Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlass von Bestimmungen für die Dienstkleidung von Beamtinnen und Beamten der Zollverwaltung (Zolldienstkleidungszuständigkeitsanordnung - ZollDKlZustAnO)

A. v. 17.12.2015 BGBl. I S. 2325 (Nr. 53)
Geltung ab 01.01.2016; FNA: 2030-12-67 Beamte
Eingangsformel
§ 1
§ 2
Schlussformel

Eingangsformel



Nach § 74 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) ordne ich an:

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§ 1



Die Bestimmungen über die Dienstkleidung der Beamtinnen und Beamten der Zollverwaltung erlässt die Generalzolldirektion mit Zustimmung des Bundesministeriums der Finanzen.

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§ 2


§ 2 ändert mWv. 1. Januar 2016 BPräsKldgZollVwAnO

Diese Anordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung des Bundespräsidenten über den Erlass von Bestimmungen für die Dienstkleidung von Beamten der Bundeszollverwaltung vom 4. April 1957 (BGBl. I S. 369) außer Kraft.

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Schlussformel



Der Bundespräsident

Joachim Gauck

Der Bundesminister der Finanzen

Schäuble



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