Zitierungen von § 4 BAGebV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 BAGebV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BAGebV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Besondere-Ausgleichsregelung-Gebührenverordnung
V. v. 01.08.2014 BGBl. I S. 1318
Artikel 1 1. BAGebVÄndV
... 1" durch die Wörter „nach den Nummern 1 bis 3" ersetzt. 3. § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 Übergangsregelung Für ... 1 bis 3" ersetzt. 3. § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 Übergangsregelung Für Anträge auf Begrenzung der EEG-Umlage nach den ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Besondere-Ausgleichsregelung-Gebührenverordnung
V. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2500
Artikel 1 2. BAGebVÄndV Änderung der Besondere-Ausgleichsregelung-Gebührenverordnung
... nach Nummer 4 der Anlage entsprechend anzuwenden." 2. Die §§ 3 und 4 werden wie folgt gefasst: „§ 3 Ablehnung von Anträgen Wird ... von Begrenzungsbescheiden nach Nummer 4 der Anlage entsprechend anzuwenden. § 4 Anwendungsbestimmung (1) Gebühren nach dieser Verordnung und ihrer Anlage werden ...


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