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Zitierungen von Anlage 2 MariMedV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 MariMedV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MariMedV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 MariMedV Durchführung der Seediensttauglichkeitsuntersuchung
... und für jede untersuchte Person einzeln nach den Anforderungen der Anlage 2 durchzuführen. Die zu untersuchende Person ist über ihren Gesundheitszustand und ...
Anlage 1 MariMedV (zu § 3 und § 13 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 3) Anforderungen an die Seediensttauglichkeit
... körperlichen Leis- tungsfähigkeit und des Belastungs- tests (Anlage 2 Nummer 5) sind durchschnittlich oder besser, das Gewicht ist stabil ...
Zitat in folgenden Normen
BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung (BMDV-WS-BesGebV)
V. v. 28.10.2021 BGBl. I S. 4744; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 18.09.2024 BGBl. 2024 I Nr. 286
Anlage BMDV-WS-BesGebV (zu § 2) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 01.10.2024)
... gesundheitliche Untersuchung § 4 Absatz 1, Anlage 2 Nummer 2 MariMedV i. V. m. § 12 Absatz 3 SeeArbG i. V. m. § 13 Absatz 2, § 14 Absatz 1 ...
Schiffssicherheitsverordnung (SchSV)
Artikel 2 V. v. 18.09.1998 BGBl. I S. 3013, 3023; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 25.06.2024 BGBl. 2024 I Nr. 217
Anlage 1a SchSV (zu den §§ 6 und 6a) Schiffsbezogener Sicherheitsstandard in den übrigen Fällen (vom 07.03.2020)
... besonderen Anforderungen seines Dienstzweiges genügt. Abschnitt 2 und die Anlagen 1 und 2 der Maritime-Medizin-Verordnung gelten entsprechend. 12.6 Nach Maßgabe des Kapitels 9 müssen ...
Seelotseignungsverordnung (SeeLotsEigV)
Artikel 1 V. v. 12.05.2022 BGBl. I S. 777, 2097
§ 4 SeeLotsEigV Durchführung der Seelotseignungsuntersuchung
... Für die Durchführung der Untersuchungen gelten die Nummern 1, 3 und 4 der Anlage 2 der Maritime-Medizin-Verordnung entsprechend. Der Umfang der Seelotseignungsuntersuchung ist in der Anlage 1 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der schiffssicherheitsrechtlichen Vorschriften über Bau und Ausrüstung von Traditionsschiffen und anderen Schiffen, die nicht internationalen Schiffssicherheitsregeln unterliegen
V. v. 07.03.2018 BGBl. I S. 237
Artikel 1 SchSichRÄndV Änderung der Schiffssicherheitsverordnung
... besonderen Anforderungen seines Dienstzweiges genügt. Abschnitt 2 und die Anlagen 1 und 2 der Maritime-Medizin-Verordnung gelten entsprechend. 12.6 Nach Maßgabe des Kapitels 9 müssen ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11263/v188783.htm