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Änderung Anlage 4 Verordnung über den anerkannten Umschulungsabschluss Geprüfte Fachkraft Bodenverkehrsdienst im Luftverkehr vom 08.03.2016

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Anlage 4 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 08.03.2016 geltenden Fassung
Anlage 4 n.F. (neue Fassung)
in der am 08.03.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 01.03.2016 BGBl. I S. 336
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 4 (zu § 8 Absatz 7) Muster Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Umschulungsabschluss Geprüfte Fachkraft Bodenverkehrsdienst im Luftverkehr


(Text neue Fassung)

Anlage 4 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Muster Zeugnis über die Prüfung zum anerkannten Umschulungsabschluss Geprüfte Fachkraft Bodenverkehrsdienst im Luftverkehr (BGBl. 2015 I S. 313)