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Anlage 25 - Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung (FinaRisikoV)
Artikel 1 V. v. 06.12.2013 BGBl. I S. 4209 (Nr. 73); zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 40 G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 990
Geltung ab 01.01.2014; FNA: 7610-2-41 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Geltung ab 01.01.2014; FNA: 7610-2-41 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Anlage 25 KPL
Text in der Fassung des Artikels 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung V. v. 12. August 2020 BGBl. I S. 1890 m.W.v. 19. August 2020
Frühere Fassungen von Anlage 25 FinaRisikoV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 19.08.2020 | Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung vom 12.08.2020 BGBl. I S. 1890 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 25 FinaRisikoV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 25 FinaRisikoV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FinaRisikoV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 8 FinaRisikoV Art und Umfang der Risikotragfähigkeitsinformationen (vom 19.08.2020)
... Kapitalplanung und zum Liquiditätsmanagement gemäß den Formularen in den Anlagen 14 bis 26. Nähere Bestimmungen zu Art und Umfang der jeweils einzureichenden ... Unternehmen wird durch die Risikotragfähigkeitsinformationen gemäß den Anlagen 14 bis 26 nicht ...
§ 10 FinaRisikoV Risikotragfähigkeitsinformationen von Kreditinstituten (vom 19.08.2020)
... § 8 Absatz 1 zu melden und hierfür die Formulare aus den Anlagen 14 und 17 bis 26 dieser Verordnung zu verwenden. (2) Kreditinstitute im Sinne des § 53b und ...
§ 11 FinaRisikoV Risikotragfähigkeitsinformationen auf zusammengefasster Ebene (vom 19.08.2020)
... gemäß § 8 Absatz 1 einzureichen und hierfür die Formulare aus den Anlagen 14 bis 26 dieser Verordnung zu verwenden. (2) Gehören zu einer Gruppe keine ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Finanz- und Risikotragfähigkeitsinformationenverordnung
V. v. 12.08.2020 BGBl. I S. 1890
Artikel 1 3. FinaRisikoVÄndV
... werden nach der Angabe zu Anlage 24 folgende Angaben eingefügt: „ Anlage 25 KPL Anlage 26 ILAAP". 2. § 8 wird wie folgt geändert: ... 18 bis 24 erhalten die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. 9. Die Anlagen 25 und 26 werden angefügt und erhalten die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche ...
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