Tools:
Update via:
Abschnitt 4 - See-Berufsausbildungsverordnung (See-BAV)
V. v. 10.09.2013 BGBl. I S. 3565 (Nr. 56); zuletzt geändert durch Artikel 560 V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
Geltung ab 15.09.2013; FNA: 9513-38-6 Schiffsbesatzung
|
Geltung ab 15.09.2013; FNA: 9513-38-6 Schiffsbesatzung
|
Abschnitt 4 Schlussvorschriften
§ 29 Übergangsregelung
Vor dem 15. September 2013 begonnene Ausbildungsverhältnisse können nach bisher geltenden Ausbildungsvorschriften weitergeführt und beendet werden, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich die Anwendung dieser Verordnung.
§ 30 Änderung der Schiffsbesetzungsverordnung
In § 5 Absatz 2 Satz 1 und 2 der Schiffsbesetzungsverordnung vom 18. Juli 2013 (BGBl. I S. 2575) wird jeweils das Wort „Schiffsmechaniker-Ausbildungsverordnung" durch das Wort „See-Berufsausbildungsverordnung" ersetzt.
§ 31 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
§ 31 ändert mWv. 15. September 2013 SMAusbV
(1) Diese Verordnung tritt am 15. September 2013 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Schiffsmechaniker-Ausbildungsverordnung vom 12. April 1994 (BGBl. I S. 797), die zuletzt durch Artikel 29 Nummer 4 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2749) geändert worden ist, außer Kraft.
Schlussformel
Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
In Vertretung Michael Odenwald
In Vertretung Michael Odenwald
Anlage 1 (zu § 6) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Schiffsmechaniker und zur Schiffsmechanikerin
Anlage 1 wird in 3 Vorschriften zitiert
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert zu vermitteln sind | Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr | ||
1 | 2 | 3 | |||
1 | 2 | 3 | 4 | ||
Schiffsbetriebsführung Deck und Maschine, Grund- kenntnisse im Wachdienst | Gesamt 12,5 Wochen | ||||
1 | Grundsätze der Sozialkompetenz, Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 5 Nummer 1 Buchstabe a) | a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbil- dungsvertrag nennen c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen d) berufliche Bildungswege in der Seeschifffahrt erläu- tern e) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen f) wesentliche Bestimmungen der für die ausbildende Reederei geltenden Tarifverträge nennen g) Auswirkungen der wesentlichen tarif- und sozial- rechtlichen Bestimmungen auf die Besatzungsmit- glieder erläutern h) Gefahren des Missbrauchs von Drogen und Alkohol nennen i) soziale Verantwortung erläutern j) Beanspruchung und Belastung (unter anderem Über- müdung) beschreiben | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln Grundlagen im 1. Jahr | ||
2 | Aufbau und Organisation des Reederei- und Schiffsbetriebes (§ 5 Nummer 1 Buchstabe b) | a) Aufbau, Aufgaben und Organisation der ausbilden- den Reederei und des Schiffsbetriebes erläutern b) Grundfunktionen der ausbildenden Reederei, wie Ak- quisition, Transport und Verwaltung erklären c) Beziehungen der ausbildenden Reederei und ihrer Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsver- tretungen und Gewerkschaften nennen d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der be- triebsverfassungsrechtlichen Organe der ausbilden- den Reederei beschreiben e) Auswirkungen der wesentlichen Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes auf die Seeschifffahrt erläutern | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln | ||
3 | Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Erste-Hilfe-Maßnahmen (§ 5 Nummer 1 Buchstabe c) | a) Aufgaben des Arbeitsschutzes auf Schiffen sowie die entsprechenden Kontrollorgane erläutern b) wesentliche Bestimmungen und Leitlinien der auf Schiffen geltenden Vorschriften des Arbeitsschutzes nennen c) sichere Arbeitsmethoden und persönliche Sicher- heitsmaßnahmen an Bord nennen und anwenden d) Gefahren, die von gefährlichen Stoffen, wie Giften, Dämpfen, Gasen, ätzenden und leicht entzündbaren Stoffen sowie vom elektrischen Strom ausgehen, nennen und beachten | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln Grundlagen im 1. und 2. Jahr | ||
e) neu an Bord gekommene Besatzungsmitglieder auf die Besonderheiten des Schiffes in Bezug auf siche- res Verhalten einweisen f) sich bei Unfallsituationen an Bord sachgerecht ver- halten g) Sofortmaßnahmen bei Unfällen und sonstigen medi- zinischen Notfällen an Bord kennen und Maßnahmen der Ersten Hilfe einleiten | |||||
4 | Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 5 Nummer 1 Buchstabe d) | a) Arbeitsschritte festlegen b) Bedarf abschätzen und Arbeitsmittel festlegen c) Kontrollmittel zur Überprüfung der Arbeitsergebnisse festlegen d) Hilfsmittel bereitstellen e) Arbeitsplatz einrichten f) Arbeitsumfang unter Berücksichtigung des Zeitauf- wandes und der Notwendigkeit personeller Unter- stützung abschätzen g) Arbeitsabläufe entsprechend der rechtlichen Vorga- ben sicherstellen h) Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des Arbeitsauf- trages vorbereiten, Maßnahmen zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden im Umfeld des Arbeits- platzes treffen i) Arbeitsergebnisse kontrollieren und bewerten | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln | ||
5 | Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen (§ 5 Nummer 1 Buchstabe e) | a) technische Unterlagen lesen und anwenden b) Skizzen anfertigen c) Mess- und Prüfprotokolle erstellen d) Normen kennen und anwenden e) Instandhaltungsanleitungen lesen und verstehen f) Schalt-, Ablauf-, Sicherheits- und Funktionspläne lesen und anwenden g) Typenschilder und Kennzeichnungen lesen und aus- werten h) Maschinen- und Geräteausführung erkennen und bestimmen, Ersatzteile aus technischen Unterlagen zuordnen i) Protokolle anfertigen und auswerten | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln | ||
6 | Gefahrenabwehr (§ 5 Nummer 1 Buchstabe f) | a) Aufbau und Struktur der Gefahrenabwehr erläutern b) Notwendigkeit und Methoden ständiger Gefahrenab- wehr beschreiben c) Gefahrensituationen auf See und im Hafen beschrei- ben d) Sicherheitsplan für die Gefahrenabwehr verstehen und anwenden e) Gefahren und Risiken für das Schiff einschätzen und dokumentieren f) Rundgänge zur Gefahrenabwehr auf dem Schiff er- läutern g) Sicherheitsausrüstung und Sicherheitssysteme be- dienen | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln | ||
7 | Kommunikation im Schiffsbetrieb in deutscher und englischer Sprache (§ 5 Nummer 1 Buchstabe g) | a) Fähigkeit, sich im Schiffsbetrieb in deutscher und englischer Sprache zu verständigen aa) übliche Kommandos, Meldungen, seemännische Fachausdrücke und Definitionen im Schiffsbe- trieb in deutscher und englischer Sprache verste- hen und verwenden bb) Kommunikationsmittel handhaben | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln | ||
b) Signale und Alarme aa) relevante Alarme erkennen bb) Aufgaben gemäß Sicherheitsrolle erfassen und notwendige Maßnahmen durchführen | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln Schwerpunkt im 1. Jahr | ||||
8 | Umweltschutz und rationelle Verwendung von Energie und Materialien (§ 5 Nummer 1 Buchstabe h) | a) Umweltschutzvorschriften, insbesondere über den Gewässerschutz, die Reinhaltung der Luft sowie die Lärm- und Abfallvermeidung, nennen und anwenden b) Auswirkungen der Schifffahrt und betriebsbedingter sowie unbeabsichtigter Verunreinigungen auf die Meeresumwelt beschreiben c) grundlegende Umweltschutzmaßnahmen nennen d) Komplexität und Vielfalt der Meeresumwelt beschrei- ben e) auf Schiffen verwendete Energiearten und Materialien nennen und Möglichkeiten rationeller Verwendung im beruflichen Einwirkungs- und Beobachtungsbereich anführen | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln Schwerpunkt im 1. Jahr |
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Kern- und Fachqualifikationen, die unter Einbeziehung selbstständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens integriert zu vermitteln sind | Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr | ||
1 | 2 | 3 | |||
1 | 2 | 3 | 4 | ||
Schiffsbetriebsführung Deck und Maschine, Wachdienst | |||||
1 | Schiffsbetriebsführung Deck, Wachdienst (§ 5 Nummer 2 Buchstabe a) | a) Ermitteln und Kontrollieren von Daten für den Brü- ckenwachdienst und Wachübergabe aa) meteorologische Daten mit Hilfe von Mess-, Prüf- und Anzeigegeräten ermitteln sowie Wetter und Gezeiten beobachten bb) Nachweis von Kenntnissen: - über die Benutzung und Korrektur nautischer Veröffentlichungen - bei der Auswahl von Seekarten mit angemes- senem Maßstab - beim Absetzen und Überprüfen von Kursen - bei der Berechnung und Überprüfung der vo- raussichtlichen Ankunftszeit - beim Ermitteln von Kursen und Peilungen - beim Ermitteln der Schiffsposition | |||
- über die Bedienung der elektronischen Naviga- tionsinstrumente - bei der Vorbereitung für die Seereise - über die Erfassung und Berechnung der Zeit in Bezug auf die an Bord gültigen Zeiteinheiten b) Steuern des Schiffes und Ausführen von deutsch- und englischsprachigen Ruderkommandos aa) Schiff nach Kompass, Landmarken und Seezei- chen auf See und auf Revierfahrt unter Beach- tung der Steuereigenschaften des Schiffes steu- ern bb) Kapitän und Wachoffizier auf der Brücke beim Ein- und Auslaufen unterstützen cc) Manövrierverhalten des Schiffes beschreiben c) Wahrnehmen der Aufgaben des Ausgucks aa) Schiffe nach Typ und Größe sowie nach Lage un- ter Beachtung der Ausweichregeln (KVR) erken- nen und melden bb) Objekte auf See und an Land, insbesondere in- ternationale Betonnungs- und Befeuerungssys- teme nach Funktion und Kennung erkennen und melden d) Wahrnehmen der Aufgaben des Signaldienstes aa) Signale geben und erkennen bb) Signalmittel handhaben cc) Notsignale nennen und erläutern | 6 | 5 | 11 | ||
e) Los- und Festmachen sowie Ankern des Schiffes aa) Schiff los- und festmachen, verholen sowie Schleppverbindungen herstellen bb) Ankergeschirr bedienen cc) Einrichtungen für die Lotsenübernahme und Lot- sengeschirr klarmachen dd) Landverbindungen herstellen, insbesondere mit Landgang, Rampen und Pforten sowie Ver- und Entsorgungsleitungen | 1 | 1 | 1 | ||
2 | Schiffsbetriebsführung Maschine, Wachdienst (§ 5 Nummer 2 Buchstabe b) | a) Ermitteln und Kontrollieren von Daten für den Schiffs- maschinenbetrieb und Wachübergabe aa) Betriebswerte von Maschinen und Anlagen, wie Temperaturen, Fördermengen, Füllstände, Drü- cke und Umdrehungsfrequenzen ablesen, auf- zeichnen und einschätzen bb) Betriebswerte von elektrischen Anlagen ablesen, aufzeichnen und einschätzen cc) auf Anweisung transportable Messeinrichtungen auswählen, vorbereiten und einsetzen dd) nach Anweisung Messwerte mit den Soll- und Grenzwerten vergleichen und bei Abweichungen Korrekturmaßnahmen einleiten ee) Betriebswerte von Kesseln und Wärmeübertra- gungsmedien (Dampftechnik) ablesen, aufzeich- nen und einschätzen | 10 | 5 | 6 |
ff) Funktion und Betriebsweise von Treibstoffanla- gen und Durchführung von Ölwechseln, Bilge- und Ballastsystem kennen b) Eingrenzen und Bestimmen von Fehlern, Störungen und deren Ursachen aa) Fehler und Störungen durch Sinneswahrneh- mung und Inspektion erkennen und eingrenzen bb) Funktionspläne und Fehlersuchanleitungen lesen cc) Fehler und Störungen bestimmen, auf mögliche Ursachen untersuchen und protokollieren dd) Maßnahmen zur Behebung von Fehlern und Stö- rungen nach Anweisung festlegen und einleiten | |||||
c) Bunker, Ver- und Entsorgung aa) Bunker-, Ölwechsel- und andere Abgabevor- gänge vorbereiten bb) Schlauchverbindungen bei Bunker-, Abgabe- und Ölwechselvorgängen vorschriftsmäßig herstellen und lösen cc) vorschriftsmäßiges Verhalten bei Zwischenfällen bei Bunker-, Abgabe- und Ölwechselvorgängen dd) Sicherheitsmaßnahmen nach Bunker, Abgabe- und Ölwechselvorgängen nennen und erläutern ee) Messgeräte auswählen, Tankfüllstände messen und einschätzen | 1 | 1 | 1 | ||
Ladungs- und Umschlagstechnik | |||||
3 | Ladungs- und Umschlagstechnik (§ 5 Nummer 2 Buchstabe c) | a) Arbeiten mit Tauwerk aa) Tauwerk sowie laufendes und stehendes Gut nach Eigenschaften und Verwendungszweck auswählen und handhaben bb) Knoten und Steke nach Anwendungszweck her- stellen cc) nach guter Seemannschaft spleißen, knoten, be- kleiden und betakeln dd) Zustand von Tauwerk sowie laufendem und ste- hendem Gut einschätzen | 1 | 1 | |
b) Handhaben von Ladungsgütern und Stores aa) die Besonderheiten der unterschiedlichen Ladun- gen und Stores beachten und diese entspre- chend handhaben bb) feste, flüssige und gasförmige Ladungsgüter so- wie Stores nach ihren typischen Eigenschaften, Verpackungen und Kennzeichnungen (zum Bei- spiel nach IMDG-Code) erkennen und ihre Be- handlungshinweise beachten c) Vorbereiten von Laderäumen, Ladetanks und Decks aa) Laderäume, Ladetanks und Decks zum Laden und Löschen von üblichen Ladungsgütern vorbe- reiten, zum Beispiel durch Aufklaren und Bereit- legen von Laschmaterialien bb) Reinigen von Laderäumen und Tanks | |||||
d) Ausführen von Arbeiten zur Sicherung von Ladung und Stores aa) Techniken der Ladungs- und Storesicherung so- wie geeignete Hilfsmittel auswählen bb) Vorrichtungen zur Ladungs- und Storesicherung aus Holz und anderen Materialien herstellen cc) Laschmaterialien und ihre Wirkungsweise kennen und auf Funktionsfähigkeit kontrollieren dd) Arbeiten zur Ladungs- und Storesicherung aus- führen e) Ausführen von Arbeiten zur Ladungsfürsorge aa) bei der Überwachung von Umschlag und Stau- ung mitwirken bb) Laderaum- und Ladetankpläne lesen cc) Ladung hinsichtlich ihrer Sicherheit und Beschaf- fenheit sowie Laderäume, Ladetanks und Decks während der Reise kontrollieren dd) Kontrolle der Laderäume und Dokumentation der Ergebnisse f) Handhaben von Ladungs- und Umschlagseinrichtun- gen aa) Anschlaggeschirre nach Einsatz und Belastbar- keit auswählen und handhaben bb) Ladebäume, Kräne, Hub- und Flaschenzüge, Winden, Gabelstapler, Förderbänder und Pum- pen beim Ladungsumschlag handhaben cc) Ladeluken- und Ladetankverschlüsse handhaben dd) Ladekühlanlagen unter Anleitung bedienen | 2 | 3 | 4 | ||
Schiffssicherheit hinsichtlich Brandabwehr und Rettung | |||||
4 | Schiffssicherheit hinsichtlich Brandabwehr und Rettung (§ 5 Nummer 2 Buchstabe d) | a) Aufrechterhalten der Seetüchtigkeit des Schiffes aa) die wichtigsten schiffbaulichen Verbände eines Schiffes und deren korrekte Bezeichnungen nennen bb) Verhalten und Maßnahmen in Notfällen | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln Schwerpunkt im 1. Jahr | ||
b) Durchführen von Brandverhütungs- und Brandbe- kämpfungsmaßnahmen sowie Warten und Handhaben von Brandschutzausrüstungen, Brandabwehrgeräten und -anlagen aa) Möglichkeiten einer Brandgefährdung auf Schif- fen hinsichtlich der Voraussetzungen für eine Ver- brennung und der Feuergefährlichkeit verschie- dener Stoffe erkennen bb) Feuergefährlichkeit verschiedener Stoffe beurtei- len cc) baulichen Brandschutz anhand von Sicherheits- plänen erfassen dd) Wirkungswege einer Branderkennungsanlage an Bord verfolgen ee) Aufgaben nach der Sicherheitsrolle erfassen und durchführen | 2 | 2 | 1 | ||
ff) Atemschutzgeräte, Gasschutzmessgeräte, Hitze- schutzanzüge und sonstige Brandschutzausrüs- tungen auswählen und handhaben gg) Probleme bei der Schiffsbrandbekämpfung er- kennen und Verhaltensmaßregeln bei der Brand- bekämpfung anwenden hh) Feuerlöschgeräte und sonstige Brandabwehrge- räte dem Einsatzfall zuordnen ii) Feuerlöschgeräte und sonstige Brandabwehrge- räte handhaben jj) Feuerlöschgeräte und sonstige Brandabwehrge- räte und -anlagen warten, auf Funktion prüfen und instand setzen kk) beim Einsatz von Großfeuerlöschanlagen mitwir- ken | |||||
c) Durchführen von Maßnahmen vor und nach dem Aussetzen von Rettungsmitteln sowie Handhaben und Prüfen von Rettungsmitteln und sonstiger Aus- rüstung zum Rettungsdienst aa) Rettungsboote, Rettungsflöße und sonstige Ret- tungsmittel dem Seenotfall zuordnen bb) Signalmittel und Seenotsignale dem Seenotfall zuordnen cc) Aussetzvorrichtungen für Rettungsmittel auf Funktion prüfen dd) Rettungsmittel und Aussetzvorrichtungen hand- haben ee) Verhaltensmaßnahmen im Seenotfall anwenden ff) Aufgaben nach der Sicherheitsrolle erfassen und durchführen gg) Rettungsmittel auf Funktion prüfen und instand setzen hh) Ausrüstung zum Rettungsdienst auf Vollständig- keit und Verwendbarkeit prüfen und protokollie- ren | 2 | 2 | 1 | ||
d) Verhalten und Durchführen von Maßnahmen in Not- fällen sowie Versorgen von Verletzten aa) Verhaltensmaßregeln im Notfall anwenden bb) bei der Hilfeleistung für andere Schiffe und deren Besatzungen in Notfällen mitwirken cc) Bedürfnisse von Unfallopfern und eigene Sicher- heitsrisiken erkennen dd) Körperbau und Körperfunktionen kennen ee) Sofortmaßnahmen in Notfällen kennen und durchführen | 0,5 | ||||
Schiffsbetriebstechnik Elektrotechnik, Leittechnik und Elektronik | |||||
5 | Schiffsbetriebstechnik, Elektrotechnik, Leittechnik und Elektronik (§ 5 Nummer 2 Buchstabe e) | a) Unterscheiden, Zuordnen und Verwenden von Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffen, ihrer Eigenschaft und der Bearbeitung nach zuordnen und nach Verwendungs- zweck auswählen | 1 | 1 | |
b) Bedienen von Arbeits- und Kraftmaschinen, Appara- ten und Rohrleitungsanlagen sowie von elektrischen Maschinen und Anlagen aa) Funktion von Arbeits- und Kraftmaschinen, Ap- paraten und Rohrleitungsanlagen im Gesamtsys- tem erfassen bb) Arbeits- und Kraftmaschinen, Apparate und Rohrleitungsanlagen in Betrieb nehmen, während des Betriebes überwachen und außer Betrieb nehmen cc) Elektromotoren und Generatoren in Betrieb neh- men, während des Betriebes überwachen und außer Betrieb nehmen dd) Rohrleitungssysteme für den Schiffsbetrieb er- fassen und bedienen | 4 | 6 | |||
c) Grundkenntnisse der pneumatischen und hydrauli- schen Steuer- und Regeleinrichtungen und deren Be- dienung aa) Bauteile und ihre Systeme in ihrer Funktion und Wirkungsweise kennen bb) pneumatische und hydraulische Bauelemente einschließlich Rohrleitungen austauschen | 2 | 2 | |||
Wartung und Instandsetzung | |||||
6 | Wartung und Instandsetzung (§ 5 Nummer 2 Buchstabe f) | a) Warten von Maschinen, Anlagen und Betriebsmitteln aa) Halbzeuge, Werkstücke, Spannzeuge, Werkzeuge, Prüf- und Messzeuge sowie Hilfsmittel aus tech- nischen Unterlagen ermitteln und bereitstellen bb) Betriebsmittel reinigen, pflegen und vor Korro- sion schützen cc) Betriebsstoffe, insbesondere Öle, Schmier- und Kühlmittel sowie Hydraulikflüssigkeiten nach Wartungsangaben kontrollieren, nachfüllen, wechseln und umweltgerecht lagern und entsor- gen dd) Maschinen- und Anlagenteile nach Wartungsan- gaben überprüfen, austauschen, schmieren, ölen und reinigen ee) Filter, Siebe und Abscheider kontrollieren, reini- gen und austauschen ff) mechanische Verbindungen einschließlich Siche- rungselemente kontrollieren gg) elektrische Bauteile sowie Leitungen und deren Anschlüsse kontrollieren hh) Baugruppen und Systeme auf Dichtheit und Ge- räuschentwicklung kontrollieren b) Demontieren und Montieren von Bauteilen, Baugrup- pen und Systemen aa) Hilfsmittel, wie Hebezeuge und Anschlagmittel auswählen und bereitstellen bb) Demontagehilfen auf- und abbauen | 5 | 10 | 10 |
cc) Bauteile, Baugruppen und Systeme unter Beach- tung ihrer Gesamt- und Einzelfunktionen nach Demontageangaben ausbauen, auf Wiederver- wendbarkeit prüfen und im Hinblick auf ihre Mon- tage kennzeichnen und ablegen dd) Baugruppen und Bauteile zerlegen, reinigen und montagegerecht lagern c) Montage vorbereiten aa) Bauteile und Baugruppen nach Montageangaben und Kennzeichnungen den Montagevorgängen zuordnen und auf Vollständigkeit prüfen bb) Bauteile und Baugruppen für den funktionsge- rechten Einbau prüfen, insbesondere Fügeflä- chen hinsichtlich Dichtigkeitsanforderungen, Oberflächenform und -beschaffenheit anpassen d) Montieren aa) Bauteile, Baugruppen und Systeme durch Sicht- prüfen, Lehren und Messen funktionsgerecht ausrichten sowie unter Beachtung der Maßtole- ranzen passen, justieren, verbinden und sichern bb) während des Montagevorgangs Einzelfunktionen zwischenprüfen cc) Bauteile und Baugruppen mit Dichtmaterialien unter Beachtung von Herstellerangaben abdich- ten dd) Rohr-, Schlauch- und Kabelverbindungen her- stellen e) Transportieren aa) handbediente Hebezeuge handhaben bb) Bauteile und Baugruppen zum Transport sichern und transportieren f) Instandsetzen von Bauteilen und Baugruppen aa) Bauteile auf Verschleiß, Beschädigung und Wie- derverwendbarkeit prüfen bb) Bauteile mit messtechnischen Methoden prüfen cc) Bauteile durch Spanen, Trennen, Umformen und Fügen bearbeiten dd) Ersatzteile aus Metallen herstellen ee) Rohrleitungen verlegen, auswechseln und in- stand setzen | |||||
g) Ausführen von Konservierungs- und Anstricharbeiten aa) Oberflächenbearbeitungsmethoden kennen und anwenden bb) mit Materialien und Geräten für Konservierungs-, Reinigungs- und Schmierarbeiten fachgerecht umgehen cc) turnusmäßige Instandhaltungs- und Reparaturar- beiten erläutern und durchführen dd) Sicherheitshinweise und Anweisungen an Bord nennen und durchführen ee) sichere Entsorgung von Abfallstoffen beschrei- ben und durchführen | 1 | 1 | |||
ff) Handwerkzeuge und Elektrowerkzeuge beschrei- ben, instand halten und handhaben | |||||
Bearbeiten von Metallen | |||||
7 | Bearbeiten von Metallen (§ 5 Nummer 2 Buchstabe g) | a) Prüfen, Messen, Lehren aa) Prüf- und Messgeräte nach Verwendungszweck auswählen bb) Längen mit den jeweils spezifischen Messgeräten ermitteln cc) Winkel mit feststehenden Winkeln prüfen und mit Winkelmessern messen dd) Ebenheit von Flächen mit Lineal und Winkel nach dem Lichtspaltverfahren sowie Formgenauigkeit mit Rundungslehren prüfen ee) mit festen und verstellbaren Lehren prüfen ff) Oberflächen auf Verschleiß und Beschädigung prüfen b) Anreißen, Körnen, Kennzeichnen aa) Werkstücke unter Beachtung der Werkstoffeigen- schaften und -oberflächen anreißen bb) Bohrungsmittelpunkte sowie Kontroll- und Mess- punkte körnen cc) Werkstücke und Bauteile kennzeichnen c) Ausrichten und Spannen von Werkzeugen und Werk- stücken aa) Spannzeuge nach Größe, Form, Werkstoff und der Bearbeitung von Werkstücken oder Bauteilen auswählen und befestigen bb) Werkstücke oder Bauteile unter Beachtung der Stabilität und des Oberflächenschutzes ausrich- ten und spannen cc) Werkzeuge ausrichten und spannen | 3 | 1 | |
d) manuelles Spanen aa) Werkzeuge nach Werkstoff, Form und Oberflä- chengüte des Werkstückes auswählen bb) Flächen und Formen an Werkstücken aus Stahl und Nichteisenmetallen eben, winklig und parallel auf Maß feilen cc) Bleche, Rohre und Profile aus Eisen- und Nicht- eisenmetallen nach Anriss sägen dd) Innen- und Außengewinde unter Beachtung der Werkstoffeigenschaften und Kühlschmierstoffe schneiden ee) Rohrgewinde herstellen | 2 | 1 | |||
e) maschinelles Spanen vorbereiten aa) Werkzeuge unter Berücksichtigung der Verfahren, der Werkstoffe und der Schneidengeometrie aus- wählen bb) Umdrehungsfrequenz, Vorschub und Schnitttiefe an Werkzeugmaschinen für Bohr-, Drehoperatio- nen mit Hilfe von Tabellen und Diagrammen be- stimmen und einstellen | |||||
cc) Betriebsbereitschaft der Werkzeugmaschinen herstellen f) Bohren, Senken, Reiben aa) Bohrungen in Werkstücken aus Eisen- und Nicht- eisenmetallen an Bohr- und Drehmaschinen mit unterschiedlichen Werkstoffen durch Bohren ins Volle, Aufbohren, Zentrieren und durch Profilsen- ken herstellen bb) Bohrungen in Werkstücken aus Eisen- und Nicht- eisenmetallen an Bohrmaschinen durch Rundrei- ben herstellen g) Drehen aa) Werkstücke aus Eisen- und Nichteisenmetallen mit unterschiedlichen Drehmeißeln durch Quer-, Plan- und Längs-Runddrehen herstellen h) Sägen aa) Werkstücke mit Sägemaschinen sägen i) Anschleifen aa) Werkzeuge, insbesondere Reißnadel, Körner, Bohrer und Meißel, am Schleifbock anschleifen | 1 | 2 | 1 | ||
j) Trennen aa) Feinbleche mit Hand- und Handhebelscheren nach Anriss scheren bb) Rohre mit Rohrabschneidern trennen cc) Bleche, Rohre und Profile von Hand thermisch trennen k) Umformen aa) Bleche aus Stahl und Nichteisenmetallen mit und ohne Vorrichtungen im Schraubstock durch freies Runden und Schwenkbiegen kalt umformen bb) Rohre aus Stahl kalt umformen cc) Bleche, Rohre und Profile warm umformen dd) Bleche, Rohre und Profile biegerichten l) Fügen (Schraub-, Bolzen-, Stift- und Pressverbindun- gen) aa) Bauteile auf Oberflächenbeschaffenheit der Fügeflächen und Formtoleranz prüfen sowie in montagegerechter Lage fixieren bb) Bauteile mit Schrauben, Muttern und Sicherungs- elementen unter Beachtung der Reihenfolge und des Anzugsdrehmomentes sowie der Werkstoff- paarung verbinden und sichern cc) Bolzen- und Stiftverbindungen herstellen dd) Pressverbindungen durch Einpressungen, Keilen und Schrumpfen oder Dehnen herstellen ee) Rohrschraubverbindungen herstellen ff) Funktion, Maß- und Lagetoleranzen gefügter Bauteile prüfen m) Grundkenntnisse und Fertigkeiten (ohne Zertifizie- rung) des Lichtbogenschweißens, Gasschmelz- schweißens und Lötens aa) Betriebsbereitschaft der Schweiß- und Lötein- richtung herstellen bb) Werkzeuge und Werkstoffe nach Verwendungs- zweck auswählen cc) Werkstücke und Bauteile zum Schweißen und Löten vorbereiten dd) Feinbleche aus Stahl auf Stoß schweißen ee) Kehlnähte an Blechen und Rohren aus Stahl schweißen | 1 | 2 | 1 |
Anlage 2 (zu § 10 Absatz 2) Berufsausbildung außerhalb der Ausbildungsstätte Übersicht über die sachliche und zeitliche Gliederung der überbetrieblichen Ausbildung in der Metallbearbeitung
Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
Lfd. Nr. | Bearbeiten von Metallen (§ 5 Nummer 2 Buchstabe g) | Zeitliche Richtwerte in Stunden | |
1 | 2 | 3 | |
1 (im Zusammenhang mit den Nummern 3 bis 10 zu vermitteln) | Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 5 Nummer 1 Buchstabe d) | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln | |
2 (im Zusammenhang mit den Nummern 3 bis 10 zu vermitteln) | Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen (§ 5 Nummer 1 Buchstabe e) | ||
3 | Prüfen, Messen, Lehren | 30 | 40* |
4 | Anreißen, Körnen, Kennzeichnen | ||
5 | Ausrichten und Spannen von Werkzeugen und Werkstücken | ||
6 | Manuelles Spanen | 50 | 80* |
7 | Maschinelles Spanen | 50 | 80* |
8 | Trennen | 30 | 45* |
9 | Umformen | ||
10 | Fügen | 120 | 195* |
Summe | 280 | 440* |
- *
- Zeitliche Richtwerte für den Fall, dass die Fertigkeiten und Kenntnisse in der Metallbearbeitung in vollem Umfang in einer überbetrieblichen Ausbildungsstätte vermittelt werden sollen oder müssen.
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Kenntnisse, Verständnis und Fachkunde | Zeitliche Richtwerte in Stunden | |
1 | 2 | 3 | 4 | |
1 (im Zu- sam- men- hang mit den Num- mern 3 bis 10 zu ver- mitteln) | Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 5 Nummer 1 Buch- stabe d) | a) Arbeitsschritte festlegen b) Bedarf abschätzen und Arbeitsmittel festlegen c) Kontrollmittel zur Überprüfung der Arbeitsergeb- nisse festlegen d) Hilfsmittel bereitstellen e) Arbeitsplatz einrichten f) Arbeitsumfang unter Berücksichtigung des Zeitauf- wandes und der Notwendigkeit personeller Unter- stützung abschätzen g) Arbeitsabläufe entsprechend der rechtlichen Vor- gaben sicherstellen h) Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des Arbeitsauf- trages vorbereiten, Maßnahmen zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden im Umfeld des Arbeits- platzes treffen i) Arbeitsergebnisse kontrollieren und bewerten | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln | |
2 (im Zu- sammen- hang mit den Num- mern 3 bis 10 zu ver- mitteln) | Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen (§ 5 Nummer 1 Buch- stabe e) | a) technische Unterlagen lesen und anwenden b) Skizzen anfertigen c) Mess- und Prüfprotokolle erstellen d) Normen kennen und anwenden e) Instandhaltungsanleitungen lesen und verstehen f) Schalt-, Ablauf-, Sicherheits- und Funktionspläne lesen und anwenden g) Typenschilder und Kennzeichnungen lesen und aus- werten h) Maschinen- und Geräteausführung erkennen und bestimmen, Ersatzteile aus technischen Unterlagen zuordnen i) Protokolle anfertigen und auswerten | während der gesamten Ausbildung zu vermitteln | |
3 | Prüfen, Messen, Lehren | a) Prüf- und Messgeräte nach Verwendungszweck auswählen b) Längen mit den jeweils spezifischen Messgeräten ermitteln c) Winkel mit feststehenden Winkeln prüfen und mit Winkelmessern messen d) Ebenheit von Flächen mit Lineal und Winkel nach dem Lichtspaltverfahren sowie Formgenauigkeit mit Rundungslehren prüfen e) mit festen und verstellbaren Lehren prüfen f) Oberflächen auf Verschleiß und Beschädigung prü- fen | 30 | 40* |
4 | Anreißen, Körnen, Kennzeichnen | a) Werkstücke unter Beachtung der Werkstoffeigen- schaften und Oberflächen anreißen b) Bohrungsmittelpunkte sowie Kontroll- und Mess- punkte körnen c) Werkstücke und Bauteile kennzeichnen | ||
5 | Ausrichten und Spannen von Werkzeugen und Werkstücken | a) Spannzeuge nach Größe, Form, Werkstoff und der Bearbeitung von Werkstücken oder Bauteilen aus- wählen und befestigen b) Werkstücke oder Bauteile unter Beachtung der Stabilität und des Oberflächenschutzes ausrichten und spannen c) Werkzeuge ausrichten und spannen | ||
6 | Manuelles Spanen | a) Werkzeuge nach Werkstoff, Form und Oberflächen- güte des Werkstücks auswählen b) Flächen und Formen an Werkstücken aus Stahl und Nichteisenmetallen eben, winklig und parallel auf Maß feilen c) Bleche, Rohre und Profile aus Eisen- und Nicht- eisenmetallen nach Anriss sägen d) Innen- und Außengewinde unter Beachtung der Werkstoffeigenschaften und Kühlschmierstoffe schneiden e) Rohrgewinde herstellen | 50 | 80* |
7 | Maschinelles Spanen | Vorbereiten a) Werkzeuge unter Berücksichtigung der Verfahren, der Werkstoffe und der Schneidengeometrie aus- wählen b) Umdrehungsfrequenz, Vorschub und Schnitttiefe an Werkzeugmaschinen für Bohr- und Drehoperationen mit Hilfe von Tabellen und Diagrammen bestimmen und einstellen c) Betriebsbereitschaft der Werkzeugmaschinen her- stellen Bohren, Senken, Reiben d) Bohrungen in Werkstücken aus Eisen- und Nicht- eisenmetallen an Bohr- und Drehmaschinen mit un- terschiedlichen Werkstoffen durch Bohren ins Volle, Aufbohren, Zentrieren und durch Profilsenken her- stellen e) Bohrungen in Werkstücken aus Eisen- und Nicht- eisenmetallen an Bohrmaschinen durch Rundreiben herstellen Drehen f) Werkstücke aus Eisen- und Nichteisenmetallen mit unterschiedlichen Drehmeißeln durch Quer-, Plan- und Längs-Runddrehen herstellen Sägen g) Werkstücke mit Sägemaschinen sägen Scharfschleifen h) Werkzeuge, insbesondere Reißnadel, Körner, Bohrer, und Meißel am Schleifbock anschleifen | 50 | 80* |
8 | Trennen | a) Feinbleche mit Hand- und Handhebelscheren nach Anriss scheren b) Rohre mit Rohrabschneidern trennen c) Bleche, Rohre und Profile von Hand thermisch trennen | 30 | 45* |
9 | Umformen | a) Bleche aus Stahl und Nichteisenmetallen mit und ohne Vorrichtungen im Schraubstock durch freies Runden und Schwenkbiegen kalt umformen b) Rohre aus Stahl kalt umformen c) Bleche, Rohre und Profile warm umformen d) Bleche, Rohre und Profile biegerichten | ||
10 | Fügen | Schraub-, Bolzen-, Stift- und Pressverbindungen a) Bauteile auf Oberflächenbeschaffenheit der Füge- flächen und Formtoleranz prüfen sowie in montage- gerechter Lage fixieren b) Bauteile mit Schrauben, Muttern und Sicherungs- elementen unter Beachtung der Reihenfolge und des Anzugsdrehmomentes sowie der Werkstoff- paarung verbinden und sichern c) Bolzen- und Stiftverbindungen herstellen d) Pressverbindungen durch Einpressungen, Keilen und Schrumpfen oder Dehnen herstellen | ||
e) Rohrschraubverbindungen herstellen f) Funktion, Maß- und Lagetoleranzen gefügter Bau- teile prüfen Grundkenntnisse und Fertigkeiten des Lichtbogen- schweißens, Gasschmelzschweißens und Lötens** g) Betriebsbereitschaft der Schweiß- und Löteinrich- tung herstellen h) Werkzeuge und Werkstoffe nach Verwendungs- zweck auswählen i) Werkstücke und Bauteile zum Schweißen und Löten vorbereiten j) Feinbleche aus Stahl auf Stoß schweißen k) Kehlnähte an Blechen und Rohren aus Stahl schwei- ßen | 120 | 195* |
- *
- Zeitliche Richtwerte für den Fall, dass die Fertigkeiten und Kenntnisse in der Metallbearbeitung in vollem Umfang in der überbetrieblichen Ausbildungsstätte vermittelt werden sollen oder müssen.
- **
- Ausbildung im Lichtbogenschweißen, Gasschmelzschweißen und Löten ohne Zertifizierung. 3589
Bescheinigung über die Teilnahme an der überbetrieblichen Ausbildung in der Metallbearbeitung
Anlage 3 (zu § 10 Absatz 3) Berufsausbildung außerhalb der Ausbildungsstätte Übersicht über die sachliche und zeitliche Gliederung der überbetrieblichen Ausbildung in der Brandabwehr, Rettung und Gefahrenabwehr (nach Abschnitt A-VI/1 des STCW-Codes; ausgenommen Absatz 2.1.3)
Anlage 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
Lfd. Nr. | Schiffssicherheit hinsichtlich Brandabwehr und Rettung (§ 5 Nummer 2 Buchstabe d) | Zeitliche Richtwerte in Stunden |
1 | 2 | 3 |
1 | Durchführen von Brandverhütungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen sowie Warten und Handhaben von Brandschutzausrüstungen, Brandabwehrgeräten und -anlagen | |
a) Brandschutzausrüstung und Brandschutzkleidung | 4 | |
b) Atemschutzgeräte | 8 | |
c) Messgeräte | 4 | |
d) Brandlöschgeräte | 6 | |
e) Rettung von Personen | 6 | |
f) Sicherheitsrolle und Sicherheitsübungen | 8 | |
2 | Überleben auf See; Durchführen von Maßnahmen vor und nach dem Aussetzen von Rettungsmitteln sowie Handhaben und Prüfen von Rettungsmitteln und sonstiger Ausrüstung zum Rettungsdienst | |
a) Rettungsboote (Boote mit fester Überdachung und Freifallboote) | 8 | |
b) aufblasbare Rettungsflöße | 8 | |
c) sonstige Rettungsmittel | 6 | |
d) Rettung von Personen | 6 | |
e) Sicherheitsrolle und Sicherheitsübungen | 8 | |
3 | Gefahrenabwehr (§ 5 Nummer 1 Buchstabe f) | |
a) Grundkenntnisse über Struktur und Aufbau der Gefahrenabwehr | 2 | |
b) Erkennen von Gefahrensituationen auf See und im Hafen | 3 | |
c) Verstehen und Anwenden des Sicherheitsplanes sowie aktuelle Einschätzung von Gefahren und Risiken und ihre Dokumentation | 3 | |
Summe | 80 |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Kenntnisse, Verständnis und Fachkunde | Zeitliche Richtwerte in Stunden |
1 | 2 | 3 | 4 |
1 | Durchführen von Brandverhütungs- und Brandbekämpfungsmaß- nahmen sowie Warten und Handhaben von Brandschutzausrüstungen, Brandabwehrgeräten und -anlagen | a) Brandschutzausrüstung und Brandschutzkleidung Umgang mit der Brandschutzausrüstung nach SOLAS, FSS-Code und Schiffssicherheitsverordnung | 4 |
b) Atemschutzgeräte Aufbau und Wirkungsweise des Pressluftatmers ken- nen; Überprüfung und Gebrauch des Pressluft- atmers, Trage- und Einsatzdauer des Pressluftatmers sowie Einsatzrisiken kennen und einschätzen; Wiederherstellen der Einsatzbereitschaft | 8 | ||
c) Messgeräte Anwendungsgebiete und Wirkungsweise von Gas- mess- und Gasspürgeräten kennen; Kenntnisse im Umgang mit den Geräten; mögliche Sicherheitsrisi- ken einschätzen lernen | 4 | ||
d) Brandlöschgeräte Einsatzbereitschaft von Brandlöschgeräten über- prüfen; Umgang mit und Einsatzmöglichkeiten der Brandlöschgeräte (feste und tragbare) kennen; Entstehungsbrände der verschiedenen Brandklassen mit verschiedenen Brandlöschgeräten löschen; Ein- satzbereitschaft wiederherstellen | 6 | ||
e) Retten von Personen Verhaltensregeln beim Betreten gefährlicher Räume anwenden sowie Personen aus einem Gefahren- bereich retten | 6 | ||
f) Sicherheitsrolle und Sicherheitsübungen Grundkenntnisse in verschiedenen Löschtaktiken und -techniken, Aufgaben nach der Sicherheitsrolle sowie als Mitglied einer Einsatzgruppe beherrschen, Umgang und Handhabung der Brandlöschgeräte im Einsatz | 8 | ||
2 | Überleben auf See; Durchführen von Maßnahmen vor und nach dem Aussetzen von Rettungsmitteln sowie Handhaben und Prüfen von Rettungsmitteln und sonstiger Ausrüstung zum Rettungsdienst | a) Rettungsboote (Boote mit fester Überdachung und Freifallboote) Einsatzbereitschaft von Rettungsbooten und ihren Aussetzvorrichtungen überprüfen; Rettungsboote und Aussetzvorrichtungen klarmachen und Ret- tungsboote aussetzen; Rettungsbootsmotor starten und bedienen; Rettungsboot fahren, Kenntnisse im Umgang mit der Ausrüstung | 8 |
b) aufblasbare Rettungsflöße Rettungsfloß klarmachen sowie von Hand und mit Aussetzkran aussetzen; Rettungsfloß aufrichten; Ver- halten im Notfall, Kenntnisse im Umgang mit der Ausrüstung, Kontrolle der Einsatzbereitschaft | 8 | ||
c) Persönliche und sonstige Rettungsmittel Kenntnisse im Umgang mit den persönlichen und sonstigen Rettungsmitteln; Notsignale und Signal- mittel sowie Leinenwurfgerät (Modell) handhaben; Überlebensanzug (verschiedene Typen) anlegen; verschiedene Einsatzübungen mit angelegtem Über- lebensanzug und Eintauchanzug; sicheres Anlegen und Kontrollieren der Rettungswesten und Arbeitssi- cherheitswesten, Kenntnisse bei der Kontrolle und im Umgang mit den funktechnischen Rettungsmitteln | 6 | ||
d) Rettung von Personen Grundkenntnisse über die Organisation der Hilfeleis- tung im Seenotfall; Personen im Rahmen von See- notrettungsübungen retten; Hubschrauberrettungs- schlinge und Rettungsmulde oder -trage handhaben; Erstversorgung von Verletzten und Unterkühlten | 6 | ||
e) Sicherheitsrolle und Sicherheitsübungen Vorbereitung zum Verlassen des Schiffes; Wahrneh- mung der Aufgaben nach der Sicherheitsrolle sowie als Mitglied einer Einsatzgruppe | 8 | ||
3 | Gefahrenabwehr (§ 5 Nummer 1 Buchstabe f) | a) Grundkenntnisse über Struktur und Aufbau der Ge- fahrenabwehr Grundkenntnisse über die Vorschriften und Empfeh- lungen, Beispiele aktueller Sicherheitsbedrohungen, Kenntnisse über die Gefahrenabwehr für Reederei, Hafen, Schiff | 2 |
b) Erkennen von Gefahrensituationen auf See und im Hafen Allgemeine Sicherheitsmaßnahmen; Kenntnisse im Umgang mit der Ausrüstung; Methoden der Durch- suchungen, Erkennen potenzieller Gefahren, Erken- nen und Auffinden von Waffen und sonstigen gefähr- lichen Stoffen | 3 | ||
c) Verstehen und Anwenden des Sicherheitsplanes so- wie aktuelle Einschätzung von Gefahren und Risiken und ihre Dokumentation Erhaltung der Sicherheit betreffend Schiff und Hafen, Kenntnisse über die verschiedenen Sicherheitsver- fahren und -stufen; Übungen nach Notfallplänen, Verhalten in der Zitadelle, Dokumentation und Auf- zeichnung | 3 |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/10922/b28000.htm