Änderung Anlage 1 HkRNGebV vom 01.10.2021

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 1 HkRNGebV, alle Änderungen durch Artikel 1 2. HkRNGebVÄndV am 1. Oktober 2021 und Änderungshistorie der HkRNGebV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Anlage 1 HkRNGebV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.10.2021 geltenden Fassung
Anlage 1 HkRNGebV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.10.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3730
(heute geltende Fassung) 

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1) Gebührenverzeichnis zum Herkunftsnachweisregister


(Text alte Fassung) nächste Änderung


Nr.
| Gebühren

1 | Gebührentatbestände im Zusammenhang mit der Ausstellung, Übertragung,
Anerkennung
und Entwertung von Herkunftsnachweisen | Gebührenhöhe
je Herkunftsnachweis
in Euro

1.1 | Ausstellung eines Herkunftsnachweises nach § 12 der Herkunfts- und Regional-
nachweis-Durchführungsverordnung
| 0,01

1.2 | Übertragung eines Herkunftsnachweises auf ein anderes Konto innerhalb
Deutschlands nach § 28 Absatz 1 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durch-
führungsverordnung
| 0,01

1.3 | Übertragung eines Herkunftsnachweises auf ein anderes Konto eines Registers,
das
eine ausländische zuständige Stelle führt, nach § 28 Absatz 2 der Herkunfts-
und
Regionalnachweis-Durchführungsverordnung | 0,01

1.4 | Übertragung eines Herkunftsnachweises von einem Konto eines Registers, das
eine
ausländische zuständige Stelle führt, auf ein Konto innerhalb Deutschlands
nach
§ 37 Absatz 1 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverord-
nung
| 0,01

1.5 | Entwertung eines Herkunftsnachweises für die Stromkennzeichnung nach § 30
Absatz
2 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung | 0,02

2 | Gebührentatbestände, die Anlagen im Herkunftsnachweisregister betreffen | Gebührenhöhe
je Vorgang
in Euro

2.1 | Registrierung einer Anlage im Herkunftsnachweisregister nach § 21 der Herkunfts-
und
Regionalnachweis-Durchführungsverordnung | 50

2.2 | Übernahme einer vormals einem anderen Anlagenbetreiber zugeordneten Anlage
im
Regionalnachweisregister nach § 27 Absatz 2 der Herkunfts- und Regional-
nachweis-Durchführungsverordnung
oder Zuordnung der Anlage zu einem
neuen
Konto desselben Kontoinhabers nach § 12 Absatz 1 der Herkunfts- und
Regionalnachweis-Durchführungsverordnung
| 10

(Text neue Fassung)


Nummer
| Gebühren

1 | Gebührentatbestände im Zusammenhang mit der Ausstellung, Übertra-
gung, Anerkennung
und Entwertung von Herkunftsnachweisen | Gebührenhöhe
je Herkunftsnachweis
in Euro

1.1 | Ausstellung eines Herkunftsnachweises nach § 12 der Herkunfts- und Re-
gionalnachweis-Durchführungsverordnung
| 0,0025

1.2 | Übertragung eines Herkunftsnachweises auf ein anderes Konto innerhalb
Deutschlands nach § 28 Absatz 1 der Herkunfts- und Regionalnachweis-
Durchführungsverordnung
| 0,0010

1.3 | Übertragung eines Herkunftsnachweises auf ein anderes Konto eines Regis-
ters, das
eine ausländische zuständige Stelle führt, nach § 28 Absatz 2 der
Herkunfts- und
Regionalnachweis-Durchführungsverordnung | 0,0025

1.4 | Übertragung eines Herkunftsnachweises von einem Konto eines Registers,
das eine
ausländische zuständige Stelle führt, auf ein Konto innerhalb
Deutschlands nach
§ 37 Absatz 1 der Herkunfts- und Regionalnachweis-
Durchführungsverordnung
| 0,0025

1.5 | Entwertung eines Herkunftsnachweises für die Stromkennzeichnung nach
§
30 Absatz 2 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverord-
nung
| 0,0050

2 | Gebührentatbestände, die Anlagen im Herkunftsnachweisregister be-
treffen
| Gebührenhöhe
je Vorgang
in Euro

2.1 | Registrierung einer Anlage im Herkunftsnachweisregister nach § 21 der Her-
kunfts- und
Regionalnachweis-Durchführungsverordnung | 120

2.2 | Übernahme einer vormals einem anderen Anlagenbetreiber zugeordneten
Anlage im
Regionalnachweisregister nach § 27 Absatz 2 der Herkunfts-
und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung
oder Zuordnung der An-
lage
zu einem neuen Konto desselben Kontoinhabers nach § 12 Absatz 1
der
Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung | 40

3 | Gebührentatbestände für die Nutzung des Herkunftsnachweisregisters
durch Führung eines Kontos | Gebührenhöhe
in Euro

vorherige Änderung

3.1 | Jahresgebühr für Kontoinhaber je Konto mit mehr als 500.000 gebührenpflich-
tigen
Vorgängen hinsichtlich Herkunftsnachweisen nach Nummer 1 pro Jahr | 750

3.2 | Jahresgebühr für Kontoinhaber je Konto mit 15.001 bis einschließlich 500.000
gebührenpflichtigen
Vorgängen hinsichtlich Herkunftsnachweisen nach Num-
mer
1 pro Jahr | 500

3.3 | Jahresgebühr für Kontoinhaber je Konto mit 2.501 bis einschließlich 15.000 ge-
bührenpflichtigen
Vorgängen hinsichtlich Herkunftsnachweisen nach Nummer 1
pro
Jahr | 250

3.4 | Jahresgebühr für Kontoinhaber je Konto mit weniger als 2.501 gebührenpflich-
tigen
Vorgängen hinsichtlich Herkunftsnachweisen nach Nummer 1 pro Jahr | 50



3.1 | Jahresgebühr für Kontoinhaber je Konto mit mehr als 500.000 gebühren-
pflichtigen
Vorgängen hinsichtlich Herkunftsnachweisen nach Nummer 1
pro
Jahr | 750

3.2 | Jahresgebühr für Kontoinhaber je Konto mit 15.001 bis einschließlich
500.000 gebührenpflichtigen
Vorgängen hinsichtlich Herkunftsnachweisen
nach Nummer
1 pro Jahr | 500

3.3 | Jahresgebühr für Kontoinhaber je Konto mit 2.501 bis einschließlich 15.000
gebührenpflichtigen
Vorgängen hinsichtlich Herkunftsnachweisen nach
Nummer
1 pro Jahr | 250

3.4 | Jahresgebühr für Kontoinhaber je Konto mit weniger als 2.501 gebühren-
pflichtigen
Vorgängen hinsichtlich Herkunftsnachweisen nach Nummer 1
pro
Jahr | 50

4 | Gebühren für Maßnahmen nach Abschnitt 8 der Herkunfts- und Regio-
nalnachweis-Durchführungsverordnung (Sperrung und Schließung des
Kontos, Ausschluss von der Teilnahme an den Registern) |

4.1 | Kontosperrung nach § 49 Absatz 1 oder Absatz 2 der Herkunfts- und Re-
gionalnachweis-Durchführungsverordnung | nach Zeitaufwand

4.2 | Aufhebung der Kontosperrung nach § 49 Absatz 4 der Herkunfts- und Re-
gionalnachweis-Durchführungsverordnung | nach Zeitaufwand

4.3 | Kontoschließung nach § 50 Absatz 1 Nummer 2 oder Absatz 2 der Her-
kunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung | nach Zeitaufwand

4.4 | Ausschluss von der Teilnahme an den Registern nach § 51 Absatz 1 oder
Absatz 2 der Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung | nach Zeitaufwand

4.5 | Wiederaufnahme nach Ausschluss nach § 51 Absatz 4 der Herkunfts- und
Regionalnachweis-Durchführungsverordnung | nach Zeitaufwand

4.6 | Sperrung des Kontozugangs nach § 51 Absatz 5 der Herkunfts- und Regio-
nalnachweis-Durchführungsverordnung | nach Zeitaufwand


(heute geltende Fassung) 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed