Änderung § 3 Gemeinsame Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffsuntersuchungsordnung und von der Binnenschifferpatentverordnung vom 20.03.2014

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§ 3 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 20.03.2014 geltenden Fassung
§ 3 n.F. (neue Fassung)
in der am 20.03.2014 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 10.03.2014 BAnz AT 19.03.2014 V1
 (keine frühere Fassung vorhanden)
(Textabschnitt unverändert)

§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text alte Fassung)

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31. März 2014 außer Kraft.

(Text neue Fassung)

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft und mit Ablauf des 31. März 2015 außer Kraft.

 (keine frühere Fassung vorhanden)



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