§ 39 Kassenmäßiger Abschluß
In kameralen Haushalten sind in dem kassenmäßigen Abschluss nachzuweisen:
- 1.
- a)
- die Summe der Ist-Einnahmen,
- b)
- die Summe der Ist-Ausgaben,
- c)
- der Unterschied aus Buchstabe a und Buchstabe b (kassenmäßiges Jahresergebnis),
- d)
- die haushaltsmäßig noch nicht abgewickelten kassenmäßigen Jahresergebnisse früherer Jahre,
- e)
- das kassenmäßige Gesamtergebnis aus Buchstabe c und Buchstabe d;
- 2.
- a)
- die Summe der Ist-Einnahmen mit Ausnahme der Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt, der Entnahmen aus Rücklagen, der Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen und der Münzeinnahmen,
- b)
- die Summe der Ist-Ausgaben mit Ausnahme der Ausgaben zur Schuldentilgung am Kreditmarkt, der Zuführungen an Rücklagen und der Ausgaben zur Deckung eines kassenmäßigen Fehlbetrags,
- c)
- der Finanzierungssaldo aus Buchstabe a und Buchstabe b.
Für doppisch basierte Haushalte sind die §§
7a,
37 Absatz 3 und 4 sowie §
49a entsprechend anzuwenden.
Frühere Fassungen von § 39 HGrG
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interne Verweise§ 40 HGrG Haushaltsabschluß (vom 01.01.2010) ... nachzuweisen: 1. a) das kassenmäßige Jahresergebnis nach § 39 Nr. 1 Buchstabe c, b) das kassenmäßige Gesamtergebnis nach § 39 Nr. 1 ... 39 Nr. 1 Buchstabe c, b) das kassenmäßige Gesamtergebnis nach § 39 Nr. 1 Buchstabe e; 2. a) die aus dem Vorjahr übertragenen Einnahmereste und ...
Zitat in folgenden NormenFinanz- und Personalstatistikgesetz (FPStatG)
neugefasst durch B. v. 22.02.2006 BGBl. I S. 438; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 28.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 377
§ 3 FPStatG Statistik der Ausgaben und Einnahmen (vom 02.01.2025) ... a) die Summe der Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben und den Finanzierungssaldo im Sinne des § 39 Nummer 2 des Haushaltsgrundsätzegesetzes vom 19. August 1969 (BGBl. I S. 1273); b) die Steuereinnahmen; c) die ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates und zur Übertragung der fortzuführenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat sowie zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 27.05.2010 BGBl. I S. 671
Haushaltsgrundsätzemodernisierungsgesetz (HGrGMoG)
G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2580
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