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Synopse aller Änderungen des Haushaltsgesetz 2015 am 01.01.2015

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Januar 2015 durch Artikel 1 des NHG 2015 geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des HG 2015.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2015 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2015 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 24.06.2015 BGBl. I S. 980

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Eingangsformel
Abschnitt 1 Allgemeine Ermächtigungen
    § 1 Feststellung des Haushaltsplans
    § 2 Kreditermächtigungen
    § 3 Gewährleistungsermächtigungen
    § 4 Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
Abschnitt 2 Bewirtschaftung von Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
    § 5 Flexibilisierte Ausgaben
    § 6 Verstärkungsmöglichkeiten, Deckungsfähigkeit, Zweckbindung
(Text alte Fassung) nächste Änderung

 
(Text neue Fassung)

    § 6a Reingewinn der Deutschen Bundesbank
    § 7 Überlassung und Veräußerung von Vermögensgegenständen
    § 8 Bewilligung von Zuwendungen
    § 9 Baumaßnahmen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
    § 10 Bezüge
    § 11 Verbriefung von Verpflichtungen
    § 12 Liquiditätshilfen, Fälligkeit von Zuschüssen und Leistungen des Bundes an die Rentenversicherung
    § 13 Rückzahlung, Titelverwechslung
Abschnitt 3 Bewirtschaftung der Planstellen und Stellen
    § 14 Verbindlichkeit des Stellenplans
    § 15 Ausbringung von Planstellen und Stellen
    § 16 Ausbringung von Planstellen und Stellen für Überhangpersonal
    § 17 Ausbringung von Ersatzplanstellen und Ersatzstellen
    § 18 Ausbringung von Leerstellen
    § 19 Umwandlung von Planstellen und Stellen
    § 20 Sonderregelungen bei kw-Vermerken
    § 21 Überhangpersonal
Abschnitt 4 Übergangs- und Schlussvorschriften
    § 22 Fortgeltung
    § 23 Inkrafttreten
    Schlussformel
    Anhang Gesamtplan des Bundeshaushaltsplans 2015
 (keine frühere Fassung vorhanden)

§ 1 Feststellung des Haushaltsplans


vorherige Änderung nächste Änderung

(1) Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 299.100.000.000 Euro festgestellt.



(1) Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 301.600.000.000 Euro festgestellt.

(2) Der dem Kapitel 6002 des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 als Anlage 3 beigefügte Wirtschaftsplan des Sondervermögens 'Energie- und Klimafonds' wird für das Jahr 2015 in Einnahmen und Ausgaben auf 1.681.116.000 Euro festgestellt.



vorherige Änderung nächste Änderung

§ 6a (neu)




§ 6a Reingewinn der Deutschen Bundesbank


vorherige Änderung

 


Der Anteil des Bundes am Reingewinn der Deutschen Bundesbank wird im Haushaltsjahr 2015 abweichend von § 6 Absatz 2 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens 'Investitions- und Tilgungsfonds' auf 2.953.608.879 Euro festgesetzt und dem Sondervermögen 'Kommunalinvestitionsförderungsfonds' zugeführt.