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§ 3 - Ankunftsnachweisverordnung (AKNV)
V. v. 05.02.2016 BGBl. I S. 162 (Nr. 6); zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 152
Geltung ab 06.02.2016; FNA: 26-7-4 Ausländerrecht
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Geltung ab 06.02.2016; FNA: 26-7-4 Ausländerrecht
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§ 3 Dokumentationspflichten für den Ankunftsnachweis
Die Liste der Seriennummern der Bescheinigungen (AKN-Nummern) und die Blanko-Ankunftsnachweise sind getrennt voneinander und sicher zu verwahren; die bereits vergebenen AKN-Nummern sind zu dokumentieren.
Text in der Fassung des Artikels 10 Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG) G. v. 8. Mai 2024 BGBl. 2024 I Nr. 152 m.W.v. 1. November 2024
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Frühere Fassungen von § 3 AKNV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.11.2024 | Artikel 10 Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG) vom 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 152 |
aktuell vorher | 27.06.2020 | Artikel 166 Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 19.06.2020 BGBl. I S. 1328 |
aktuell | vor 27.06.2020 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 3 AKNV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 AKNV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AKNV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anlage 2 AKNV (zu zu den §§ 3 und 4 Absatz 1) Formale Anforderungen an variable Einträge (vom 01.11.2024)
Zitate in Änderungsvorschriften
Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 166 11. ZustAnpV Änderung der Ankunftsnachweisverordnung
... In § 3 Absatz 4 der Ankunftsnachweisverordnung vom 5. Februar 2016 (BGBl. I S. 162) wird das Wort „Innern" durch die Wörter ...
Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG)
G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 152
Artikel 10 DÜV-AnpassG Änderung der Ankunftsnachweisverordnung
... 1328) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die §§ 1 bis 3 werden wie folgt gefasst: „§ 1 Technische Richtlinien des Bundesamtes ... der Trennung zwischen statistischen und nichtstatistischen Aufgaben einzuhalten. § 3 Dokumentationspflichten für den Ankunftsnachweis Die Liste der Seriennummern der ... wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter „ § 3 Absatz 1 und §" durch die Wörter „zu den §§ 3 und" ersetzt. ... die Wörter „§ 3 Absatz 1 und §" durch die Wörter „zu den §§ 3 und" ersetzt. b) Die Angabe „Abschnitt 1" wird gestrichen. ...
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