Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung Anlage BGVGebV vom 21.08.2014

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage BGVGebV, alle Änderungen durch Artikel 2 MariMedVEV am 21. August 2014 und Änderungshistorie der BGVGebV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

Anlage BGVGebV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 21.08.2014 geltenden Fassung
Anlage BGVGebV n.F. (neue Fassung)
in der am 21.08.2014 geltenden Fassung
durch Artikel 2 Abs. 1 V. v. 14.08.2014 BGBl. I S. 1383

(Textabschnitt unverändert)

Anlage (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis



Lfd. Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr in Euro

| Führt die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft die für die
Erteilung eines der in den Abschnitten I, II und III Buchstabe B genannten Doku-
mente erforderliche Besichtigung oder Überprüfung an Bord selbst durch, tritt die
Gebühr nach Nummer 5001 hinzu. |

(Text alte Fassung) nächste Änderung

| I.
Amtshandlungen
auf dem Gebiet der Schiffssicherheit |

(Text neue Fassung)

| I.
Amtshandlungen und individuell zurechenbare öffentliche Leistungen
auf dem Gebiet der Schiffssicherheit |

| A. Freibord-Zeugnisse nach dem Internationalen Freibord-Übereinkommen von
1966/88 sowie nach der Anlage zum SOLAS-Übereinkommen von 1974/88,
der Schiffssicherheitsverordnung 1998 und der Verordnung (EG) Nr. 789/2004 |

0001 | Erteilung des Freibordzeugnisses vor Indienststellung des Schiffes einschließlich
der Bestätigungen für die jährlich durchzuführenden Besichtigungen | 945

0002 | Erteilung des Freibordzeugnisses für vorhandene Schiffe einschließlich der Be-
stätigungen für die jährlich durchzuführenden Besichtigungen | 745

0003 | Erteilung eines Freibord-Ausnahmezeugnisses | 175

| B. Sicherheitszeugnisse für Fahrgastschiffe und Fahrgast-Hochgeschwindig-
keitsfahrzeuge nach der Anlage zum SOLAS-Übereinkommen von 1974/88,
der Schiffssicherheitsverordnung 1998, dem Internationalen Code für die
Sicherheit von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen (HSC-Code), der Richtlinie
2009/45/EG und der Verordnung (EG) Nr. 789/2004 |

0101 | Erteilung des Sicherheitszeugnisses vor Indienststellung des Schiffes | 420

0102 | Erteilung des Sicherheitszeugnisses für vorhandene Schiffe | 190

0103 | Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen | 230

| C. Sicherheitszeugnisse für Frachtschiffe (Sicherheitszeugnisse für Spezialschiffe
und Reaktorschiffe, Bau-Sicherheitszeugnisse, Ausrüstungs-Sicherheitszeug-
nisse) nach der Anlage zum SOLAS-Übereinkommen von 1974/88, der Schiffs-
sicherheitsverordnung 1998, dem HSC-Code, dem SPS-Code, dem MODU-
Code und der Verordnung (EG) Nr. 789/2004 |

0201 | Erteilung eines Sicherheitszeugnisses für Schiffe in der Auslandsfahrt vor Indienst-
stellung einschließlich der Bestätigung für die durchzuführenden jährlichen und/
oder regelmäßigen Besichtigungen | 945

0202 | Erteilung eines Sicherheitszeugnisses für vorhandene Schiffe in der Auslandsfahrt
einschließlich der Bestätigung für die durchzuführenden jährlichen und/oder regel-
mäßigen Besichtigungen | 745

| D. Bau- und Ausrüstungs-Sicherheitszeugnisse und Sicherheitszeugnisse für
Frachtschiffe, Spezialschiffe und Sonderfahrzeuge nach der Schiffssicher-
heitsverordnung 1998 |

0301 | Erteilung eines Sicherheitszeugnisses vor Indienststellung des Schiffes einschließ-
lich der Bestätigung für die durchzuführenden jährlichen und/oder regelmäßigen
Besichtigungen | 1.175

0302 | Erteilung eines Sicherheitszeugnisses für vorhandene Schiffe einschließlich der
Bestätigung für die durchzuführenden jährlichen und/oder regelmäßigen Besichti-
gungen | 1.005

| E. Sicherheitszeugnisse für Sportboote, Ausbildungsfahrzeuge und Traditions-
schiffe nach der Schiffssicherheitsverordnung 1998 und 1986, Traditions-
schiffsrichtlinie |

0401 | Erteilung des Sicherheitszeugnisses oder der Prüfbescheinigung für gewerbs-
mäßig genutzte Sportboote | 140

0410 | Erteilung des Sicherheitszeugnisses für Traditionsschiffe | 685

0411 | Zusätzliche Genehmigung zum Sicherheitszeugnis für Traditionsschiffe | 230

0412 | Ausnahmegenehmigung zum Sicherheitszeugnis für Traditionsschiffe | 230

0413 | Bestätigung der Zwischenbesichtigung oder zusätzlichen Zwischenbesichtigung | 115

| F. Sicherheitszeugnisse für Fischereifahrzeuge nach der Richtlinie 97/70/EG des
Rates vom 11. Dezember 1997 über eine harmonisierte Sicherheitsregelung für
Fischereifahrzeuge von 24 Meter Länge und mehr und der Schiffssicherheits-
verordnung 1998 |

0501 | Erteilung des Sicherheitszeugnisses einschließlich der Bestätigung der Zwischen-
besichtigung für Fischereifahrzeuge von 24 Meter Länge und mehr vor Indienst-
stellung des Schiffes | 575

0502 | Erteilung des Sicherheitszeugnisses einschließlich der Bestätigung der Zwischen-
besichtigung für Fischereifahrzeuge von 24 Meter Länge und mehr bei vorhande-
nen Schiffen | 405

0511 | Erteilung des Sicherheitszeugnisses einschließlich der Bestätigung der Zwischen-
besichtigung für Fischereifahrzeuge bis 24 Meter Länge vor Indienststellung des
Schiffes | 440

0512 | Erteilung des Sicherheitszeugnisses einschließlich der Bestätigung der Zwischen-
besichtigung für vorhandene Fischereifahrzeuge bis 24 Meter Länge | 305

| G. Ausnahmebescheinigungen und Ausnahmezeugnisse nach der Anlage zum
SOLAS-Übereinkommen von 1974/88, der Verordnung (EG) Nr. 789/2004 und
der Schiffssicherheitsverordnung 1998 |

0601 | Erteilung einer Ausnahmebescheinigung oder eines Ausnahmezeugnisses | 115

| H. Funk-Sicherheitszeugnisse nach der Anlage zum SOLAS-Übereinkommen von
1974/88, der Verordnung (EG) Nr. 789/2004 und der Schiffssicherheitsverord-
nung 1998 |

0701 | Erteilung des Funk-Sicherheitszeugnisses einschließlich Bestätigung der jähr-
lichen Besichtigung | 155

| I. Bestätigungsvermerke |

0750 | Regelmäßiger Bestätigungsvermerk der jährlichen Besichtigung für Zeugnisse
nach den Buchstaben A bis F, H, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung aus-
gestellt worden sind | 145

vorherige Änderung nächste Änderung

| J. Sonstige Amtshandlungen nach der Anlage zum SOLAS-Übereinkommen von
1974/88,
der Schiffssicherheitsverordnung 1998 sowie der Gefahrgutverord-
nung
See |



| J. Sonstige Amtshandlungen und individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach der Anlage zum SOLAS-Übereinkommen von 1974/88, der Schiffssicherheitsverordnung 1998 sowie der Gefahrgutverordnung See |

0801 | Verlängerung der Gültigkeit eines Freibord-Zeugnisses sowie eines Sicherheits-
oder Ausnahmezeugnisses bis zu fünf Monaten | 60

0802 | Genehmigung zur Beförderung von Getreide für jeden Getreidebeladungsfall | 175

0803 | Erteilung der Bescheinigung für Schiffe unter fremder Flagge, die in der Nationalen
Fahrt eingesetzt werden sollen | 205

0804 | Zulassung im Bereich Schiffssicherheit, die nicht unter die Schiffsausrüstungsver-
ordnung fällt | 75 bis 1.415

0805 | Erteilung von Sicherheitszeugnissen, Bescheinigungen, Ausnahmen, Genehmi-
gungen oder Zulassungen aufgrund zusätzlicher Prüfungen und Besichtigungen
von Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen für Schiffe, insbesondere nach
Empfehlungen, Richtlinien und Entschließungen der Internationalen Organisatio-
nen (z. B. IMO, ILO), die von den anderen Tatbeständen nicht oder noch nicht
erfasst werden | 75 bis 1.415

vorherige Änderung nächste Änderung

0806 | Aufhebung der Festhaltung | 230

0807
| Aufhebung der Zugangsverweigerung | 230

0808
| Erteilung einer Probefahrtbescheinigung | 60

0809
| Erteilung weiterer Zeugnisse für andere Einsatzzwecke; je Zeugnis | 60

0810
| Ausstellung einer Ersatzausfertigung oder Änderung eines Zeugnisses, einer Ge-
nehmigung, Bescheinigung oder Zulassung ohne erneute Prüfung der Vorausset-
zungen, die zu ihrer Erteilung geführt haben | 60

0811 | Genehmigung des bordeigenen Notfallplanes (SOPEP/SMPEP) | 60

0812
| Genehmigung des Handbuches zur Ladungssicherung | 30



0806 | Festhalteverfügung (Verbot des Auslaufens oder Weiterfahrens, Gestattung des
Auslaufens oder Weiterfahrens unter Auflagen oder Bedingungen) | 285

0807 |
Aufhebung der Festhaltung | 230

0808
| Anlaufverbot (Verweigerung des Hafenzugangs) | 285

0809 |
Aufhebung des Anlaufverbots | 230

0810
| Erteilung einer Probefahrtbescheinigung | 60

0811
| Erteilung weiterer Zeugnisse für andere Einsatzzwecke; je Zeugnis | 60

0812
| Ausstellung einer Ersatzausfertigung oder Änderung eines Zeugnisses, einer Ge-
nehmigung, Bescheinigung oder Zulassung ohne erneute Prüfung der Vorausset-
zungen, die zu ihrer Erteilung geführt haben | 60

0813
| Genehmigung des Handbuches zur Ladungssicherung | 30

| K. Schiffsbezogene Zulassungen |

0901 | Baumusterprüfung und -zulassung nach § 3 Absatz 3 Nummer 2 der Schiffssicher-
heitsverordnung | 75 bis 1.415

0902 | Zulassung und regelmäßige Überprüfung von Wartungs- und Servicestationen für
Rettungsflöße | 75 bis 1.415

0903 | Autorisierung und regelmäßige Überprüfung von Servicefirmen für Rettungsboote,
Aussetzvorrichtungen und unter Last auslösbare Heißhaken | 75 bis 1.415

| L. Zeugnisse für die sichere Schiffsbetriebsführung nach der Anlage zum SOLAS-
Übereinkommen von 1974/88 in Verbindung mit dem Internationalen Code für
sichere Betriebsführung und der Schiffssicherheitsverordnung 1998 |

1001 | Erteilung des Erfüllungsnachweises für die Landorganisation (DOC) nach erstmali-
ger Prüfung der Landorganisation einschließlich der Bestätigung der jährlichen
Prüfungen | 800

1002 | Erteilung des DOC nach Erneuerungsprüfung einschließlich der Bestätigung der
jährlichen Prüfungen | 800

1003 | Erteilung eines vorläufigen DOC | 140

1011 | Erteilung des Zeugnisses über die Organisation von Sicherheitsmaßnahmen (SMC)
nach erstmaliger Prüfung des Schiffes einschließlich der Bestätigungen der
Zwischenprüfung | 390

1012 | Erteilung des SMC nach Erneuerungsprüfung einschließlich der Bestätigungen der
Zwischenprüfung | 390

1013 | Erteilung eines vorläufigen SMC | 140

vorherige Änderung nächste Änderung

| II.
Amtshandlungen

auf dem Gebiet der Verhütung der Meeresver-
schmutzung durch Schiffe nach dem Internationalen
Übereinkommen von 1973 und Protokoll von 1978 zur Verhütung
der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL 73/78), dem
SOLAS-Übereinkommen von 1974/88, dem Internationalen Übereinkommen
von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchs-
schutzsysteme auf Schiffen, dem Internationalen Übereinkommen
von 2004 zur Kontrolle und Behandlung von Ballastwasser und
Sedimenten von Schiffen und der Schiffssicherheitsverordnung 1998 |



| II.
Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen

auf dem Gebiet der Verhütung der Meeresver-
schmutzung durch Schiffe nach dem Internationalen
Übereinkommen von 1973 und Protokoll von 1978 zur Verhütung
der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL 73/78), dem
SOLAS-Übereinkommen von 1974/88, dem Internationalen Übereinkommen
von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchs-
schutzsysteme auf Schiffen, dem Internationalen Übereinkommen
von 2004 zur Kontrolle und Behandlung von Ballastwasser und
Sedimenten von Schiffen und der Schiffssicherheitsverordnung 1998 |

| A. Internationales Zeugnis über die Verhütung der Ölverschmutzung für Öltank-
schiffe von 150 BRZ/BRT und mehr |

2001 | Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Verhütung der Ölverschmutzung
(IOPP) vor Indienststellung des Schiffes einschließlich der Bestätigung der jähr-
lichen und/oder regelmäßigen Besichtigungen | 725

2002 | Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Verhütung der Ölverschmutzung
(IOPP) für vorhandene Schiffe einschließlich der Bestätigung der jährlichen und/
oder regelmäßigen Besichtigungen | 485

| B. Internationales Zeugnis über die Verhütung der Ölverschmutzung für sonstige
Schiffe von 400 BRZ/BRT und mehr |

2101 | Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Verhütung der Ölverschmutzung
(IOPP) vor Indienststellung des Schiffes einschließlich der Bestätigung der jähr-
lichen und/oder regelmäßigen Besichtigungen | 495

2102 | Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Verhütung der Ölverschmutzung
(IOPP) für vorhandene Schiffe einschließlich der Bestätigung der jährlichen und/
oder regelmäßigen Besichtigungen | 375

| C. Internationale Zeugnisse über die Verhütung der Verschmutzung bei der Be-
förderung schädlicher flüssiger Stoffe als Massengut |

2201 | Erteilung eines Internationalen Zeugnisses über die Verhütung der Verschmutzung
bei der Beförderung schädlicher flüssiger Stoffe als Massengut auf Schiffen | 115

| D. Internationale Zeugnisse über die Verhütung der Verschmutzung durch Abwas-
ser oder über ein Bewuchsschutzsystem |

2301 | Erteilung der Internationalen Zeugnisse über die Verhütung der Verschmutzung
durch Abwasser (ISPP) oder über ein Bewuchsschutzsystem (AFS) vor Indienst-
stellung des Schiffes | 270

2302 | Erteilung der Internationalen Zeugnisse über die Verhütung der Verschmutzung
durch Abwasser (ISPP) oder über ein Bewuchsschutzsystem (AFS) für vorhandene
Schiffe | 145

| E. Internationale Zeugnisse über die Verhütung der Luftverunreinigung oder der
Energieeffizienz, Internationales Motorenzeugnis |

2401 | Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Verhütung der Luftverunreini-
gung (IAPP) vor Indienststellung des Schiffes einschließlich der Bestätigung der
jährlichen und/oder regelmäßigen Besichtigungen | 490

2402 | Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Verhütung der Luftverunreini-
gung (IAPP) für vorhandene Schiffe einschließlich der Bestätigung der jährlichen
und/oder regelmäßigen Besichtigungen | 375

2403 | Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Energieeffizienz (IEE) vor In-
dienststellung des Schiffes | 270

2404 | Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Energieeffizienz (IEE) für vorhan-
dene Schiffe | 145

2405 | Erteilung eines Internationalen Motorenzeugnisses (EIAPP) über die Verhütung der
Luftverunreinigung | 210

| F. Sonstige Amtshandlungen auf dem Gebiet der Verhütung der Meeresver-
schmutzung |

2501 | Verlängerung der Gültigkeit eines Internationalen Zeugnisses über die Verhütung
der
- Ölverschmutzung
- Luftverunreinigung
- Verschmutzung bei der Beförderung schädlicher flüssiger Stoffe als Massen-
gut auf Schiffen
- Verschmutzung durch Abwasser
bis zu fünf Monaten | 60

2502 | Zulassung von Anlagen und Geräten zur Verhütung der Meeresverschmutzung | 690

2550 | Erteilung einer Ausnahme einschließlich der Ausfertigung oder Verlängerung der
Ausnahme für die innerstaatliche Beförderung mit Schiffen unter deutscher Flagge | 75 bis 1.415

2551 | Prüfung zum Abschluss einer trilateralen Vereinbarung zu einer Ausnahme nach
Unterabschnitt 1.5 des IMSBC-Codes oder nach Kapitel 17 des IBC-Codes in
Verbindung mit Regel 6.3 der Anlage II des MARPOL-Übereinkommens auf Antrag | 75 bis 1.415

2552 | Prüfung zum Abschluss einer trilateralen Vereinbarung zur Beförderung von nicht
gelisteten Stoffen nach Unterabschnitt 1.3 des IMSBC-Codes oder gemäß Kapi-
tel 17 des IBC-Codes auf Antrag | 75 bis 1.415

2553 | Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Eignung zur Beförderung gefähr-
licher Chemikalien als Massengut | 75 bis 1.415

2554 | Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Eignung zur Beförderung ver-
flüssigter Gase als Massengut | 75 bis 1.415

2555 | Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Eignung von Seeschiffen zur
Beförderung von verpackten bestrahlten Kernbrennstoffen, Plutonium und hoch-
radioaktiven Abfällen (INF-Ladung) | 75 bis 1.415

2556 | Bescheinigung über die Übereinstimmung mit den besonderen Vorschriften für
Schiffe, die gefährliche Güter befördern | 75 bis 1.415

vorherige Änderung nächste Änderung

2557 | Zulassung des Handbuches für Verfahren und Vorkehrungen nach Anlage II des
MARPOL-Übereinkommens
von 1973/78 für Schiffe, die zur Beförderung von Stof-
fen
der Gruppen X, Y oder Z zugelassen sind | 115



2557 | Zulassung des Handbuches für Verfahren und Vorkehrungen nach Anlage II des MARPOL-
Übereinkommens
von 1973/78 | 115

2558 | Genehmigung des bordeigenen Notfallplanes (SOPEP/SMPEP) | 60

2580 | Genehmigung
der Einleitrate von unbehandeltem Abwasser. | 115

2590 | Befreiung nach Anlage VI Regel 3 des MARPOL-Übereinkommens | nach Zeitaufwand

2591 | Zulassung eines emissionsmindernden schiffsbezogenen technischen Ver-
fahrens nach § 13 Absatz 5 SeeUmwVerhV | nach Zeitaufwand

2600 | Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Ballastwasser-Behandlung
vor Indienststellung des Schiffes | 745

2601 | Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Ballastwasser-Behandlung
für vorhandene Schiffe | 515

2602 | Verlängerung des Internationalen Zeugnisses über die Ballastwasser-Behand-
lung | 115

2603 | Zulassung des Ballastwasser-Behandlungsplans | 115

2604 | Genehmigung von Änderungen im Sinne der Anlage Regel E-1 Absatz 10 des
Ballastwasser-Übereinkommens | nach Zeitaufwand



vorherige Änderung nächste Änderung

| III.
Amtshandlungen

auf dem Gebiet der Besetzung der Schiffe |



| III.
Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen

auf dem Gebiet der Besetzung der Schiffe |

| A. Seediensttauglichkeit/Maritime Medizin |

3001 | Ausstellung des Seediensttauglichkeitszeugnisses, ggf. zuzüglich Gebühren nach
Nummer 3002 oder Nummer 3003 | 20

3002 | Vorausgegangene körperliche Untersuchung | 100

3003 | Vorausgegangene körperliche Ergänzungsuntersuchung | nach Zeitaufwand

3004 | Zulassung medizinischer Wiederholungslehrgänge für Schiffsoffiziere | 3.200

vorherige Änderung nächste Änderung

 


3005 | Verlängerung der Zulassung medizinischer Wiederholungslehrgänge für Schiffsoffiziere | 3.200

3006 | Registrierung als Schiffsarzt | 60

3007 | Zulassung von Ärzten zur Durchführung von Seediensttauglichkeitsuntersuchungen | 1.230

3008 | Verlängerung der Zulassung von Ärzten zur Durchführung von Seediensttauglichkeits-
untersuchungen | 290

| B. Überprüfung der Arbeits- und Lebensbedingungen nach dem Seearbeitsge-
setz (SeeArbG) |

3101 | Erteilung eines vorläufigen Seearbeitszeugnisses | 230

3102 | Erteilung eines Seearbeitszeugnisses | 460

3103 | Erteilung der Seearbeitskonformitätserklärung (DMLC) | 1.140

3104 | Erteilung eines Fischereiarbeitszeugnisses | 460

3105 | Erteilung einer Bescheinigung für private Arbeitsvermittlungsdienste | 945

3106 | Ausstellung einer Ersatzausfertigung eines See- oder Fischereiarbeitszeugnisses
oder einer Seearbeitskonformitätserklärung | 60

vorherige Änderung

 


3107 | Anordnungen und Maßnahmen zur Verhütung oder Beseitigung von Verstößen nach
§ 143 Absatz 1 SeeArbG | 75 bis
1.415

3108 | Erteilung von Ausnahmen und Genehmigungen aufgrund des Seearbeitsgesetzes, die
von anderen Tatbeständen nicht erfasst werden | 60

| C. Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen auf dem Gebiet der Besetzung
von Schiffen nach SchBesV und STCW-Übereinkommen |

3201 | Erteilung des Schiffsbesatzungszeugnisses | 60

| IV.
Besichtigungen, Audits,
Inspektionen, Beurteilungen und Planprüfung |

4001 | Schiffsbezogene Besichtigungen, Audits, Inspektionen und Beurteilungen auf An-
trag | nach Zeitaufwand

4031 | Planprüfung auf Antrag im Zusammenhang mit Neubauten oder Umbauten, die
nicht von einer anerkannten Klassifikationsgesellschaft durchgeführt werden | nach Zeitaufwand

| V.
Sonstiges |

5000 | Sonstige schiffsbezogene Prüfungen, Untersuchungen und Zulassungen sowie
deren Bescheinigung auf Antrag | nach Zeitaufwand

5001 | Durchführung von Besichtigungen und Überprüfungen an Bord für die Erteilung
der in den Abschnitten I, II und III Buchstabe B genannten Dokumente | nach Zeitaufwand