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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.10.2013 aufgehoben
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§ 1 - Pflanzenschutzmittel-Gebührenverordnung (PflSchMGebV)
neugefasst durch B. v. 09.03.2005 BGBl. I S. 744; aufgehoben durch § 6 V. v. 22.10.2013 BGBl. I S. 3872
Geltung ab 14.10.1998; FNA: 7823-5-11 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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Geltung ab 14.10.1998; FNA: 7823-5-11 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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§ 1 Erhebung von Gebühren und Auslagen
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und das Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (Julius Kühn-Institut), erheben für ihre jeweiligen Amtshandlungen nach dem Pflanzenschutzgesetz Gebühren und Auslagen nach dieser Verordnung. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit erhebt darüber hinaus für Bericht erstattende Tätigkeiten im Sinne des § 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Pflanzenschutzgesetzes Gebühren und Auslagen nach dieser Verordnung.
Text in der Fassung des Artikels 3 Gesetz zur Neuordnung der Ressortforschung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz G. v. 13. Dezember 2007 BGBl. I S. 2930 m.W.v. 1. Januar 2008
Frühere Fassungen von § 1 PflSchMGebV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2008 | Artikel 3 Gesetz zur Neuordnung der Ressortforschung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 13.12.2007 BGBl. I S. 2930 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 1 PflSchMGebV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 PflSchMGebV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PflSchMGebV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 PflSchMGebV Ermäßigung und Befreiung von Gebühren und Auslagen (vom 02.04.2009)
... Die nach Maßgabe der §§ 1 und 2 berechneten Gebühren sind auf Antrag des Gebühren- und Auslagenschuldners bis auf ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Neuordnung der Ressortforschung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2930
Artikel 3 LwForschNOG Änderung sonstiger Vorschriften
... Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen," ersetzt. 2. In § 1 Satz 1 werden die Wörter die Biologische Bundesanstalt für Land- und ...
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