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Änderungen an Gesetz über die Durchführung von Statistiken auf dem Gebiet der Kriegsopferfürsorge
chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiertm.W.v. (verkündet) | wurden ... (Synopse/Diff) | durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert |
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vergangene und konsolidierte Änderungen (Verpasst?) | ||
01.01.2024 | (Aufhebung) | Artikel 58 Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652) |
27.07.2016 | Synopse gesamt oder einzeln für § 4, § 5 | Artikel 3 Gesetz zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes und anderer Statistikgesetze vom 21. Juli 2016 (BGBl. I S. 1768) |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1055/l.htm