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Zitierungen von § 4j FinDAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4j FinDAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FinDAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Marktzugangsangabenverordnung (MarktAngV)
V. v. 30.09.2004 BGBl. I S. 2576; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
§ 10 MarktAngV Form des Antrags (vom 15.12.2023)
... jederzeit verlangen, eine deutsche Übersetzung zur Verfügung zu stellen. § 4j Absatz 1 Satz 2 bis 4 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes gilt ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 6 ZuFinG Änderung der Marktzugangsangabenverordnung
... bei Bedarf jederzeit verlangen, eine deutsche Übersetzung zur Verfügung zu stellen. § 4j Absatz 1 Satz 2 bis 4 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes gilt ...
Artikel 22 ZuFinG Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes
... a) Nach der Angabe zu § 4i wird folgende Angabe eingefügt: „ § 4j Anträge und Informationen in englischer Sprache". b) Die Angabe zu § ... können in englischer Sprache erfolgen." 3. Nach § 4i wird folgender § 4j eingefügt: „§ 4j Anträge und Informationen in englischer ... 3. Nach § 4i wird folgender § 4j eingefügt: „ § 4j Anträge und Informationen in englischer Sprache (1) Anträge an die ...
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