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Änderung Anlage BGVGebV vom 21.08.2014
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Anlage BGVGebV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 21.08.2014 geltenden Fassung | Anlage BGVGebV n.F. (neue Fassung) in der am 21.08.2014 geltenden Fassung durch Artikel 2 Abs. 1 V. v. 14.08.2014 BGBl. I S. 1383 |
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(Textabschnitt unverändert) Anlage (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis | |
Lfd. Nr. | Gebührentatbestand | Gebühr in Euro | Führt die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft die für die Erteilung eines der in den Abschnitten I, II und III Buchstabe B genannten Doku- mente erforderliche Besichtigung oder Überprüfung an Bord selbst durch, tritt die Gebühr nach Nummer 5001 hinzu. | | |
(Text alte Fassung) | I. Amtshandlungen auf dem Gebiet der Schiffssicherheit | | (Text neue Fassung) | I. Amtshandlungen und individuell zurechenbare öffentliche Leistungen auf dem Gebiet der Schiffssicherheit | |
| A. Freibord-Zeugnisse nach dem Internationalen Freibord-Übereinkommen von 1966/88 sowie nach der Anlage zum SOLAS-Übereinkommen von 1974/88, der Schiffssicherheitsverordnung 1998 und der Verordnung (EG) Nr. 789/2004 | 0001 | Erteilung des Freibordzeugnisses vor Indienststellung des Schiffes einschließlich der Bestätigungen für die jährlich durchzuführenden Besichtigungen | 945 0002 | Erteilung des Freibordzeugnisses für vorhandene Schiffe einschließlich der Be- stätigungen für die jährlich durchzuführenden Besichtigungen | 745 0003 | Erteilung eines Freibord-Ausnahmezeugnisses | 175 | B. Sicherheitszeugnisse für Fahrgastschiffe und Fahrgast-Hochgeschwindig- keitsfahrzeuge nach der Anlage zum SOLAS-Übereinkommen von 1974/88, der Schiffssicherheitsverordnung 1998, dem Internationalen Code für die Sicherheit von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen (HSC-Code), der Richtlinie 2009/45/EG und der Verordnung (EG) Nr. 789/2004 | 0101 | Erteilung des Sicherheitszeugnisses vor Indienststellung des Schiffes | 420 0102 | Erteilung des Sicherheitszeugnisses für vorhandene Schiffe | 190 0103 | Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb von Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen | 230 | C. Sicherheitszeugnisse für Frachtschiffe (Sicherheitszeugnisse für Spezialschiffe und Reaktorschiffe, Bau-Sicherheitszeugnisse, Ausrüstungs-Sicherheitszeug- nisse) nach der Anlage zum SOLAS-Übereinkommen von 1974/88, der Schiffs- sicherheitsverordnung 1998, dem HSC-Code, dem SPS-Code, dem MODU- Code und der Verordnung (EG) Nr. 789/2004 | 0201 | Erteilung eines Sicherheitszeugnisses für Schiffe in der Auslandsfahrt vor Indienst- stellung einschließlich der Bestätigung für die durchzuführenden jährlichen und/ oder regelmäßigen Besichtigungen | 945 0202 | Erteilung eines Sicherheitszeugnisses für vorhandene Schiffe in der Auslandsfahrt einschließlich der Bestätigung für die durchzuführenden jährlichen und/oder regel- mäßigen Besichtigungen | 745 | D. Bau- und Ausrüstungs-Sicherheitszeugnisse und Sicherheitszeugnisse für Frachtschiffe, Spezialschiffe und Sonderfahrzeuge nach der Schiffssicher- heitsverordnung 1998 | 0301 | Erteilung eines Sicherheitszeugnisses vor Indienststellung des Schiffes einschließ- lich der Bestätigung für die durchzuführenden jährlichen und/oder regelmäßigen Besichtigungen | 1.175 0302 | Erteilung eines Sicherheitszeugnisses für vorhandene Schiffe einschließlich der Bestätigung für die durchzuführenden jährlichen und/oder regelmäßigen Besichti- gungen | 1.005 | E. Sicherheitszeugnisse für Sportboote, Ausbildungsfahrzeuge und Traditions- schiffe nach der Schiffssicherheitsverordnung 1998 und 1986, Traditions- schiffsrichtlinie | 0401 | Erteilung des Sicherheitszeugnisses oder der Prüfbescheinigung für gewerbs- mäßig genutzte Sportboote | 140 0410 | Erteilung des Sicherheitszeugnisses für Traditionsschiffe | 685 0411 | Zusätzliche Genehmigung zum Sicherheitszeugnis für Traditionsschiffe | 230 0412 | Ausnahmegenehmigung zum Sicherheitszeugnis für Traditionsschiffe | 230 0413 | Bestätigung der Zwischenbesichtigung oder zusätzlichen Zwischenbesichtigung | 115 | F. Sicherheitszeugnisse für Fischereifahrzeuge nach der Richtlinie 97/70/EG des Rates vom 11. Dezember 1997 über eine harmonisierte Sicherheitsregelung für Fischereifahrzeuge von 24 Meter Länge und mehr und der Schiffssicherheits- verordnung 1998 | 0501 | Erteilung des Sicherheitszeugnisses einschließlich der Bestätigung der Zwischen- besichtigung für Fischereifahrzeuge von 24 Meter Länge und mehr vor Indienst- stellung des Schiffes | 575 0502 | Erteilung des Sicherheitszeugnisses einschließlich der Bestätigung der Zwischen- besichtigung für Fischereifahrzeuge von 24 Meter Länge und mehr bei vorhande- nen Schiffen | 405 0511 | Erteilung des Sicherheitszeugnisses einschließlich der Bestätigung der Zwischen- besichtigung für Fischereifahrzeuge bis 24 Meter Länge vor Indienststellung des Schiffes | 440 0512 | Erteilung des Sicherheitszeugnisses einschließlich der Bestätigung der Zwischen- besichtigung für vorhandene Fischereifahrzeuge bis 24 Meter Länge | 305 | G. Ausnahmebescheinigungen und Ausnahmezeugnisse nach der Anlage zum SOLAS-Übereinkommen von 1974/88, der Verordnung (EG) Nr. 789/2004 und der Schiffssicherheitsverordnung 1998 | 0601 | Erteilung einer Ausnahmebescheinigung oder eines Ausnahmezeugnisses | 115 | H. Funk-Sicherheitszeugnisse nach der Anlage zum SOLAS-Übereinkommen von 1974/88, der Verordnung (EG) Nr. 789/2004 und der Schiffssicherheitsverord- nung 1998 | 0701 | Erteilung des Funk-Sicherheitszeugnisses einschließlich Bestätigung der jähr- lichen Besichtigung | 155 | I. Bestätigungsvermerke | 0750 | Regelmäßiger Bestätigungsvermerk der jährlichen Besichtigung für Zeugnisse nach den Buchstaben A bis F, H, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung aus- gestellt worden sind | 145 | |
| J. Sonstige Amtshandlungen nach der Anlage zum SOLAS-Übereinkommen von 1974/88, der Schiffssicherheitsverordnung 1998 sowie der Gefahrgutverord- nung See | | | J. Sonstige Amtshandlungen und individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach der Anlage zum SOLAS-Übereinkommen von 1974/88, der Schiffssicherheitsverordnung 1998 sowie der Gefahrgutverordnung See | |
0801 | Verlängerung der Gültigkeit eines Freibord-Zeugnisses sowie eines Sicherheits- oder Ausnahmezeugnisses bis zu fünf Monaten | 60 0802 | Genehmigung zur Beförderung von Getreide für jeden Getreidebeladungsfall | 175 0803 | Erteilung der Bescheinigung für Schiffe unter fremder Flagge, die in der Nationalen Fahrt eingesetzt werden sollen | 205 0804 | Zulassung im Bereich Schiffssicherheit, die nicht unter die Schiffsausrüstungsver- ordnung fällt | 75 bis 1.415 0805 | Erteilung von Sicherheitszeugnissen, Bescheinigungen, Ausnahmen, Genehmi- gungen oder Zulassungen aufgrund zusätzlicher Prüfungen und Besichtigungen von Anlagen, Einrichtungen und Ausrüstungen für Schiffe, insbesondere nach Empfehlungen, Richtlinien und Entschließungen der Internationalen Organisatio- nen (z. B. IMO, ILO), die von den anderen Tatbeständen nicht oder noch nicht erfasst werden | 75 bis 1.415 | |
0806 | Aufhebung der Festhaltung | 230 0807 | Aufhebung der Zugangsverweigerung | 230 0808 | Erteilung einer Probefahrtbescheinigung | 60 0809 | Erteilung weiterer Zeugnisse für andere Einsatzzwecke; je Zeugnis | 60 0810 | Ausstellung einer Ersatzausfertigung oder Änderung eines Zeugnisses, einer Ge- nehmigung, Bescheinigung oder Zulassung ohne erneute Prüfung der Vorausset- zungen, die zu ihrer Erteilung geführt haben | 60 0811 | Genehmigung des bordeigenen Notfallplanes (SOPEP/SMPEP) | 60 0812 | Genehmigung des Handbuches zur Ladungssicherung | 30 | 0806 | Festhalteverfügung (Verbot des Auslaufens oder Weiterfahrens, Gestattung des Auslaufens oder Weiterfahrens unter Auflagen oder Bedingungen) | 285 0807 | Aufhebung der Festhaltung | 230 0808 | Anlaufverbot (Verweigerung des Hafenzugangs) | 285 0809 | Aufhebung des Anlaufverbots | 230 0810 | Erteilung einer Probefahrtbescheinigung | 60 0811 | Erteilung weiterer Zeugnisse für andere Einsatzzwecke; je Zeugnis | 60 0812 | Ausstellung einer Ersatzausfertigung oder Änderung eines Zeugnisses, einer Ge- nehmigung, Bescheinigung oder Zulassung ohne erneute Prüfung der Vorausset- zungen, die zu ihrer Erteilung geführt haben | 60 0813 | Genehmigung des Handbuches zur Ladungssicherung | 30 |
| K. Schiffsbezogene Zulassungen | 0901 | Baumusterprüfung und -zulassung nach § 3 Absatz 3 Nummer 2 der Schiffssicher- heitsverordnung | 75 bis 1.415 0902 | Zulassung und regelmäßige Überprüfung von Wartungs- und Servicestationen für Rettungsflöße | 75 bis 1.415 0903 | Autorisierung und regelmäßige Überprüfung von Servicefirmen für Rettungsboote, Aussetzvorrichtungen und unter Last auslösbare Heißhaken | 75 bis 1.415 | L. Zeugnisse für die sichere Schiffsbetriebsführung nach der Anlage zum SOLAS- Übereinkommen von 1974/88 in Verbindung mit dem Internationalen Code für sichere Betriebsführung und der Schiffssicherheitsverordnung 1998 | 1001 | Erteilung des Erfüllungsnachweises für die Landorganisation (DOC) nach erstmali- ger Prüfung der Landorganisation einschließlich der Bestätigung der jährlichen Prüfungen | 800 1002 | Erteilung des DOC nach Erneuerungsprüfung einschließlich der Bestätigung der jährlichen Prüfungen | 800 1003 | Erteilung eines vorläufigen DOC | 140 1011 | Erteilung des Zeugnisses über die Organisation von Sicherheitsmaßnahmen (SMC) nach erstmaliger Prüfung des Schiffes einschließlich der Bestätigungen der Zwischenprüfung | 390 1012 | Erteilung des SMC nach Erneuerungsprüfung einschließlich der Bestätigungen der Zwischenprüfung | 390 1013 | Erteilung eines vorläufigen SMC | 140 | |
| II. Amtshandlungen auf dem Gebiet der Verhütung der Meeresver- schmutzung durch Schiffe nach dem Internationalen Übereinkommen von 1973 und Protokoll von 1978 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL 73/78), dem SOLAS-Übereinkommen von 1974/88, dem Internationalen Übereinkommen von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchs- schutzsysteme auf Schiffen, dem Internationalen Übereinkommen von 2004 zur Kontrolle und Behandlung von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen und der Schiffssicherheitsverordnung 1998 | | | II. Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen auf dem Gebiet der Verhütung der Meeresver- schmutzung durch Schiffe nach dem Internationalen Übereinkommen von 1973 und Protokoll von 1978 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL 73/78), dem SOLAS-Übereinkommen von 1974/88, dem Internationalen Übereinkommen von 2001 über die Beschränkung des Einsatzes schädlicher Bewuchs- schutzsysteme auf Schiffen, dem Internationalen Übereinkommen von 2004 zur Kontrolle und Behandlung von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen und der Schiffssicherheitsverordnung 1998 | |
| A. Internationales Zeugnis über die Verhütung der Ölverschmutzung für Öltank- schiffe von 150 BRZ/BRT und mehr | 2001 | Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Verhütung der Ölverschmutzung (IOPP) vor Indienststellung des Schiffes einschließlich der Bestätigung der jähr- lichen und/oder regelmäßigen Besichtigungen | 725 2002 | Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Verhütung der Ölverschmutzung (IOPP) für vorhandene Schiffe einschließlich der Bestätigung der jährlichen und/ oder regelmäßigen Besichtigungen | 485 | B. Internationales Zeugnis über die Verhütung der Ölverschmutzung für sonstige Schiffe von 400 BRZ/BRT und mehr | 2101 | Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Verhütung der Ölverschmutzung (IOPP) vor Indienststellung des Schiffes einschließlich der Bestätigung der jähr- lichen und/oder regelmäßigen Besichtigungen | 495 2102 | Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Verhütung der Ölverschmutzung (IOPP) für vorhandene Schiffe einschließlich der Bestätigung der jährlichen und/ oder regelmäßigen Besichtigungen | 375 | C. Internationale Zeugnisse über die Verhütung der Verschmutzung bei der Be- förderung schädlicher flüssiger Stoffe als Massengut | 2201 | Erteilung eines Internationalen Zeugnisses über die Verhütung der Verschmutzung bei der Beförderung schädlicher flüssiger Stoffe als Massengut auf Schiffen | 115 | D. Internationale Zeugnisse über die Verhütung der Verschmutzung durch Abwas- ser oder über ein Bewuchsschutzsystem | 2301 | Erteilung der Internationalen Zeugnisse über die Verhütung der Verschmutzung durch Abwasser (ISPP) oder über ein Bewuchsschutzsystem (AFS) vor Indienst- stellung des Schiffes | 270 2302 | Erteilung der Internationalen Zeugnisse über die Verhütung der Verschmutzung durch Abwasser (ISPP) oder über ein Bewuchsschutzsystem (AFS) für vorhandene Schiffe | 145 | E. Internationale Zeugnisse über die Verhütung der Luftverunreinigung oder der Energieeffizienz, Internationales Motorenzeugnis | 2401 | Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Verhütung der Luftverunreini- gung (IAPP) vor Indienststellung des Schiffes einschließlich der Bestätigung der jährlichen und/oder regelmäßigen Besichtigungen | 490 2402 | Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Verhütung der Luftverunreini- gung (IAPP) für vorhandene Schiffe einschließlich der Bestätigung der jährlichen und/oder regelmäßigen Besichtigungen | 375 2403 | Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Energieeffizienz (IEE) vor In- dienststellung des Schiffes | 270 2404 | Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Energieeffizienz (IEE) für vorhan- dene Schiffe | 145 2405 | Erteilung eines Internationalen Motorenzeugnisses (EIAPP) über die Verhütung der Luftverunreinigung | 210 | F. Sonstige Amtshandlungen auf dem Gebiet der Verhütung der Meeresver- schmutzung | 2501 | Verlängerung der Gültigkeit eines Internationalen Zeugnisses über die Verhütung der - Ölverschmutzung - Luftverunreinigung - Verschmutzung bei der Beförderung schädlicher flüssiger Stoffe als Massen- gut auf Schiffen - Verschmutzung durch Abwasser bis zu fünf Monaten | 60 2502 | Zulassung von Anlagen und Geräten zur Verhütung der Meeresverschmutzung | 690 2550 | Erteilung einer Ausnahme einschließlich der Ausfertigung oder Verlängerung der Ausnahme für die innerstaatliche Beförderung mit Schiffen unter deutscher Flagge | 75 bis 1.415 2551 | Prüfung zum Abschluss einer trilateralen Vereinbarung zu einer Ausnahme nach Unterabschnitt 1.5 des IMSBC-Codes oder nach Kapitel 17 des IBC-Codes in Verbindung mit Regel 6.3 der Anlage II des MARPOL-Übereinkommens auf Antrag | 75 bis 1.415 2552 | Prüfung zum Abschluss einer trilateralen Vereinbarung zur Beförderung von nicht gelisteten Stoffen nach Unterabschnitt 1.3 des IMSBC-Codes oder gemäß Kapi- tel 17 des IBC-Codes auf Antrag | 75 bis 1.415 2553 | Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Eignung zur Beförderung gefähr- licher Chemikalien als Massengut | 75 bis 1.415 2554 | Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Eignung zur Beförderung ver- flüssigter Gase als Massengut | 75 bis 1.415 2555 | Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Eignung von Seeschiffen zur Beförderung von verpackten bestrahlten Kernbrennstoffen, Plutonium und hoch- radioaktiven Abfällen (INF-Ladung) | 75 bis 1.415 2556 | Bescheinigung über die Übereinstimmung mit den besonderen Vorschriften für Schiffe, die gefährliche Güter befördern | 75 bis 1.415 | |
2557 | Zulassung des Handbuches für Verfahren und Vorkehrungen nach Anlage II des MARPOL-Übereinkommens von 1973/78 für Schiffe, die zur Beförderung von Stof- fen der Gruppen X, Y oder Z zugelassen sind | 115 | 2557 | Zulassung des Handbuches für Verfahren und Vorkehrungen nach Anlage II des MARPOL- Übereinkommens von 1973/78 | 115 2558 | Genehmigung des bordeigenen Notfallplanes (SOPEP/SMPEP) | 60 2580 | Genehmigung der Einleitrate von unbehandeltem Abwasser. | 115 |
2590 | Befreiung nach Anlage VI Regel 3 des MARPOL-Übereinkommens | nach Zeitaufwand 2591 | Zulassung eines emissionsmindernden schiffsbezogenen technischen Ver- fahrens nach § 13 Absatz 5 SeeUmwVerhV | nach Zeitaufwand 2600 | Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Ballastwasser-Behandlung vor Indienststellung des Schiffes | 745 2601 | Erteilung des Internationalen Zeugnisses über die Ballastwasser-Behandlung für vorhandene Schiffe | 515 2602 | Verlängerung des Internationalen Zeugnisses über die Ballastwasser-Behand- lung | 115 2603 | Zulassung des Ballastwasser-Behandlungsplans | 115 2604 | Genehmigung von Änderungen im Sinne der Anlage Regel E-1 Absatz 10 des Ballastwasser-Übereinkommens | nach Zeitaufwand | |
| III. Amtshandlungen auf dem Gebiet der Besetzung der Schiffe | | | III. Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen auf dem Gebiet der Besetzung der Schiffe | |
| A. Seediensttauglichkeit/Maritime Medizin | 3001 | Ausstellung des Seediensttauglichkeitszeugnisses, ggf. zuzüglich Gebühren nach Nummer 3002 oder Nummer 3003 | 20 3002 | Vorausgegangene körperliche Untersuchung | 100 3003 | Vorausgegangene körperliche Ergänzungsuntersuchung | nach Zeitaufwand 3004 | Zulassung medizinischer Wiederholungslehrgänge für Schiffsoffiziere | 3.200 | |
3005 | Verlängerung der Zulassung medizinischer Wiederholungslehrgänge für Schiffsoffiziere | 3.200 3006 | Registrierung als Schiffsarzt | 60 3007 | Zulassung von Ärzten zur Durchführung von Seediensttauglichkeitsuntersuchungen | 1.230 3008 | Verlängerung der Zulassung von Ärzten zur Durchführung von Seediensttauglichkeits- untersuchungen | 290 | |
| B. Überprüfung der Arbeits- und Lebensbedingungen nach dem Seearbeitsge- setz (SeeArbG) | 3101 | Erteilung eines vorläufigen Seearbeitszeugnisses | 230 3102 | Erteilung eines Seearbeitszeugnisses | 460 3103 | Erteilung der Seearbeitskonformitätserklärung (DMLC) | 1.140 3104 | Erteilung eines Fischereiarbeitszeugnisses | 460 3105 | Erteilung einer Bescheinigung für private Arbeitsvermittlungsdienste | 945 3106 | Ausstellung einer Ersatzausfertigung eines See- oder Fischereiarbeitszeugnisses oder einer Seearbeitskonformitätserklärung | 60 | |
3107 | Anordnungen und Maßnahmen zur Verhütung oder Beseitigung von Verstößen nach § 143 Absatz 1 SeeArbG | 75 bis 1.415 3108 | Erteilung von Ausnahmen und Genehmigungen aufgrund des Seearbeitsgesetzes, die von anderen Tatbeständen nicht erfasst werden | 60 | C. Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen auf dem Gebiet der Besetzung von Schiffen nach SchBesV und STCW-Übereinkommen | 3201 | Erteilung des Schiffsbesatzungszeugnisses | 60 | |
| IV. Besichtigungen, Audits, Inspektionen, Beurteilungen und Planprüfung | 4001 | Schiffsbezogene Besichtigungen, Audits, Inspektionen und Beurteilungen auf An- trag | nach Zeitaufwand 4031 | Planprüfung auf Antrag im Zusammenhang mit Neubauten oder Umbauten, die nicht von einer anerkannten Klassifikationsgesellschaft durchgeführt werden | nach Zeitaufwand | V. Sonstiges | 5000 | Sonstige schiffsbezogene Prüfungen, Untersuchungen und Zulassungen sowie deren Bescheinigung auf Antrag | nach Zeitaufwand 5001 | Durchführung von Besichtigungen und Überprüfungen an Bord für die Erteilung der in den Abschnitten I, II und III Buchstabe B genannten Dokumente | nach Zeitaufwand |
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