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§ 4 - Außenwirtschaftsgesetz (AWG)
Artikel 1 G. v. 06.06.2013 BGBl. I S. 1482 (Nr. 28); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 27.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 71
Geltung ab 01.09.2013, abweichend siehe Artikel 4; FNA: 7400-4 Außenwirtschaft im Allgemeinen
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Geltung ab 01.09.2013, abweichend siehe Artikel 4; FNA: 7400-4 Außenwirtschaft im Allgemeinen
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§ 4 Beschränkungen und Handlungspflichten zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und der auswärtigen Interessen
(1) Im Außenwirtschaftsverkehr können durch Rechtsverordnung Rechtsgeschäfte und Handlungen beschränkt oder Handlungspflichten angeordnet werden, um
- 1.
- die wesentlichen Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland zu gewährleisten,
- 2.
- eine Störung des friedlichen Zusammenlebens der Völker zu verhüten,
- 3.
- eine erhebliche Störung der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu verhüten,
- 4.
- die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union zu gewährleisten,
- 4a.
- die öffentliche Ordnung oder Sicherheit in Bezug auf Projekte oder Programme von Unionsinteresse im Sinne von Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/452 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2019 zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union (ABl. L 79 I vom 21.3.2019, S. 1) zu gewährleisten oder
- 5.
- einer Gefährdung der Deckung des lebenswichtigen Bedarfs im Inland oder in Teilen des Inlands entgegenzuwirken und dadurch im Einklang mit Artikel 36 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union die Gesundheit und das Leben von Menschen zu schützen.
(2) Ferner können im Außenwirtschaftsverkehr durch Rechtsverordnung Rechtsgeschäfte und Handlungen beschränkt oder Handlungspflichten angeordnet werden, um
- 1.
- Beschlüsse des Rates der Europäischen Union über wirtschaftliche Sanktionsmaßnahmen im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik umzusetzen,
- 2.
- Verpflichtungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union durchzuführen, die in unmittelbar geltenden Rechtsakten der Europäischen Union zur Durchführung wirtschaftlicher Sanktionsmaßnahmen im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik vorgesehen sind,
- 3.
- Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen umzusetzen oder
- 4.
- zwischenstaatliche Vereinbarungen umzusetzen, denen die gesetzgebenden Körperschaften in der Form eines Bundesgesetzes zugestimmt haben.
(3) Als Beschränkung nach den Absätzen 1 und 2 gilt die Anordnung von Genehmigungserfordernissen oder von Verboten.
(4) 1Beschränkungen und Handlungspflichten sind nach Art und Umfang auf das Maß zu begrenzen, das notwendig ist, um den in der Ermächtigung angegebenen Zweck zu erreichen. 2Sie sind so zu gestalten, dass in die Freiheit der wirtschaftlichen Betätigung so wenig wie möglich eingegriffen wird. 3Beschränkungen und Handlungspflichten dürfen abgeschlossene Verträge nur berühren, wenn der in der Ermächtigung angegebene Zweck erheblich gefährdet wird. 4Sie sind aufzuheben, sobald und soweit die Gründe, die ihre Anordnung rechtfertigten, nicht mehr vorliegen.
Text in der Fassung des Artikels 1 Erstes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Gesetze G. v. 10. Juli 2020 BGBl. I S. 1637 m.W.v. 17. Juli 2020
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Frühere Fassungen von § 4 AWG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 4 AWG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 AWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AWG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 AWG Gegenstand von Beschränkungen (vom 17.07.2020)
... Beschränkungen oder Handlungspflichten nach § 4 Absatz 1 können insbesondere angeordnet werden für Rechtsgeschäfte oder Handlungen in Bezug ... Aktionen bestimmt sind. (2) Beschränkungen oder Handlungspflichten nach § 4 Absatz 1 Nummer 4 können insbesondere angeordnet werden in Bezug auf den Erwerb inländischer Unternehmen ... der Bundesrepublik Deutschland oder eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union nach § 4 Absatz 1 Nummer 4 voraussichtlich beeinträchtigt wird. Satz 1 gilt im Fall des § 4 Absatz 1 ... 4 Absatz 1 Nummer 4 voraussichtlich beeinträchtigt wird. Satz 1 gilt im Fall des § 4 Absatz 1 Nummer 4a entsprechend. Unionsfremde Erwerber aus den Mitgliedstaaten der Europäischen ... Erwerbern gleich. (3) Beschränkungen oder Handlungspflichten nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 können insbesondere angeordnet werden in Bezug auf den Erwerb inländischer Unternehmen ... gefährdet sind. (4) Beschränkungen oder Handlungspflichten nach § 4 Absatz 1 Nummer 5 können auch angeordnet werden in Bezug auf Güter, die nicht in Absatz 1 genannt sind. ... der Gesellschaft berührt. (5) Beschränkungen oder Handlungspflichten nach § 4 Absatz 1 können auch angeordnet werden in Bezug auf Rechtsgeschäfte oder Handlungen Deutscher im ...
§ 6 AWG Einzeleingriff (vom 01.01.2024)
... oder Handlungspflichten angeordnet werden, um eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die in § 4 Absatz 1 , auch in Verbindung mit Absatz 2, genannten Rechtsgüter abzuwenden. Insbesondere ... Satz 2, soweit durch Nebenbestimmungen eine abweichende Geltungsdauer bestimmt ist. (3) § 4 Absatz 3 und 4 und § 5 Absatz 5 gelten ...
§ 7 AWG Einzeleingriff im Seeverkehr außerhalb des deutschen Küstenmeeres
... Um eine im Einzelfall bestehende Gefahr für die in § 4 Absatz 1 genannten Rechtsgüter abzuwenden, welche seewärts der Grenze des deutschen ... eingetragen ist, stellt sicher, dass zur Abwehr einer Gefahr für die in § 4 Absatz 1 genannten Rechtsgüter auf Verlangen die erforderlichen Angaben unverzüglich und ... dies nach Absatz 3 für Schiffe unter der Bundesflagge vorgesehen ist. (5) § 4 Absatz 3 und 4, § 5 Absatz 5 und § 6 Absatz 2 gelten ...
§ 12 AWG Erlass von Rechtsverordnungen (vom 09.06.2021)
... nach diesem Gesetz erlässt die Bundesregierung. Rechtsverordnungen nach § 4 Absatz 2 und § 30 Absatz 2 erlässt abweichend von Satz 1 das Bundesministerium für ... abweichend von Satz 1 das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, im Falle des § 4 Absatz 2 im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium der Finanzen. ... die Bundesregierung oder das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gemäß § 4 Absatz 2 Beschränkungen des Güter-, Kapital- oder Zahlungsverkehrs mit dem Ausland angeordnet ...
§ 13 AWG Zuständigkeiten für den Erlass von Verwaltungsakten und für die Entgegennahme von Meldungen (vom 01.01.2024)
... und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, c) im Fall des § 4 Absatz 1 Nummer 4 und 4a in Verbindung mit § 5 Absatz 2 und einer auf Grund dieser Vorschriften erlassenen ... 2 und einer auf Grund dieser Vorschriften erlassenen Rechtsverordnung, d) im Fall des § 4 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 5 Absatz 3 und einer auf Grund dieser Vorschriften erlassenen ... für Anordnungen im Bereich des Dienstleistungsverkehrs auf dem Gebiet des Verkehrswesens nach § 4 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit einer auf Grund dieser Vorschrift erlassenen Rechtsverordnung sowie auf Grund ... Anordnungen im Bereich des Dienstleistungsverkehrs auf dem Gebiet des Versicherungswesens nach § 4 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit einer auf Grund dieser Vorschrift erlassenen Rechtsverordnung sowie auf Grund ... und Ernährung für Anordnungen im Bereich des Waren- und Dienstleistungsverkehrs nach § 4 Absatz 1 und 2 in Verbindung mit einer auf Grund dieser Vorschrift erlassenen Rechtsverordnung im Rahmen der ...
§ 14a AWG Fristen für Beschränkungen und Handlungspflichten beim Erwerb inländischer Unternehmen (vom 09.06.2021)
... oder Handlungspflichten in Bezug auf den Erwerb inländischer Unternehmen nach § 4 Absatz 1 Nummer 4 oder 4a in Verbindung mit § 5 Absatz 2 oder § 4 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 5 ... Unternehmen nach § 4 Absatz 1 Nummer 4 oder 4a in Verbindung mit § 5 Absatz 2 oder § 4 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 5 Absatz 3 dürfen nur angeordnet werden, wenn das Bundesministerium ... oder 2. mit den am Erwerb Beteiligten vertragliche Regelungen zum Schutz der in § 4 Absatz 1 Nummer 1, 4 oder 4a genannten Rechtsgüter verhandelt. Die Hemmung endet im Fall des Satzes 1 ... Beschränkungen oder Handlungspflichten oder eine vertragliche Regelung zum Schutz der in § 4 Absatz 1 Nummer 1, 4 oder 4a genannten Rechtsgüter durch eine gerichtliche Entscheidung ganz oder teilweise aufgehoben ... Rechtsfolge des Satzes 1 gilt auch, wenn eine vertragliche Regelung zum Schutz der in § 4 Absatz 1 Nummer 1, 4 oder 4a genannten Rechtsgüter durch rechtsgeschäftliche Erklärung einseitig beendet ...
§ 15 AWG Rechtsunwirksamkeit (vom 28.12.2022)
... mittelbaren Beteiligung an einem inländischen Unternehmen ein Prüfrecht auf Grund von § 4 Absatz 1 Nummer 4 und 4a und § 5 Absatz 2 oder von § 4 Absatz 1 Nummer 1 und § 5 Absatz 3 jeweils in ... ein Prüfrecht auf Grund von § 4 Absatz 1 Nummer 4 und 4a und § 5 Absatz 2 oder von § 4 Absatz 1 Nummer 1 und § 5 Absatz 3 jeweils in Verbindung mit einer auf Grund dieser Vorschriften erlassenen ... an einem inländischen Unternehmen dient, ist schwebend unwirksam, wenn auf Grund von § 4 Absatz 1 Nummer 4 und 4a und § 5 Absatz 2 oder von § 4 Absatz 1 Nummer 1 und § 5 Absatz 3 jeweils in ... unwirksam, wenn auf Grund von § 4 Absatz 1 Nummer 4 und 4a und § 5 Absatz 2 oder von § 4 Absatz 1 Nummer 1 und § 5 Absatz 3 jeweils in Verbindung mit einer auf Grund dieser Vorschriften erlassenen ... auf Unternehmensbereiche oder Unternehmensgegenstände beziehen, die auf Grund von § 4 Absatz 1 Nummer 4 und 4a und § 5 Absatz 2 oder von § 4 Absatz 1 Nummer 1 und § 5 Absatz 3 jeweils in ... beziehen, die auf Grund von § 4 Absatz 1 Nummer 4 und 4a und § 5 Absatz 2 oder von § 4 Absatz 1 Nummer 1 und § 5 Absatz 3 jeweils in Verbindung mit einer auf Grund dieser Vorschriften erlassenen ...
§ 17 AWG Strafvorschriften
... von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer einer Rechtsverordnung nach § 4 Absatz 1, die der Durchführung 1. einer vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ...
§ 19 AWG Bußgeldvorschriften (vom 28.12.2022)
... wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. einer Rechtsverordnung nach a) § 4 Absatz 1 oder b) § 11 Absatz 1 bis 3 oder Absatz 4 oder einer vollziehbaren ...
§ 23 AWG Allgemeine Auskunftspflicht (vom 28.12.2022)
... Einhaltung von Beschränkungen oder Handlungspflichten auf Grund von Rechtsverordnungen nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 5 Absatz 3 sowie auf Grund von Rechtsverordnungen nach § 4 Absatz 1 ... Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 5 Absatz 3 sowie auf Grund von Rechtsverordnungen nach § 4 Absatz 1 Nummer 4 und 4a , jeweils in Verbindung mit § 5 Absatz 2, zu überwachen. Zum Zweck des Satzes 1 ... zu stellenden Anforderungen und deren Aufgabenwahrnehmung, können in Rechtsverordnungen nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 5 Absatz 3 und § 4 Absatz 1 Nummer 4 und 4a in Verbindung mit § ... in Rechtsverordnungen nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 5 Absatz 3 und § 4 Absatz 1 Nummer 4 und 4a in Verbindung mit § 5 Absatz 2 geregelt werden. (7) Das Hauptzollamt, das den ...
§ 24 AWG Übermittlung von Informationen (vom 28.12.2022)
... des Bundes oder der Länder übermitteln, soweit dies zur Verfolgung der Zwecke des § 4 Absatz 1 und 2 , zur Zollabfertigung oder zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten nach diesem ... abweichend von Absatz 1 nur übermittelt werden, soweit dies zur Verfolgung der Zwecke des § 4 Absatz 1 und 2 oder zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten nach diesem Gesetz, einer auf Grund ...
§ 26 AWG Übermittlung personenbezogener Daten aus Strafverfahren
... obersten Bundesbehörden personenbezogene Daten zur Verfolgung der Zwecke des § 4 Absatz 1 und 2 übermitteln. (2) Die nach Absatz 1 erlangten Daten dürfen nur ...
§ 32 AWG Evaluierung der Änderungen durch das Erste Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Gesetze (vom 09.06.2021)
... des Innern, für Bau und Heimat und des Bundesministeriums der Finanzen die Anwendung der §§ 4 , 5, 13, 14a und 15 in der Fassung des Ersten Gesetzes zur Änderung des ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Stammnormen
Außenwirtschaftsverordnung (AWV)V. v. 02.08.2013 BGBl. I S. 2865; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 17.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 243
Sonstige
Achte Verordnung zur Änderung der AußenwirtschaftsverordnungV. v. 27.04.2017 BAnz AT 03.05.2017 V1
Dreizehnte Verordnung zur Änderung der AußenwirtschaftsverordnungV. v. 27.02.2019 BAnz AT 06.03.2019 V1
Dritte Verordnung zur Änderung der AußenwirtschaftsverordnungV. v. 31.10.2014 BAnz AT 06.11.2014 V1
Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung der AußenwirtschaftsverordnungV. v. 17.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 243
Elfte Verordnung zur Änderung der AußenwirtschaftsverordnungV. v. 13.12.2017 BAnz AT 20.12.2017 V1
Erste Verordnung zur Änderung der AußenwirtschaftsverordnungV. v. 13.12.2013 BAnz AT 20.12.2013 V1
Erste Verordnung zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der AußenwirtschaftsverordnungV. v. 25.08.2021 BAnz AT 07.09.2021 V1
Fünfte Verordnung zur Änderung der AußenwirtschaftsverordnungV. v. 13.10.2015 BAnz AT 16.10.2015 V1
Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der AußenwirtschaftsverordnungV. v. 25.05.2020 BAnz AT 02.06.2020 V1
Neunte Verordnung zur Änderung der AußenwirtschaftsverordnungV. v. 14.07.2017 BAnz AT 17.07.2017 V1
Neunzehnte Verordnung zur Änderung der AußenwirtschaftsverordnungV. v. 21.12.2022 BAnz AT 23.12.2022 V1
Sechste Verordnung zur Änderung der AußenwirtschaftsverordnungV. v. 14.03.2016 BAnz AT 18.03.2016 V1
Sechzehnte Verordnung zur Änderung der AußenwirtschaftsverordnungV. v. 26.10.2020 BAnz AT 28.10.2020 V1
Siebte Verordnung zur Änderung der AußenwirtschaftsverordnungV. v. 19.12.2016 BAnz AT 23.12.2016 V1
Siebzehnte Verordnung zur Änderung der AußenwirtschaftsverordnungV. v. 27.04.2021 BAnz AT 30.04.2021 V1
Vierte Verordnung zur Änderung der AußenwirtschaftsverordnungV. v. 13.07.2015 BAnz AT 17.07.2015 V1
Vierzehnte Verordnung zur Änderung der AußenwirtschaftsverordnungV. v. 14.04.2020 BAnz AT 20.04.2020 V1
Zehnte Verordnung zur Änderung der AußenwirtschaftsverordnungV. v. 22.09.2017 BAnz AT 28.09.2017 V1
Zwanzigste Verordnung zur Änderung der AußenwirtschaftsverordnungV. v. 27.09.2023 BGBl. 2023 I Nr. 264
Zweite Verordnung zur Änderung der AußenwirtschaftsverordnungV. v. 25.03.2014 BAnz AT 31.03.2014 V1
Zwölfte Verordnung zur Änderung der AußenwirtschaftsverordnungV. v. 19.12.2018 BAnz AT 28.12.2018 V1
Zitat in folgenden Normen
Ausführungsgesetz zum Chemiewaffenübereinkommen (CWÜAG)
G. v. 02.08.1994 BGBl. I S. 1954; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 27.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 71
§ 6 CWÜAG Verarbeitung und Geheimhaltung von Daten (vom 05.03.2024)
... Behörden übermitteln, soweit dies zu deren Überprüfung, zur Verfolgung der in § 4 Absatz 1 und 2 des Außenwirtschaftsgesetzes angegebenen Zwecke oder zur Verfolgung von Straftaten nach diesem Gesetz, dem ...
Außenwirtschaftsverordnung (AWV)
V. v. 02.08.2013 BGBl. I S. 2865; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 17.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 243
Anlage 1 AWV Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung (vom 23.07.2024)
... geändert worden ist, das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sowie
-
des § 4 Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit Absatz 3 und mit § 12 Absatz 1 Satz 2 des Außenwirtschaftsgesetzes vom 6. Juni 2013 (BGBl. I S. ...
Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwGMeldV-Immobilien)
V. v. 20.08.2020 BGBl. I S. 1965
§ 3 GwGMeldV-Immobilien Meldepflichten wegen eines Bezugs zu Risikostaaten oder Sanktionslisten
... Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie nach § 6 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit § 4 Absatz 1 Nummer 2 und 3 und Absatz 2 Nummer 3 des Außenwirtschaftsgesetzes .1 (4) Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen stellt den ...
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
neugefasst durch B. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1750, 3245; zuletzt geändert durch Artikel 25 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
§ 50f GWB Zusammenarbeit mit anderen Behörden (vom 07.11.2023)
... 3 gemacht worden sind, an andere Behörden übermitteln, soweit dies zur Verfolgung der in § 4 Absatz 1 Nummer 1 bzw. Nummern 4, 4a und § 5 Absatz 2, 3 des Außenwirtschaftsgesetzes genannten Zwecke ...
Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen
neugefasst durch B. v. 22.11.1990 BGBl. I S. 2506; zuletzt geändert durch Artikel 25 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2606
§ 11a KrWaffKontrG Übermittlung von Informationen (vom 28.12.2022)
... des Bundes oder der Länder übermitteln, soweit dies zur Verfolgung der Zwecke des § 4 Absatz 1 und 2 des Außenwirtschaftsgesetzes , zur Zollabfertigung, zur Prüfung der Zuverlässigkeit nach § 6 Absatz 3 Nummer 3 ... abweichend von Absatz 1 nur übermittelt werden, soweit dies zur Verfolgung der Zwecke des § 4 Absatz 1 und 2 des Außenwirtschaftsgesetzes , zur Prüfung der Zuverlässigkeit nach § 6 Absatz 3 Nummer 3 oder zur Verfolgung von ...
Kreditwesengesetz (KWG)
neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2776; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 6a KWG Besondere Aufgaben (vom 01.01.2024)
... Die Möglichkeit zur Anordnung von Beschränkungen des Kapital- und Zahlungsverkehrs nach § 4 Absatz 1 des Außenwirtschaftsgesetzes bleibt ...
Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG)
Artikel 1 G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 402; zuletzt geändert durch Artikel 26 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 40 ZFdG Sicherstellung
... 1. eine Sache sicherstellen, um eine gegenwärtige Gefahr für die in § 4 Absatz 1 des Außenwirtschaftsgesetzes genannten Rechtsgüter abzuwehren; die §§ 6 und 7 des Außenwirtschaftsgesetzes ...
§ 71 ZFdG Auskunftspflicht im Außenwirtschaftsverkehr
... Abwehr einer im Einzelfall bestehenden Gefahr für die in § 4 Absatz 1 des Außenwirtschaftsgesetzes genannten Rechtsgüter ist § 9 entsprechend mit der Maßgabe anzuwenden, dass ...
§ 72 ZFdG Überwachung der Telekommunikation sowie des Brief- und Postverkehrs (vom 09.07.2021)
... der Europäischen Union im Bereich des Außenwirtschaftsverkehrs oder einer nach § 4 Absatz 1 des Außenwirtschaftsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung verstoßen würden und die sich auf eine der nachfolgend ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erstes Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 10.07.2020 BGBl. I S. 1637
Artikel 1 1. AWGuaÄndG Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes
... 2019/632 (ABl. L 111 vom 25.4.2019, S. 54) geändert worden ist" ersetzt. 3. § 4 Absatz 1 Nummer 4 wird durch die folgenden Nummern 4 und 4a ersetzt: „4. die öffentliche ... 2 und 3 wie folgt gefasst: „(2) Beschränkungen oder Handlungspflichten nach § 4 Absatz 1 Nummer 4 können insbesondere angeordnet werden in Bezug auf den Erwerb inländischer Unternehmen ... der Bundesrepublik Deutschland oder eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union nach § 4 Absatz 1 Nummer 4 voraussichtlich beeinträchtigt wird. Satz 1 gilt im Fall des § 4 Absatz 1 Nummer 4a ... nach § 4 Absatz 1 Nummer 4 voraussichtlich beeinträchtigt wird. Satz 1 gilt im Fall des § 4 Absatz 1 Nummer 4a entsprechend. Unionsfremde Erwerber aus den Mitgliedstaaten der Europäischen ... Erwerbern gleich. (3) Beschränkungen oder Handlungspflichten nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 können insbesondere angeordnet werden in Bezug auf den Erwerb inländischer Unternehmen ... c und d durch die folgenden Buchstaben c bis e ersetzt: „c) im Fall des § 4 Absatz 1 Nummer 4 und 4a in Verbindung mit § 5 Absatz 2 und einer auf Grund dieser Vorschriften erlassenen ... und einer auf Grund dieser Vorschriften erlassenen Rechtsverordnung, d) im Fall des § 4 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 5 Absatz 3 und einer auf Grund dieser Vorschriften erlassenen ... oder Handlungspflichten in Bezug auf den Erwerb inländischer Unternehmen nach § 4 Absatz 1 Nummer 4 oder 4a in Verbindung mit § 5 Absatz 2 oder § 4 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 5 ... Unternehmen nach § 4 Absatz 1 Nummer 4 oder 4a in Verbindung mit § 5 Absatz 2 oder § 4 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 5 Absatz 3 dürfen nur angeordnet werden, wenn das Bundesministerium ... oder 2. mit den am Erwerb Beteiligten vertragliche Regelungen zum Schutz der in § 4 Absatz 1 Nummer 1, 4 oder 4a genannten Rechtsgüter verhandelt. Die Hemmung endet im Fall des Satzes 1 Nummer ... Beschränkungen oder Handlungspflichten oder eine vertragliche Regelung zum Schutz der in § 4 Absatz 1 Nummer 1, 4 oder 4a genannten Rechtsgüter durch eine gerichtliche Entscheidung ganz oder teilweise aufgehoben ... Neuem. Die Rechtsfolge des Satzes 1 gilt auch, wenn eine vertragliche Regelung zum Schutz der in § 4 Absatz 1 Nummer 1, 4 oder 4a genannten Rechtsgüter durch rechtsgeschäftliche Erklärung einseitig beendet ... mittelbaren Beteiligung an einem inländischen Unternehmen ein Prüfrecht auf Grund von § 4 Absatz 1 Nummer 4 und 4a und § 5 Absatz 2 oder von § 4 Absatz 1 Nummer 1 und § 5 Absatz 3 jeweils in ... ein Prüfrecht auf Grund von § 4 Absatz 1 Nummer 4 und 4a und § 5 Absatz 2 oder von § 4 Absatz 1 Nummer 1 und § 5 Absatz 3 jeweils in Verbindung mit einer auf Grund dieser Vorschriften erlassenen ... an einem inländischen Unternehmen dient, ist schwebend unwirksam, wenn auf Grund von § 4 Absatz 1 Nummer 4 und 4a und § 5 Absatz 2 oder von § 4 Absatz 1 Nummer 1 und § 5 Absatz 3 jeweils in ... unwirksam, wenn auf Grund von § 4 Absatz 1 Nummer 4 und 4a und § 5 Absatz 2 oder von § 4 Absatz 1 Nummer 1 und § 5 Absatz 3 jeweils in Verbindung mit einer auf Grund dieser Vorschriften erlassenen ... auf Unternehmensbereiche oder Unternehmensgegenstände beziehen, die auf Grund von § 4 Absatz 1 Nummer 4 und 4a und § 5 Absatz 2 oder von § 4 Absatz 1 Nummer 1 und § 5 Absatz 3 jeweils in ... beziehen, die auf Grund von § 4 Absatz 1 Nummer 4 und 4a und § 5 Absatz 2 oder von § 4 Absatz 1 Nummer 1 und § 5 Absatz 3 jeweils in Verbindung mit einer auf Grund dieser Vorschriften erlassenen ... Einhaltung von Beschränkungen oder Handlungspflichten auf Grund von Rechtsverordnungen nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 5 Absatz 3 sowie auf Grund von Rechtsverordnungen nach § 4 Absatz 1 ... Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 5 Absatz 3 sowie auf Grund von Rechtsverordnungen nach § 4 Absatz 1 Nummer 4 und 4a , jeweils in Verbindung mit § 5 Absatz 2, zu überwachen. Zum Zweck des Satzes 1 ... zu stellenden Anforderungen und deren Aufgabenwahrnehmung, können in Rechtsverordnungen nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 5 Absatz 3 und § 4 Absatz 1 Nummer 4 in Verbindung mit § 5 ... in Rechtsverordnungen nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 5 Absatz 3 und § 4 Absatz 1 Nummer 4 in Verbindung mit § 5 Absatz 2 geregelt werden." 13. In § 25 Absatz 2 ... des Innern, für Bau und Heimat und des Bundesministeriums der Finanzen die Anwendung der §§ 4 , 5, 13, 14a und 15 in der Fassung des Ersten Gesetzes zur Änderung des ...
Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Chemiewaffenübereinkommen sowie außenwirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 27.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 71
Artikel 1 CWÜAGuaÄndG Änderung des Ausführungsgesetzes zum Chemiewaffenübereinkommen
... Behörden übermitteln, soweit dies zu deren Überprüfung, zur Verfolgung der in § 4 Absatz 1 und 2 des Außenwirtschaftsgesetzes angegebenen Zwecke oder zur Verfolgung von Straftaten nach diesem Gesetz, dem ...
Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen
G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1275
Artikel 1 AWGuKrWaffKontrGÄndG Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes
... § 12 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden nach der Angabe „ § 4 Absatz 2" die Wörter „und § 30 Absatz 2" und nach den Wörtern ... für Wirtschaft und Energie" ein Komma und die Wörter „im Falle des § 4 Absatz 2" eingefügt. b) In Absatz 5 werden nach den Wörtern ... eingefügt. 7. In § 23 Absatz 6b Satz 2 wird nach den Wörtern „ § 4 Absatz 1 Nummer 4" die Angabe „und 4a" eingefügt. 8. Dem § 28 wird ...
Gesetz zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts
G. v. 06.06.2013 BGBl. I S. 1482; zuletzt geändert durch Artikel 27 G. v. 25.07.2013 BGBl. I S. 2722
Artikel 2 AWRModG Folgeänderungen
... 5 und 7 Abs. 1 des Außenwirtschaftsgesetzes" durch die Wörter „in § 4 Absatz 1 und 2 des Außenwirtschaftsgesetzes" ersetzt. (2) Das Gesetz ... 428/2009 vom 5. Mai 2009 oder entgegen einer Beschränkung oder Handlungspflicht nach § 4 Absatz 1 und § 5 des Außenwirtschaftsgesetzes" ersetzt. b) In Nummer 1 ... 1 und Abs. 2 Nr. 6 des Außenwirtschaftsgesetzes" durch die Wörter „§ 4 Absatz 1 Nummer 1 und § 5 Absatz 2 des Außenwirtschaftsgesetzes" ersetzt. ... § 7 Abs. 1 des Außenwirtschaftsgesetzes" durch die Wörter „nach § 4 Absatz 1 des Außenwirtschaftsgesetzes" ersetzt. (18) Das ... geändert: 1. In § 1 Absatz 1 Nummer 2 werden die Wörter „§ 4 Abs. 2 Nr. 4 des Außenwirtschaftsgesetzes" durch die Wörter „§ 2 Absatz ... 2 wird wie folgt geändert: a) In Buchstabe a werden die Wörter „§ 4 Abs. 2 Nr. 3 des Außenwirtschaftsgesetzes" durch die Wörter „§ 2 Absatz ... ersetzt. b) In Buchstabe b werden die Wörter „§ 4 Abs. 2 Nr. 5 des Außenwirtschaftsgesetzes" durch die Wörter „§ 2 Absatz ... ist, wird wie folgt geändert: 1. In Nummer 1 werden die Wörter „§ 4 Abs. 2 Nr. 3 des Außenwirtschaftsgesetzes" durch die Wörter „§ 2 Absatz ... ersetzt. 2. In Nummer 2 werden die Wörter „§ 4 Abs. 2 Nr. 5 des Außenwirtschaftsgesetzes" durch die Wörter „§ 2 Absatz ... (BGBl. I S. 693) geändert worden ist, werden die Wörter „Gebietsfremde (§ 4 Abs. 1 des Außenwirtschaftsgesetzes)" durch die Wörter „Ausländer ... S. 2407) geändert worden ist, werden die Wörter „Gebietsfremde im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 4 des Außenwirtschaftsgesetzes" durch die Wörter „Ausländer ...
Artikel 4 AWRModG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... geändert worden ist, außer Kraft. (2) In Artikel 1 treten die §§ 4 , 5 und 11 am Tag nach der Verkündung dieses Gesetzes in ...
Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2602
Artikel 17 GwRLÄndG Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes
... a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) Die Angabe „ § 4 Absatz 1" wird durch die Wörter „§ 4 Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz ... aa) Die Angabe „§ 4 Absatz 1" wird durch die Wörter „ § 4 Absatz 1 , auch in Verbindung mit Absatz 2," ersetzt. bb) Folgender Satz wird ...
GWB-Digitalisierungsgesetz
G. v. 18.01.2021 BGBl. I S. 2
Artikel 1 GWBDigiG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
... 3 gemacht worden sind, an andere Behörden übermitteln, soweit dies zur Verfolgung der in § 4 Absatz 1 Nummer 1 und § 5 Absatz 2 des Außenwirtschaftsgesetzes genannten Zwecke erforderlich ist. Bei ...
Sanktionsdurchsetzungsgesetz II
G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2606
Artikel 2 SanktDG II Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes
... des Bundes oder der Länder übermitteln, soweit dies zur Verfolgung der Zwecke des § 4 Absatz 1 und 2 , zur Zollabfertigung oder zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten nach diesem ... abweichend von Absatz 1 nur übermittelt werden, soweit dies zur Verfolgung der Zwecke des § 4 Absatz 1 und 2 oder zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten nach diesem Gesetz, einer auf Grund ...
Artikel 25 SanktDG II Änderung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen
... des Bundes oder der Länder übermitteln, soweit dies zur Verfolgung der Zwecke des § 4 Absatz 1 und 2 des Außenwirtschaftsgesetzes , zur Zollabfertigung, zur Prüfung der Zuverlässigkeit nach § 6 Absatz 3 Nummer 3 ... abweichend von Absatz 1 nur übermittelt werden, soweit dies zur Verfolgung der Zwecke des § 4 Absatz 1 und 2 des Außenwirtschaftsgesetzes , zur Prüfung der Zuverlässigkeit nach § 6 Absatz 3 Nummer 3 oder zur Verfolgung von ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG)
Artikel 1 G. v. 16.08.2002 BGBl. I S. 3202; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 402
§ 23a ZFdG Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (vom 08.09.2015)
... 428/2009 vom 5. Mai 2009 oder entgegen einer Beschränkung oder Handlungspflicht nach § 4 Absatz 1 und § 5 des Außenwirtschaftsgesetzes die Ausfuhr von 1. Waffen, ...
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