Tools:
Update via:
Zitierungen von Anlage 1 Verordnung über den anerkannten Umschulungsabschluss Geprüfte Fachkraft Bodenverkehrsdienst im Luftverkehr
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 BodVerkDUmschV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BodVerkDUmschV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 BodVerkDUmschV Art, Dauer und Inhalt der Umschulung
... (2) Der Umschulungslehrgang umfasst mindestens 616 Unterrichtsstunden. Es sind die in der Anlage 1 beschriebenen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den dort genannten ...
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/11524/v191617.htm