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Zitierungen von § 12a EEV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12a EEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EEV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12b EEV Zahlungsbestimmungen (vom 20.07.2021)
... ursprüngliche Anspruch auf Zahlung besteht in dem Anschlusszeitraum nach § 12a nur, wenn 1. der Strom am Standort der Biogaserzeugungsanlage erzeugt wird,  ...
§ 12c EEV Höhe des Zahlungsanspruchs (vom 20.07.2021)
... In dem Anschlusszeitraum nach § 12a ist der ursprüngliche Anspruch auf Zahlung der Höhe nach begrenzt 1. auf die ... 2022 jeweils zum 1. Januar eines Kalenderjahres für Anlagen, deren Anschlusszeitraum nach § 12a vor diesem Zeitpunkt noch nicht begonnen hat, um 0,5 Prozent gegenüber der im jeweils ...
§ 12d EEV Mitteilungspflichten (vom 20.07.2021)
... Anlage maßgeblichen Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mitteilen, dass sie den nach § 12a verlängerten Zahlungsanspruch geltend machen werden. Abweichend von Satz 1 ...
§ 12e EEV Fälligkeit (vom 20.07.2021)
... Der Anspruch nach § 12a wird erst fällig, nachdem der Anlagenbetreiber der Bundesnetzagentur unter Angabe der Nummer, ... Anlage im Marktstammdatenregister registriert ist, mitgeteilt hat, 1. dass er den nach § 12a verlängerten Zahlungsanspruch geltend machen wird und 2. für welche ...
 
Zitat in folgenden Normen

Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)
Artikel 3 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 1272; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 151
Anlage 1 EnFG (zu § 2) Ermittlung des EEG-Finanzierungsbedarfs und des KWKG-Finanzierungsbedarfs (vom 16.05.2024)
... diese Bestimmungen übergangsweise nach § 100 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes oder nach § 12a der Erneuerbare-Energien-Verordnung fortgelten, 5.2 Ausgaben auf Grund einer Rechtsverordnung nach dem ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Umsetzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2021 und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften
V. v. 14.07.2021 BGBl. I S. 2860
Artikel 1 EEVuaÄndV Änderung der Erneuerbare-Energien-Verordnung
... übergangsweise nach den §§ 100 und 101 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes oder nach § 12a dieser Verordnung" ersetzt. e) Nach Absatz 9 wird folgender Absatz 9a ... „Abschnitt 3a Anschlussförderung von Güllekleinanlagen § 12a Verlängerter Zahlungsanspruch Für Strom aus Anlagen, in denen Biogas ... Der ursprüngliche Anspruch auf Zahlung besteht in dem Anschlusszeitraum nach § 12a nur, wenn 1. der Strom am Standort der Biogaserzeugungsanlage erzeugt wird,  ... § 12c Höhe des Zahlungsanspruchs (1) In dem Anschlusszeitraum nach § 12a ist der ursprüngliche Anspruch auf Zahlung der Höhe nach begrenzt 1. auf die ... 2022 jeweils zum 1. Januar eines Kalenderjahres für Anlagen, deren Anschlusszeitraum nach § 12a vor diesem Zeitpunkt noch nicht begonnen hat, um 0,5 Prozent gegenüber der im jeweils ... Anlage maßgeblichen Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes mitteilen, dass sie den nach § 12a verlängerten Zahlungsanspruch geltend machen werden. Abweichend von Satz 1 müssen ... September 2021 mitteilen. § 12e Fälligkeit (1) Der Anspruch nach § 12a wird erst fällig, nachdem der Anlagenbetreiber der Bundesnetzagentur unter Angabe der Nummer, ... Anlage im Marktstammdatenregister registriert ist, mitgeteilt hat, 1. dass er den nach § 12a verlängerten Zahlungsanspruch geltend machen wird und 2. für welche ...
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