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Zitierungen von § 10b FinDAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10b FinDAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FinDAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1534
Artikel 4 FISG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
... des Direktoriums werden in der Regel für fünf Jahre bestellt." 6. § 10b wird wie folgt gefasst: „§ 10b Personalgewinnungs- und ... Jahre bestellt." 6. § 10b wird wie folgt gefasst: „ § 10b Personalgewinnungs- und Personalbindungsprämie Die Bundesanstalt kann auf ...
 
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