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§ 4 - Anordnung der Verwaltung des Deutschen Bundestages über die Übertragung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und über die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis in Angelegenheiten der Beihilfe (WidBeihBTVerwAnO k.a.Abk.)

A. v. 13.08.2014 BGBl. I S. 1472 (Nr. 41); aufgehoben durch § 4 A. v. 07.03.2022 BGBl. I S. 462
Geltung ab 01.09.2014; FNA: 2030-14-199 Beamte
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§ 4 Übergangsregelung



Diese Anordnung gilt auch für Widersprüche und Klagen, die vor ihrem Inkrafttreten erhoben worden sind.