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Änderung Anlage AgrarMSV vom 23.07.2016
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Anlage AgrarMSV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 23.07.2016 geltenden Fassung | Anlage AgrarMSV n.F. (neue Fassung) in der am 23.07.2016 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 15.07.2016 BGBl. I S. 1717 |
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(Textabschnitt unverändert) Anlage (zu § 1 Absatz 1) Ergänzungen von Erzeugnisbereichen und weitere Erzeugnisbereiche | |
Vorbemerkung Im Folgenden meint KN-Code eine Position im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256 vom 7.9.1987, S. 1) in ihrer jeweils geltenden Fassung. Abschnitt I Ergänzungen von Erzeugnisbereichen 1. Der Erzeugnisbereich Getreide umfasst auch folgende Erzeugnisse: a) KN-Code ex 0713: getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert, b) KN-Code 1201 00 90: Sojabohnen, auch geschrotet, andere als zur Aussaat, c) KN-Code 1204 00 90: Leinsamen, auch geschrotet, andere als zur Aussaat, d) KN-Code 1205 10 90: Raps- oder Rübsensamen, auch geschrotet, andere als zur Aussaat, e) KN-Code 1206 00 91: Sonnenblumenkerne, auch geschrotet, andere als zur Aussaat, f) KN-Code 1207 50 90: Senfsamen, auch geschrotet, andere als zur Aussaat, g) KN-Code ex 1207 99 97: andere Ölsamen und ölhaltige Früchte, auch geschrotet, andere als zur Aussaat, h) KN-Code ex 1214: Steckrüben, Futterrüben, Wurzeln zu Futterzwecken, Heu, Luzerne, Klee, Esparsette, Futterkohl, Lupinen, Wicken und ähnliches Futter, auch in Form von Pellets. 2. Der Erzeugnisbereich Wein umfasst auch folgende Erzeugnisse des KN-Codes ex 2307 00 90: Weinstein, roh. 3. Der Erzeugnisbereich Rindfleisch umfasst auch folgende Erzeugnisse des KN-Codes ex 0102: Rinder, lebend. 4. Der Erzeugnisbereich Schweinefleisch umfasst auch folgende Erzeugnisse: a) KN-Codes ex 0103: Schweine, lebend, b) KN-Codes ex 0203: Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefroren, c) KN-Codes 0210 11, 0210 12 und 0210 19 bezüglich Fleisch von Schweinen: Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert; genießbares Mehl von Fleisch oder von Schlachtnebenerzeugnissen. 5. Der Erzeugnisbereich Eier umfasst auch Erzeugnisse des KN-Codes 0407: Vogeleier in der Schale, frisch, haltbar gemacht oder gekocht. 6. Der Erzeugnisbereich landwirtschaftlicher Ethylalkohol umfasst auch a) Rohalkohol, soweit er aa) aus Anhang-I-Erzeugnissen gewonnen wird, bb) einen Alkoholgehalt von unter 96 Volumenprozent besitzt, cc) sensorische Eigenschaften der Ausgangserzeugnisse aufweist und dd) zu Ethylalkohol verarbeitet wird, b) Speiseessig, soweit er aa) ein Anhang-I-Erzeugnis darstellt und bb) aus Ethylalkohol gewonnen wird. Abschnitt II Weitere Erzeugnisbereiche 1. Den Erzeugnisbereich Damtiere und Kaninchen bilden folgende Erzeugnisse: a) KN-Code ex 0106: Damtiere und Hauskaninchen, b) KN-Code ex 0208: Fleisch, frisch, gekühlt oder gefroren, soweit die Erzeugnisse von Erzeugnissen im Sinne des Buchstabens a stammen. 2. Den Erzeugnisbereich Wolle bilden folgende Erzeugnisse: a) KN-Code 5101: Wolle, weder gekrempelt noch gekämmt, b) KN-Code ex 5105 10 00 bis 5105 29 00: Wolle, gekrempelt oder gekämmt. 3. Den Erzeugnisbereich Arzneipflanzen bilden folgende Erzeugnisse: KN-Code ex 1211: Pflanzen und Pflanzenteile, Samen und Früchte der hauptsächlich zur Herstellung von Riechmitteln oder zu Zwecken der Medizin verwendeten Art, frisch oder getrocknet, auch geschnitten, gemahlen oder ähnlich fein zerkleinert. | |
(Text alte Fassung) | (Text neue Fassung) 4. Den Erzeugnisbereich Kartoffeln bilden folgende Erzeugnisse: KN-Code 0701: Kartoffeln, frisch oder gekühlt. |
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