Die
Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz vom
19. Juni 2012 (BGBl. I S. 1346), die zuletzt durch Artikel
4 der Verordnung vom
10. Januar 2013 (BGBl. I S. 35) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 13 wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift werden die Wörter „nach § 31 des Fahrlehrergesetzes" angefügt.
- b)
- In Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort „Seminarerlaubnis" die Wörter „nach § 31 des Fahrlehrergesetzes" eingefügt.
- c)
- In Absatz 3 Nummer 2 wird das Wort „und" durch einen Punkt ersetzt.
- d)
- Absatz 3 Nummer 3 wird gestrichen.
- 2.
- In § 14 werden in der Überschrift die Wörter „nach § 31 des Fahrlehrergesetzes" angefügt.
- 3.
- Nach § 14 wird folgender § 14a eingefügt:
„§ 14a Überwachung der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars nach § 31a Absatz 7 des Fahrlehrergesetzes nach Einweisungslehrgangs des und § 31b Absatz 3 des Fahrlehrergesetzes
Die Überwachung der verkehrspädagogischen Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars nach § 31a Absatz 7 des Fahrlehrergesetzes und des Einweisungslehrgangs nach § 31b Absatz 3 des Fahrlehrergesetzes, jeweils in Verbindung mit § 33 des Fahrlehrergesetzes, bestimmt sich nach § 43 der Fahrerlaubnis-Verordnung."
- 4.
- § 15 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „oder § 4" gestrichen.
- b)
- Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt:
„(2a) Die Inhalte und Methoden der Fortbildung für Inhaber einer Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik nach § 31a des
Fahrlehrergesetzes sind an den Inhalten und Methoden der Anlage 16 der
Fahrerlaubnis-Verordnung zu orientieren."
- 5.
- In Anlage 1.1 wird die Seite 2 des Musters des Fahrlehrerscheins wie folgt gefasst:
„ ".
- 6.
- In der Anlage 4 werden in der Fußnote *) die Wörter „Aufbauseminar = ASF o. ASP" durch die Wörter „Aufbauseminar = ASF, verkehrspädagogische Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars = FES" ersetzt.
- 7.
- In der Anlage 5 werden die Wörter „Aufbauseminar für Punktauffällige (ASP)" durch die Wörter „verkehrspädagogische Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars (FES)" ersetzt.
Zehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 16.04.2014 BGBl. I S. 348