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Änderung Anlage 2.5 Fahrschüler-Ausbildungsordnung vom 28.12.2016
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Anlage 2.5 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 28.12.2016 geltenden Fassung | Anlage 2.5 n.F. (neue Fassung) in der am 28.12.2016 geltenden Fassung durch Artikel 4 V. v. 21.12.2016 BGBl. I S. 3083 |
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(Textabschnitt unverändert) Anlage 2.5 (zu § 4) Rahmenplan für den klassenspezifischen Zusatzstoff in den Klassen D (18 Doppelstunden) und D1 (10 Doppelstunden)*) | |
1. Voraussetzung für den Erwerb der Fahrerlaubnis D1 und D a) Personenbeförderung in Bussen Sicherheit, Unfallbeteiligung b) Definition Kraftomnibusse c) Einteilung der Kraftomnibusse nach Größe, Art, Verwendung. 2. Rahmen, Fahrwerk, Elektrische Anlage a) Rahmen und Fahrgestelle unterschiedliche Motoreinbauvarianten, Aufbau, Gitterrohrrahmen, Federung, Dämpfung, Achsen b) Räder und Reifen Arten, Reifenschäden Radwechsel Schneeketten: - Arten - Montage c) Lenkung d) Elektrische Anlage Batterie, Prüfung/Ladung, Lichtmaschine, Anlasser, Bordelektrik, Beleuchtung, Heizung, Lüftung, Klimatisierung, weitere Stromverbraucher. 3. Fahrerplatz - Innenraum Zugang von außen a) Fahrerplatz Linienbus, Reisebus Begleitpersonal Signalanlagen: - Video - Außenbeobachtung b) Informations- und Unterhaltungsanlage Lautsprecheranlage, Radioanlage, Fernseh-/Videoanlage c) Innenraum Fahrgastraum - Beleuchtung: Innenbeleuchtung, Bodenbeleuchtung, Nachtbeleuchtung, Ein- und Ausstiege, Notausstiege, Türöffnung bei Reisebussen: Stauraum, Kraftstoffbehälter. 4. Kraftstrang a) Motoren b) Einspritzanlage c) Abgasanlage d) Kupplung e) Getriebe f) Antriebswellen g) Differential. 5. Bremsanlagen (1) a) Bauteile b) gesetzliche Vorschriften c) Arten von Bremsanlagen. 6. Bremsanlagen (2) a) Einzelaggregate der Bremsanlage b) Feststellbremsanlage. 7. Bremsanlagen (3) a) Betriebsbremsanlage b) Dauerbremsanlage. 8. Bremsanlagen (4) a) Gelenkbusanlage b) Luftfederung - Gelenkbus c) Drehgelenk - Knickschutz d) Antrieb-Schlupf-Regelung (ASR) und Automatischer Blockierverhinderer (ABV) e) Automatisch-lastabhängige Bremse (ALB) f) Anhängerkupplung g) Anhänger hinter Kraftomnibussen. 9. Personenbeförderung, Fahrzeug- und Beförderungsdokumente a) gesetzliche Regelung des Personenverkehrs Grundzüge des Personenbeförderungsrechts, Freistellungsverordnung b) Arten des Personenbeförderungsverkehrs Gelegenheitsverkehr Linienverkehr, Schulbusverkehr, Marktfahrten, Theaterfahrten, grenzüberschreitender Verkehr c) Fahrzeug- und Beförderungsdokumente für den innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr d) Haltestellen e) Kennzeichnung und Beschilderung von Linienbussen. 10. BO-Kraft, Bau- und Betriebsvorschriften a) BO-Kraft Allgemeine Vorschriften Fahrdienst, Fahrgäste, Beförderungspflicht, Ausrüstung und Beschaffenheit b) Sondervorschriften O-Bus Linienverkehr Fahrzeuguntersuchungen nach BO-Kraft c) Ordnungswidrigkeiten Nichtraucherzonen Kennzeichnung von Schulbussen, Kennzeichnung von Sitzplätzen für behinderte Menschen Rollstuhlfahrer Gurtanlegepflicht d) Verhalten im Fahrdienst mitzuführende Papiere Fundsachen. 11. StVZO-Bestimmungen zu Kraftomnibussen Sondervorschriften für Kraftomnibusse Bauart, bestimmte Höchstgeschwindigkeit, Abmessung, Anhängerbetrieb, Kurvenlaufeigenschaften, Achslasten, Gesamtgewicht, Besetzung, Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Anordnung der Fahrgastsitze, Einrichtung zum sicheren Führen der Fahrzeuge, Heizung, Belüftung, Einrichtungen zum Auf- und Absteigen, Fußboden, Türen - Notausstiege, Feuerlöscher, Erste-Hilfe-Material, Gänge, Bereifung, Lenkeinrichtung, Diebstahl-, Alarmeinrichtungen, Scheiben und Scheibenwischer, Unterlegkeile, Abgase, Abgasuntersuchung, Geschwindigkeitsbegrenzer, Geschwindigkeitsschilder. 12. Fahrphysik a) Wirkung von Kräften Kraftschluss, Widerstände, Luftwiderstände, Steigungswiderstände, Fliehkräfte, Seitenführungskraft, Kurvenfahrten. b) Benutzung von Spiegeln. 13. Fahren mit Kraftomnibussen, StVO-Bestimmungen mit integrierter Gefahrenlehre (1) Verhalten im Straßenverkehr, Vermittlung der Verhaltensweisen unter besonderer Berücksichtigung der Verantwortung als Kraftomnibus-Fahrer Fahren in Fahrstreifen Sonderfahrstreifen Geschwindigkeit, Abstand, Überholen, Vorbeifahren, Vorfahrt, besondere Verkehrslagen, Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Einfahren, Anfahren. 14. Fahren mit Kraftomnibussen, StVO-Bestimmungen mit integrierter Gefahrenlehre (2) Halten und Parken, Sorgfaltspflichten beim Ein- und Aussteigen, Warnzeichen, Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Bahnübergänge, Fußgängerüberwege, Schulbusse, Haltestellenregelung, sonstige Pflichten des Fahrzeugführers, Verkehrshindernisse, Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen, Ordnungswidrigkeiten. 15. Wirtschaftliches und umweltschonendes Fahren mit Kraftomnibussen; Umweltschutz, energiesparendes und wirtschaftliches Fahren; Straßenkarten, Streckenplanung a) Umweltschutz Energiesparendes und gleichmäßiges Fahren, Lärmschutz b) Alternative Kraftstoffe und Antriebe c) Umweltschutz bei Wartung, Pflege und Kontrollen des Kraftomnibusses d) Umweltgerechtes Entsorgen von Abfällen e) Karten lesen, Streckenplanung, Navigationssysteme. 16. Fahren mit Kraftomnibussen Verhalten bei Pannen und nach Unfällen a) Verhalten in schwierigen Situationen besondere Seitenwindempfindlichkeit von Kraftomnibussen, Aquaplaning, Nebel, Wintergefahren, Verhalten als Schulbusfahrer b) Liegenbleiben von Bussen Pannen, Schutz der Fahrgäste, Notfallmaßnahmen, Evakuierung c) Fahrerbedingte Unfallfaktoren Übermüdung, Ernährung, Alkohol, Drogen, Medikamente, Krankheit, Ablenkung d) Verhalten bei Unfällen. 17. Sozialvorschriften, Arbeitsrecht, sonstige Bestimmungen a) Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 b) Grundzüge des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) c) Grundzüge des Fahrpersonalgesetzes d) Grundzüge der Fahrpersonalverordnung | |
(Text alte Fassung) e) Verordnung über das Kontrollgerät (EWG) Nr. 3821/85 | (Text neue Fassung) e) Verordnung über das Kontrollgerät (EWG) Nr. 165/2014 |
f) Fahrpersonal und Kraftfahrzeuge g) Kontrollmittelverordnung h) Kontrollen nach dem Güterkraftverkehrsgesetz i) Grundzüge des Arbeitszeitgesetzes. 18. Sicherheitskontrollen a) Abfahrkontrolle Verkehrs- und Betriebssicherheit Räder und Bereifung, elektrische Einrichtungen, Bremsanlage, Ausrüstung b) Unterrichtung über Handfertigkeiten, die im Rahmen der praktischen Ausbildung und Prüfung beherrscht werden müssen. Die Punkte 'Ausrüstung, Einbau und Prüfung von Geschwindigkeitsbegrenzern, Automatisch-lastabhängige Bremse, Dauerbremse, Haltestellenbremse, Kupplung, Wandlerkupplung, Geschwindigkeitsbegrenzer, Besonderheiten bei Gelenkbussen und Kneeling' entfallen bei Klasse D1. --- *) Bei Erweiterung von Klasse D1 auf Klasse D 8 Doppelstunden klassenspezifischer Stoff. |
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