Tools:
Update via:
Zitierungen von § 5 Gesetz über die Durchführung von Statistiken auf dem Gebiet der Kriegsopferfürsorge
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 SHStatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SHStatG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 SHStatG (vom 27.07.2016)
... 1. Name, Anschrift, Telefonnummer und Adresse für elektronische Post der nach § 5 Absatz 2 auskunftgebenden Stelle, 2. Name und Kontaktdaten der für Rückfragen ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Bundesstatistikgesetzes und anderer Statistikgesetze
G. v. 21.07.2016 BGBl. I S. 1768
Artikel 3 BStatGuaÄndG Änderung des Gesetzes über die Durchführung von Statistiken auf dem Gebiet der Kriegsopferfürsorge
... §§ 4 und 5 des Gesetzes über die Durchführung von Statistiken auf dem Gebiet der ... 1. Name, Anschrift, Telefonnummer und Adresse für elektronische Post der nach § 5 Absatz 2 auskunftgebenden Stelle, 2. Name und Kontaktdaten der für ... der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen. § 5 (1) Für die Erhebungen besteht Auskunftspflicht. Die Angaben zu § 4 Nummer 2 ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1055/v15325.htm