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§ 7 - Reblausverordnung (ReblV k.a.Abk.)
V. v. 27.07.1988 BGBl. I S. 1203; zuletzt geändert durch Artikel 9 V. v. 10.10.2012 BGBl. I S. 2113
Geltung ab 05.08.1988; FNA: 7823-5-5 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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Geltung ab 05.08.1988; FNA: 7823-5-5 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz
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§ 7 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne des § 68 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a des Pflanzenschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
- 1.
- entgegen § 1 die Anzeige nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig erstattet,
- 1a.
- einer vollziehbaren Anordnung nach § 2 oder § 4 Absatz 3 Nummer 1 zuwiderhandelt,
- 2.
- entgegen § 3 Abs. 1 Pflanzgut von Rebe in eine nicht befallene Gemeinde oder einen nicht befallenen Ortsteil verbringt,
- 3.
- entgegen § 4 Abs. 1 Wurzelreben anbaut,
- 4.
- entgegen § 5 Abs. 1 die Reblaus züchtet oder hält oder mit ihr arbeitet oder
- 5.
- einer mit einer Genehmigung nach § 5 Absatz 2 verbundenen vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt.
Text in der Fassung des Artikels 9 Verordnung zur Anpassung von Straf- und Bußgeldvorschriften in pflanzenschutzrechtlichen Verordnungen V. v. 10. Oktober 2012 BGBl. I S. 2113 m.W.v. 17. Oktober 2012
Frühere Fassungen von § 7 Reblausverordnung
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 17.10.2012 | Artikel 9 Verordnung zur Anpassung von Straf- und Bußgeldvorschriften in pflanzenschutzrechtlichen Verordnungen vom 10.10.2012 BGBl. I S. 2113 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 7 Reblausverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 ReblV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ReblV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Anpassung von Straf- und Bußgeldvorschriften in pflanzenschutzrechtlichen Verordnungen
V. v. 10.10.2012 BGBl. I S. 2113
Artikel 9 PflSchRBußGAnpV Änderung der Reblausverordnung
... 7 der Reblausverordnung vom 27. Juli 1988 (BGBl. I S. 1203), die zuletzt durch Artikel 3 § 10 ...
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