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§ 7b - Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)
G. v. 19.08.1969 BGBl. I S. 1273; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 21.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 361
Geltung ab 01.01.1970; FNA: 63-14 Bundeshaushalt
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Geltung ab 01.01.1970; FNA: 63-14 Bundeshaushalt
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§ 7b Periodengerechte Aufteilung von Zinskosten im Haushalt des Bundes
1Im Haushalt des Bundes sind bei Verkauf und Kauf von selbst emittierten Wertpapieren die gesamten Zinskosten periodengerecht über die Laufzeit des jeweiligen Wertpapiers anteilig jeweils auf die Periode von Zahlungstermin zu Zahlungstermin aufzuteilen. 2Der Saldo aus Zinsausgaben und Krediteinnahme muss stets der Kassenwirkung der Zahlungen entsprechen.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und Drittes Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung G. v. 21. November 2024 BGBl. 2024 I Nr. 361 m.W.v. 1. Januar 2025
Frühere Fassungen von § 7b HGrG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2025 | Artikel 1 Gesetz zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und Drittes Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung vom 21.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 361 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 7b HGrG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7b HGrG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
HGrG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 8 HGrG Vollständigkeit und Einheit, Fälligkeitsprinzip (vom 01.01.2025)
... Wertpapieren im Haushaltsplan des Bundes erfolgt in periodengerechter Aufteilung entsprechend § 7b ...
§ 49a HGrG Gremium zur Standardisierung des staatlichen Rechnungswesens (vom 01.01.2025)
... zulässig, bei Verkauf und Kauf von selbst emittierten Wertpapieren entsprechend § 7b zu verfahren. (2) Zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit der Haushaltswirtschaft ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und Drittes Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
G. v. 21.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 361
Artikel 1 HGrGuaÄndG Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes
... worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 7a wird folgender § 7b eingefügt: „§ 7b Periodengerechte Aufteilung von Zinskosten im ... 1. Nach § 7a wird folgender § 7b eingefügt: „ § 7b Periodengerechte Aufteilung von Zinskosten im Haushalt des Bundes Im Haushalt des ... Wertpapieren im Haushaltsplan des Bundes erfolgt in periodengerechter Aufteilung entsprechend § 7b ." 3. § 33 wird wie folgt geändert: a) Der Wortlaut wird ... zulässig, bei Verkauf und Kauf von selbst emittierten Wertpapieren entsprechend § 7b zu ...
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