§ 5 Höhe der Grundgebühr
Die Grundgebühr für die Bearbeitung eines Antrags beträgt 4.000 Euro.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 8 DaTraGebV Höhe der Gebühr bei Rücknahme des Antrags (vom 10.07.2020) ... begonnen hat, beträgt die Gebühr die Hälfte der Grundgebühr nach § 5 . Keine Gebühr ist zu erheben, wenn das Forschungsdatenzentrum mit der sachlichen ... bereits begonnen hat, beträgt die Gebühr die Summe aus der Grundgebühr nach § 5 und der Hälfte der jeweiligen nach § 6 vorgesehenen ...
§ 11 DaTraGebV Gebührenerhöhung und -ermäßigung (vom 04.02.2025) ... hohen Personal- und Sachaufwand, so kann das Forschungsdatenzentrum die nach den §§ 5 und 6 vorgesehenen Gebühren bis auf das Doppelte erhöhen. In diesem Fall hat ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur näheren Regelung von Verfahren nach dem Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten
V. v. 29.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 27
Verordnung zur Neufassung der Datentransparenzverordnung und zur Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1371
Artikel 2 DaTraVEV Änderung der Datentransparenz-Gebührenverordnung ... dem Forschungsdatenzentrum dies schriftlich oder elektronisch mitzuteilen." 3. In § 5 wird die Angabe „200" durch die Angabe „300" ersetzt. 4. § 6 ... begonnen hat, beträgt die Gebühr die Hälfte der Grundgebühr nach § 5 . Keine Gebühr ist zu erheben, wenn das Forschungsdatenzentrum mit der sachlichen Bearbeitung ... hohen Personal- und Sachaufwand, so kann das Forschungsdatenzentrum die nach den §§ 5 und 6 vorgesehenen Gebühren bis auf das Doppelte erhöhen. In diesem Fall hat das ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11159/a187534.htm