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Zitierungen von § 11a FinDAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11a FinDAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FinDAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
Artikel 19 FinmadiG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
... ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 11a wie folgt gefasst: „§ 11a Regelungen zur Integrität; ... In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 11a wie folgt gefasst: „ § 11a Regelungen zur Integrität; Verordnungsermächtigung". 2. Nach § 4 ... nach Satz 2 endet sechs Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses." 8. § 11a wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 11a Regelungen zur Integrität; Verordnungsermächtigung". b) Nach Absatz 1 ...

Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1534
Artikel 4 FISG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
...  a) Nach der Angabe zu § 11 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 11a Private Finanzgeschäfte der Beschäftigten der Bundesanstalt". b) Die ... Absatz 8 des Bundesbesoldungsgesetzes abweichen." 7. Nach § 11 wird folgender § 11a eingefügt: „§ 11a Private Finanzgeschäfte der Beschäftigten ... 7. Nach § 11 wird folgender § 11a eingefügt: „ § 11a Private Finanzgeschäfte der Beschäftigten der Bundesanstalt (1) ...