Änderung § 5 AKNV vom 01.11.2024

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Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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§ 5 AKNV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.11.2024 geltenden Fassung
§ 5 AKNV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.11.2024 geltenden Fassung
durch Artikel 10 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 152

(Textabschnitt unverändert)

§ 5 Muster für den Ankunftsnachweis


(Text alte Fassung)

Der Ankunftsnachweis ist ausschließlich nach dem in Anlage 4 abgedruckten Muster auszustellen.

(Text neue Fassung)

Der Ankunftsnachweis ist ausschließlich nach dem in Anlage 3 abgedruckten Muster auszustellen.




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