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Zitierungen von § 4 Anordnung des Bundesministers der Verteidigung über die Übertragung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamten- oder Wehrdienstverhältnis in Angelegenheiten der Besoldung, der Versorgung, des Wehrsolds und der Beihilfe
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 BMVgBesWidAnO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BMVgBesWidAnO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 BMVgBesWidAnO Vorbehaltsklausel
... im Einzelfall die Zuständigkeit nach den §§ 1 bis 3 und die Vertretung nach § 4 abweichend von dieser Anordnung regeln. Mit dem Bundesministerium des Innern oder dem ...
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