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§ 10 - Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG)
Artikel 1 G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2531 (Nr. 55); zuletzt geändert durch Artikel 37 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Geltung ab 31.12.2015; FNA: 611-9-34 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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Geltung ab 31.12.2015; FNA: 611-9-34 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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§ 10 Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten natürlicher Personen
§ 10 wird in 5 Vorschriften zitiert
(1) Die Identifizierung meldepflichtiger Konten unter den bestehenden Konten natürlicher Personen richtet sich nach den §§ 11 und 12.
Zitierungen von § 10 FKAustG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 FKAustG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FKAustG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 FKAustG Pflichten der Finanzinstitute (vom 06.12.2024)
... 3, nach § 21 Absatz 2 auch unter Berücksichtigung der Vorgaben nach den §§ 9, 10 Absatz 2 , nach § 14 Absatz 2 und 4, § 16 Absatz 3 und 4, § 17 Absatz 2, den §§ 18 ...
§ 7 FKAustG Melde- und Sorgfaltspflichten für Informationen über Finanzkonten
... §§ 8 bis 26 legen die allgemeinen Melde- und Sorgfaltspflichten, die besonderen Sorgfaltsvorschriften ...
§ 9 FKAustG Allgemeine Sorgfaltspflichten
... es nach den Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten gemäß den §§ 9 bis 18 als solches identifiziert wird. Sofern nichts anderes vorgesehen ist, müssen ...
§ 19 FKAustG Begriffsbestimmungen
... einzieht, c) der Organismus für gemeinsame Anlagen die in den §§ 9 bis 18 aufgeführten Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten durchführt und ... meldepflichtigen Personen beherrscht wird, ist oder sind, sofern es nach den in den §§ 9 bis 18 beschriebenen Verfahren zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten als solches identifiziert ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)
G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Artikel 37 JStG 2024 Änderung des Finanzkonten-Informationsaustauschgesetzes
... 3, nach § 21 Absatz 2 auch unter Berücksichtigung der Vorgaben nach den §§ 9, 10 Absatz 2 , nach § 14 Absatz 2 und 4, § 16 Absatz 3 und 4, § 17 Absatz 2, den §§ 18 ...
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