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Änderung Artikel 2 Erste Verordnung zur Änderung der Fischseuchenverordnung vom 15.05.2013

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Artikel 2 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 15.05.2013 geltenden Fassung
Artikel 2 n.F. (neue Fassung)
in der am 15.05.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 08.05.2013 BGBl. I S. 1245
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 2


(Text alte Fassung)

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 30. Juni 2013 außer Kraft, soweit nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird.

(Text neue Fassung)

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.