§ 7b Periodengerechte Aufteilung von Zinskosten im Haushalt des Bundes
1Im Haushalt des Bundes sind bei Verkauf und Kauf von selbst emittierten Wertpapieren die gesamten Zinskosten periodengerecht über die Laufzeit des jeweiligen Wertpapiers anteilig jeweils auf die Periode von Zahlungstermin zu Zahlungstermin aufzuteilen. 2Der Saldo aus Zinsausgaben und Krediteinnahme muss stets der Kassenwirkung der Zahlungen entsprechen.
Frühere Fassungen von § 7b HGrG
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interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur periodengerechten Veranschlagung von Zinsausgaben im Rahmen der staatlichen Kreditaufnahme und Drittes Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung
G. v. 21.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 361
Artikel 1 HGrGuaÄndG Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes ... worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 7a wird folgender § 7b eingefügt: „§ 7b Periodengerechte Aufteilung von Zinskosten im ... 1. Nach § 7a wird folgender § 7b eingefügt: „ § 7b Periodengerechte Aufteilung von Zinskosten im Haushalt des Bundes Im Haushalt des ... Wertpapieren im Haushaltsplan des Bundes erfolgt in periodengerechter Aufteilung entsprechend § 7b ." 3. § 33 wird wie folgt geändert: a) Der Wortlaut wird ... zulässig, bei Verkauf und Kauf von selbst emittierten Wertpapieren entsprechend § 7b zu ...
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