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Zitierungen von § 16t FinDAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16t FinDAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FinDAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16 FinDAG Umlage (vom 01.07.2021)
... sowie die Bilanzkontrollemittenten nach Maßgabe der §§ 16a bis 16s  ...
§ 24 FinDAG Übergangsbestimmungen zu Kosten, Haushalt und Umlageerhebung für den Aufgabenbereich Bilanzkontrolle (vom 01.07.2021)
... Haushaltsjahr folgenden Jahres. (7) Die §§ 16 bis 16m und 16o bis 16s in der ab dem 1. Juli 2021 geltenden Fassung sind erstmals auf das Umlagejahr 2022 anzuwenden. ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1534
Artikel 4 FISG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
... 16q Festsetzungsverjährung § 16r Zahlungsverjährung § 16s Erstattung überzahlter Umlagebeträge". c) Nach der Angabe zu § 18a ... ersetzt. 16. Die bisherigen §§ 16n bis 16r werden die §§ 16o bis 16s . 17. Nach § 18a wird folgender § 18b eingefügt:  ... auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. (7) Die §§ 16 bis 16m und 16o bis 16s in der ab dem 1. Juli 2021 geltenden Fassung sind erstmals auf das Umlagejahr 2022 anzuwenden. ...

FMSA-Neuordnungsgesetz (FMSANeuOG)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3171
Artikel 2 FMSANeuOG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
... 16p Festsetzungsverjährung § 16q Zahlungsverjährung § 16r Erstattung überzahlter Umlagebeträge". f) Nach der Angabe zu § 18 ... wird." 20. Die bisherigen §§ 16m bis 16q werden die §§ 16n bis 16r . 21. In § 17 Absatz 1 Satz 4 werden die Wörter ... Fassung entsprechend anzuwenden. (8) Die §§ 16 bis 16l und 16n bis 16r in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung sind erstmals auf das Umlagejahr 2018 anzuwenden. ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten
G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 990
Artikel 7 WpIGEG Änderungen anderer Rechtsvorschriften
... 1 Satz 1 umzulegenden Kosten sind in die Umlage einzubeziehen, die nach den §§ 16 bis 16r des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes erhoben wird. Dabei sind Unternehmen nach § 2 Nummer 2 Buchstabe a dem Aufgabenbereich ...

Kreditzweitmarktförderungsgesetz
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 4 KrZwMGEG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
... 16r Festsetzungsverjährung § 16s Zahlungsverjährung § 16t Erstattung überzahlter Umlagebeträge". 2. § 15 wird wie folgt ... 14. Die bisherigen §§ 16p bis 16s werden die §§ 16q bis 16t . 15. In § 23 werden die beiden Absätze 12 und Absatz 13 durch die folgenden ...