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Synopse aller Änderungen des Haushaltsgesetz 2015 am 01.01.2015
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Januar 2015 durch Artikel 1 des NHG 2015 geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des HG 2015.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
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a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.01.2015 geltenden Fassung | n.F. (neue Fassung) in der am 01.01.2015 geltenden Fassung durch Artikel 1 G. v. 24.06.2015 BGBl. I S. 980 |
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Gliederung | |
(Textabschnitt unverändert) Eingangsformel Abschnitt 1 Allgemeine Ermächtigungen § 1 Feststellung des Haushaltsplans § 2 Kreditermächtigungen § 3 Gewährleistungsermächtigungen § 4 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen Abschnitt 2 Bewirtschaftung von Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen § 5 Flexibilisierte Ausgaben § 6 Verstärkungsmöglichkeiten, Deckungsfähigkeit, Zweckbindung | |
(Text alte Fassung) | (Text neue Fassung) § 6a Reingewinn der Deutschen Bundesbank |
§ 7 Überlassung und Veräußerung von Vermögensgegenständen § 8 Bewilligung von Zuwendungen § 9 Baumaßnahmen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben § 10 Bezüge § 11 Verbriefung von Verpflichtungen § 12 Liquiditätshilfen, Fälligkeit von Zuschüssen und Leistungen des Bundes an die Rentenversicherung § 13 Rückzahlung, Titelverwechslung Abschnitt 3 Bewirtschaftung der Planstellen und Stellen § 14 Verbindlichkeit des Stellenplans § 15 Ausbringung von Planstellen und Stellen § 16 Ausbringung von Planstellen und Stellen für Überhangpersonal § 17 Ausbringung von Ersatzplanstellen und Ersatzstellen § 18 Ausbringung von Leerstellen § 19 Umwandlung von Planstellen und Stellen § 20 Sonderregelungen bei kw-Vermerken § 21 Überhangpersonal Abschnitt 4 Übergangs- und Schlussvorschriften § 22 Fortgeltung § 23 Inkrafttreten Schlussformel Anhang Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2015 | |
§ 1 Feststellung des Haushaltsplans | |
(1) Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 299.100.000.000 Euro festgestellt. | (1) Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 301.600.000.000 Euro festgestellt. |
(2) Der dem Kapitel 6002 des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 als Anlage 3 beigefügte Wirtschaftsplan des Sondervermögens 'Energie- und Klimafonds' wird für das Jahr 2015 in Einnahmen und Ausgaben auf 1.681.116.000 Euro festgestellt. | |
§ 6a (neu) | § 6a Reingewinn der Deutschen Bundesbank |
Der Anteil des Bundes am Reingewinn der Deutschen Bundesbank wird im Haushaltsjahr 2015 abweichend von § 6 Absatz 2 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens 'Investitions- und Tilgungsfonds' auf 2.953.608.879 Euro festgesetzt und dem Sondervermögen 'Kommunalinvestitionsförderungsfonds' zugeführt. |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11454/v192946-2015-01-01.htm