§ 10 - KfW-Verordnung (KfWV)

V. v. 20.09.2013 BGBl. I S. 3735 (Nr. 59); zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
Geltung ab 01.01.2016, abweichend siehe § 10; FNA: 7622-1-1 Zentrale öffentlich-rechtliche Kreditinstitute
|

§ 10 Inkrafttreten


§ 10 ändert mWv. 9. Oktober 2013 KfWV mWv. 1. Januar 2014 mWv. 1. Juli 2014

(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich der Absätze 2 bis 4 am 1. Januar 2016 in Kraft.

(2) § 4 Nummer 3 und 5 sowie § 9 treten am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(3) § 2 Nummer 1 tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.

(4) § 2 Nummer 3 tritt hinsichtlich der entsprechenden Anwendung des § 2d Absatz 1 des Kreditwesengesetzes am 1. Juli 2014 in Kraft und § 3 Nummer 9 tritt hinsichtlich der entsprechenden Anwendung der §§ 25c und 25d des Kreditwesengesetzes am 1. Juli 2014 in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 8. Oktober 2013.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed