Änderung Anlage 4 AWV vom 01.01.2025

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 4 AWV, alle Änderungen durch Artikel 2 BEV 2024 am 1. Januar 2025 und Änderungshistorie der AWV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage 4 AWV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2025 geltenden Fassung
Anlage 4 AWV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2025 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
(heute geltende Fassung) 
(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 4 Anlage K4 „Vermögen von Ausländern im Inland"


(Text neue Fassung)

Anlage 4 (zu § 66) AUSWIB1 Bestandsmeldungen der Forderungen und Verbindlichkeiten im Außenwirtschaftsverkehr nach den §§ 66 ff. der Außenwirtschaftsverordnung


vorherige Änderung

Vordruck (BAnz AT 07.09.2021 V1 S. 45)


Vordruck (BAnz AT 07.09.2021 V1 S. 46)




(siehe BGBl. 2024 I Nr. 411 S. 23 ff.)

(heute geltende Fassung) 



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