)
Analoger Fahrtenschreiber | Digitaler Fahrtenschreiber |
Bedienung und Handhabung des analogen Fahrten- schreibers - Ausfüllen und Einlegen eines Schaublattes - Bedienung der Schalter - Bedeutung der Kontrolllampen und Ausfall eines Fahrtenschreibers kennen - Benennung der Symbole auf dem Fahrten- schreiber | Bedienung und Handhabung des digitalen Fahrten- schreibers unter Verwendung der Fahrerkarte - vor Beginn der Fahrt, einschließlich Nachtragun- gen in Form von manuellen Eintragungen bei Arbeitszeiten außerhalb der Ruhezeiten - während der Fahrt - beim Verlassen des Fahrzeugs - Bedienung der Schalter - Bedeutung der Kontrolllampen und Ausfall eines Fahrtenschreibers kennen - Benennung der Symbole auf dem Fahrten- schreiber |
Auswertung des Schaublattes a) Wie viele Kilometer wurden gefahren? b) Wie lange war die Fahrtunterbrechung? c) Nach wie vielen Stunden wurde die erste Pause eingelegt? d) Welche Höchstgeschwindigkeit wurde gefahren? - am Ende einer Fahrt - bei Ausfall des Gerätes | |
2. Bremsen (alle Klassen)
- Sichtprüfung des Standes der Bremsflüssigkeit
Prüfen der Druckwarneinrichtung
Vorratsdruck aufbauen, Fahrbereitschaft feststellen
Prüfen, ob Pedalwege frei sind
Sichtprüfung der Betriebs- und Feststellbremse
Wirkung des Lufttrockners prüfen; oder bei älteren Fahrzeugen Vorrat des Frostschutzmittels prüfen
3. Räder, Radaufhängung, Reifen und Lenkung (alle Klassen)
- Prüfen der Reifengröße anhand des Fahrzeugscheins
Prüfen der Tragfähigkeit und der Höchstgeschwindigkeit der Reifen anhand des Fahrzeugscheins
Prüfen des Reifenzustandes/Reifendruckes (Profil, Beschädigung, Fremdkörper)
Sichtprüfung des Sitzes der Radmuttern
Prüfen der Felgen auf Beschädigung
Prüfung Reserverad, Sicherung, Zustand
Sichtprüfung der Radaufhängung
Funktion der Lenkhilfe prüfen (stehender, laufender Motor)
Lenkungsspiel prüfen
Ölstand der Servolenkung prüfen
4. Elektrische Ausstattung/Beleuchtungseinrichtungen/Kontrolleinrichtungen (alle Klassen)
- Standlicht, Abblendlicht, Fernlicht, Umrissleuchte vorne, Funktion prüfen
Bremsleuchten, Kennzeichenbeleuchtung, Rückstrahler prüfen
Hupe/Lichthupe/Warnblinklicht/Seitenmarkierungsleuchten, Funktion prüfen
Batterie (Anschlüsse, Befestigung) prüfen
Reihenfolge des An- und Abklemmens beim Fremdstart benennen
Kontrolllampen - Blinker/Warnblinklicht/Fernlicht/Handbremse/Automatischer Blockierverhinderer/Temperaturanzeigen benennen bzw. kontrollieren oder Kontrollsysteme erläutern
Schluss-, Umrissleuchten hinten, Funktion prüfen
5. Motor/Betriebsstoffe (alle Klassen)
- Sichtprüfung von Kühler und Kühlleitungen, Kontrolle des Kühlflüssigkeitsstandes
Kontrolle des Motorölstandes
Dichtheit der Kraftstoffanlage, Kraftstoffleitung, Kraftstoffvorrat prüfen
Sichtprüfung des Antriebs von Nebenaggregaten (z. B. Lichtmaschine, Servo- und Wasserpumpe)
Wasservorrat in Scheiben- und Scheinwerferwaschanlage kontrollieren
Einstellung der Scheibenwasch-Spritzdüsen prüfen, gegebenenfalls reinigen
Überprüfung der Zustandsanzeige für die Luftfilteranlage
6. Ausrüstung/Aufbau/Zusatzeinrichtung (alle Klassen)
- Warnleuchte (Funktion), Warndreieck, Warnweste (Vorhandensein)
Unterlegkeile (Anzahl, Unterbringung, Zustand)
Verbandkasten (Unterbringung)
Bordwände, Verschlüsse, Gepäckklappen, Plane, Ladeeinrichtung, Ladungssicherung (Zustandskontrolle)
Sichtprüfung der Anhängekupplung
Zustand der Scheiben und Spiegel (Sauberkeit, Beschädigung)
Plane/Spriegel (Zustand und Befestigung kontrollieren, prüfen, ob Plane frei von Wasser oder u. U. von Schnee und Eis)
7. Handfertigkeiten (Klassen D1 und D)
- Erläutern eines Radwechsels
Auswechseln einer Glühlampe im Scheinwerfer (gegebenenfalls erläutern) (gilt nicht für Gasentladungslampe)
Auswechseln einer Lampe in Brems-, Blink- oder Schlussleuchte
Funktionsprüfung der Verständigungsanlage mit Regelung der Lautstärke und Umschalten zwischen Fahrer- und Beifahrermikrofon
Funktionsprüfung der Türbetätigungsanlage (auch von außen)
Erläutern oder Demonstrieren des vorschriftsmäßigen Absicherns eines liegen gebliebenen Fahrzeugs
Erläutern oder Demonstrieren der Notbetätigung der Türen
Beschreibung der Handhabung des Feuerlöschers
Kontrolle/Wechsel einer Sicherung bzw. Handhabung des Sicherungsautomaten bei Ausfall
Bedienung der Heizungs- und Lüftungsanlage erklären
8. Handfertigkeiten (Klassen BE, DE, D1E, CE und C1E)
- Funktions- und Sicherheitskontrolle, Handfertigkeiten
Prüfung der Bremsanlagen
Kontrolle der Druckluftbremsanschlüsse und der elektrischen Anschlüsse
Funktionsprüfung der Druckluftbremsanschlüsse oder der Auflaufbremse
Kontrolle von Aufbau, Planen, Bordwänden und sonstigen Einrichtungen zur Sicherung der Ladung
Text in der Fassung des Artikels 3 Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher und straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften V. v. 8. August 2017 BGBl. I S. 3158 m.W.v. 18. August 2017
Frühere Fassungen von Anlage 6 Fahrschüler-Ausbildungsordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 18.08.2017 | Artikel 3 Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher und straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 08.08.2017 BGBl. I S. 3158 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 6 Fahrschüler-Ausbildungsordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 6 FahrschAusbO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FahrschAusbO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 FahrschAusbO Praktischer Unterricht (vom 18.08.2017)
... beziehen und inhaltlich mit dieser zu verzahnen. Er hat sich an den in den Anlagen 3 bis 6 aufgeführten Inhalten zu orientieren und die praktische Anwendung der Kenntnisse ... praktische Unterweisung in der Erkennung und Behebung technischer Mängel nach Anlage 6 . (6) Die in den Absätzen 3 bis 5 vorgeschriebenen Ausbildungseinheiten sind ...
Anlage 3 FahrschAusbO (zu § 5 Absatz 1) Sachgebiete für den praktischen Unterricht für alle Klassen (vom 19.01.2013)
... 19.1.1 Praktische Unterweisung in der Erkennung und Behebung technischer Mängel nach Anlage 6 19.1.2 Zusätzliche Überprüfung 19.1.2.1 Überprüfung ... 20.1.1 Praktische Unterweisung in der Erkennung und Behebung technischer Mängel nach Anlage 6 20.1.2 Zusätzliche Überprüfungen Handfertigkeiten 20.1.2.1 ... 21.3.1 Praktische Unterweisung in der Erkennung und Behebung technischer Mängel nach Anlage 6 21.3.2 Prüfen der Kupplungseinrichtung (Kontrolle der Befestigung und ... 22.3.1 Praktische Unterweisung in der Erkennung und Behebung technischer Mängel nach Anlage 6 22.3.2 Prüfen der Kupplungseinrichtung (Kontrolle der Befestigung und ... 23.1.1 Praktische Unterweisung in der Erkennung und Behebung technischer Mängel nach Anlage 6 23.1.2 Zusätzliche Überprüfungen 23.1.2.1 ... 23.5.1 Praktische Unterweisung in der Erkennung und Behebung technischer Mängel nach Anlage 6 23.5.2 Prüfen der Kupplungseinrichtung (Kontrolle der Befestigung und ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher und straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 08.08.2017 BGBl. I S. 3158
Artikel 3 FPersuStVRÄndV Änderung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
... die Wörter „den Fahrtenschreiber (EU) Nr. 165/2014" ersetzt. 5. In Anlage 6 wird Nummer 1 wie folgt gefasst: „1. Fahrtenschreiber (Klassen C1, C, D1 und ...
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