Tools:
Update via:
§ 6a - Haushaltsgesetz 2015 (HG 2015 k.a.Abk.)
G. v. 23.12.2014 BGBl. I S. 2442 (Nr. 64); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 20.11.2015 BGBl. I S. 2056
Geltung ab 01.01.2015; FNA: 63-16 Bundeshaushalt
| |
Geltung ab 01.01.2015; FNA: 63-16 Bundeshaushalt
| |
§ 6a Reingewinn der Deutschen Bundesbank
Der Anteil des Bundes am Reingewinn der Deutschen Bundesbank wird im Haushaltsjahr 2015 abweichend von § 6 Absatz 2 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds" auf 2.953.608.879 Euro festgesetzt und dem Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds" zugeführt.
Text in der Fassung des Artikels 1 Nachtragshaushaltsgesetz 2015 G. v. 24. Juni 2015 BGBl. I S. 980 m.W.v. 1. Januar 2015
Frühere Fassungen von § 6a Haushaltsgesetz 2015
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 01.01.2015 (29.06.2015) | Artikel 1 Nachtragshaushaltsgesetz 2015 vom 24.06.2015 BGBl. I S. 980 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 6a Haushaltsgesetz 2015
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6a HG 2015 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HG 2015 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Nachtragshaushaltsgesetz 2015
G. v. 24.06.2015 BGBl. I S. 980
Artikel 1 NHG 2015
... die Angabe „301.600.000.000" ersetzt. 2. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt: „§ 6a Reingewinn der Deutschen Bundesbank Der ... 2. Nach § 6 wird folgender § 6a eingefügt: „§ 6a Reingewinn der Deutschen Bundesbank Der Anteil des Bundes am Reingewinn der Deutschen ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11454/a192951.htm