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§ 3a
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§ 3a - Mutterschutzverordnung für Soldatinnen (MuSchSoldV)
neugefasst durch B. v. 18.11.2004
BGBl. I S. 2858
; zuletzt geändert durch
Artikel 4
G. v. 24.02.2025
BGBl. 2025 I Nr. 59
Geltung ab 30.12.1990; FNA: 51-1-23
Rechtsstellung der Soldaten
5 weitere Fassungen
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wird in 7 Vorschriften zitiert
§ 3
←
→
§ 4
§ 3a
§ 3a wird in
1 Vorschrift zitiert
Die §§
1
bis
5
der
Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz
vom 15. April 1997 (BGBl. I S. 782) sind entsprechend anzuwenden.
§ 3
←
→
§ 4
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Zitierungen von
§ 3a MuSchSoldV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3a MuSchSoldV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MuSchSoldV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 6 MuSchSoldV
(vom 01.10.2013)
... die Verbote der §§ 3
bis
5 sowie des § 2 Abs. 1 Satz 2 hinsichtlich des Dienstes zu ungünstigen Zeiten und ...
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