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Anlage 13a - Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung (FinaRisikoV)
Artikel 1 V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4209 (Nr. 73); zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 40 G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 990
Geltung ab 01.01.2014; FNA: 7610-2-41 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Geltung ab 01.01.2014; FNA: 7610-2-41 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Anlage 13a (zu § 7 Absatz 3) EKRQU Finanzinformationen gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 KWG - Meldung der Eigenmittel -
Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung V. v. 4. Juli 2018 BGBl. I S. 1086 m.W.v. 13. Juli 2018
Frühere Fassungen von Anlage 13a FinaRisikoV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 13.07.2018 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung vom 04.07.2018 BGBl. I S. 1086 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 13a FinaRisikoV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 13a FinaRisikoV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FinaRisikoV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anlage 13a FinaRisikoV (zu § 7 Absatz 3) EKRQU Finanzinformationen gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 KWG - Meldung der Eigenmittel - (vom 13.07.2018)
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Zitate in Änderungsvorschriften
Zweite Verordnung zur Änderung der Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung
V. v. 04.07.2018 BGBl. I S. 1086
Artikel 1 2. FinaRisikoVÄndV Änderung der Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung
... 11 (aufgehoben) Anlage 12 (aufgehoben) Anlage 13 QSA Anlage 13a EKRQU". 2. Dem § 2 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt: ... sowie ihrer Kapitalquote unter Verwendung des Formulars Meldung der Eigenmittel - EKRQU ( Anlage 13a ) einzureichen." 7. In § 10 Absatz 2 wird nach den Wörtern „und des ... Rechnungslegungsstandard: HGB (= 1), IFRS (= 2) 490 ___". 17. Folgende Anlage 13a wird eingefügt und erhält die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche ...
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