Gesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (Haushaltsgrundsätzegesetz - HGrG)

G. v. 19.08.1969 BGBl. I S. 1273; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 21.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 361
Geltung ab 01.01.1970; FNA: 63-14 Bundeshaushalt
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Eingangsformel
Teil I Vorschriften für die Gesetzgebung des Bundes und der Länder
§ 1 Gesetzgebungsauftrag
§ 1a Haushaltswirtschaft
Abschnitt I Allgemeine Vorschriften zum Haushaltsplan
§ 2 Bedeutung des Haushaltsplans
§ 3 Wirkungen des Haushaltsplans
§ 4 Haushaltsjahr
§ 5 Notwendigkeit der Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
§ 6 Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, Kosten- und Leistungsrechnung
§ 6a Budgetierung
§ 7 Grundsatz der Gesamtdeckung
§ 7a Grundsätze der staatlichen Doppik
§ 7b Periodengerechte Aufteilung von Zinskosten im Haushalt des Bundes
Abschnitt II Aufstellung des Haushaltsplans
§ 8 Vollständigkeit und Einheit, Fälligkeitsprinzip
§ 9 Geltungsdauer der Haushaltspläne
§ 10 Gliederung von Einzelplänen und Gesamtplan
§ 11 Übersichten zum Haushaltsplan
§ 12 Bruttoveranschlagung, Einzelveranschlagung, Selbstbewirtschaftungsmittel, Erläuterungen, Planstellen
§ 13 Kreditermächtigungen
§ 14 Zuwendungen
§ 15 Übertragbarkeit, Deckungsfähigkeit
§ 16 Baumaßnahmen, größere Beschaffungen, größere Entwicklungsvorhaben
§ 17 Fehlbetrag
§ 18 Betriebe, Sondervermögen
Abschnitt III Ausführung des Haushaltsplans
§ 19 Bewirtschaftung der Ansätze des Haushaltsplans
§ 20 Bruttonachweis, Einzelnachweis
§ 21 (aufgehoben)
§ 22 Verpflichtungsermächtigungen
§ 23 Gewährleistungen, Kreditzusagen
§ 24 Andere Maßnahmen von finanzieller Bedeutung
§ 25 Haushaltswirtschaftliche Sperre
§ 26 Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen
§ 27 Sachliche und zeitliche Bindung
§ 28 Personalwirtschaftliche Grundsätze
§ 29 Baumaßnahmen, größere Beschaffungen, größere Entwicklungsvorhaben
§ 30 Öffentliche Ausschreibung
§ 31 Änderung von Verträgen, Veränderung von Ansprüchen
Abschnitt IV Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung
§ 32 Zahlungen
§ 33 Buchführung, Belegpflicht
§ 33a (aufgehoben)
§ 34 Buchung nach Haushaltsjahren
§ 35 Vermögensbuchführung, integrierte Buchführung
§ 36 Abschluß der Bücher
§ 37 Rechnungslegung
§ 38 Gliederung der Haushaltsrechnung
§ 39 Kassenmäßiger Abschluß
§ 40 Haushaltsabschluß
§ 41 Abschlußbericht
Abschnitt V Prüfung und Entlastung
§ 42 Aufgaben des Rechnungshofes
§ 43 Prüfung bei Stellen außerhalb der Verwaltung
§ 44 Prüfung staatlicher Betätigung bei privatrechtlichen Unternehmen
§ 45 Gemeinsame Prüfung
§ 46 Ergebnis der Prüfung
§ 47 Entlastung, Rechnung des Rechnungshofes
Abschnitt VI Sondervermögen des Bundes oder des Landes und bundesunmittelbare oder landesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts
§ 48 Grundsatz
Teil II Vorschriften, die einheitlich und unmittelbar gelten
§ 49 Grundsatz
§ 49a Gremium zur Standardisierung des staatlichen Rechnungswesens
§ 49b Finanzstatistische Berichtspflichten
§ 50 Verfahren bei der Finanzplanung
§ 51 Koordinierende Beratung der Grundannahmen der Haushalts- und Finanzplanungen; Einhaltung der Haushaltsdisziplin im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion
§ 51a (aufgehoben)
§ 52 Auskunftspflicht
§ 53 Rechte gegenüber privatrechtlichen Unternehmen
§ 54 Unterrichtung der Rechnungsprüfungsbehörde
§ 55 Prüfung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
§ 56 Rechte der Rechnungsprüfungsbehörde, gegenseitige Unterrichtung
§ 57 Bundeskassen, Landeskassen
§§ 57a bis 57c
Teil III Übergangs- und Schlußbestimmungen
§ 58 Öffentlich-rechtliche Dienst- oder Amtsverhältnisse, Zuständigkeitsregelungen
§ 59 (aufgehoben)
§ 60 Inkrafttreten


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