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Zitierungen von § 16 GGVSee
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 GGVSee verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GGVSee selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Gefahrgutkostenverordnung (GGKostV)
neugefasst durch B. v. 11.03.2019 BGBl. I S. 308; zuletzt geändert durch Artikel 4 V. v. 28.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 174
§ 1 GGKostV Kosten *) (vom 01.01.2021)
... nach § 12 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt und nach § 16 Absatz 2 der Gefahrgutverordnung See , 4. der Benannten Stellen für Druckgefäße nach § 13 der ... nach § 13 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt und nach § 16 Absatz 1 der Gefahrgutverordnung See , 5. der amtlich anerkannten Sachverständigen und Technischen Dienste nach § ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Elfte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 20.02.2019 BGBl. I S. 124
Artikel 4 11. GGRVÄndV Änderung der Gefahrgutkostenverordnung
... In Nummer 3 werden nach dem Wort „Binnenschifffahrt" die Wörter „und nach § 16 Absatz 2 der Gefahrgutverordnung See " eingefügt. c) In Nummer 4 werden nach dem Wort ... In Nummer 4 werden nach dem Wort „Binnenschifffahrt" die Wörter „und nach § 16 Absatz 1 der Gefahrgutverordnung See " eingefügt. 2. Die Anlage 1 wird wie folgt gefasst: „Anlage ...
Zehnte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 07.12.2017 BGBl. I S. 3859
Artikel 1 10. GGRVÄndV Änderung der Gefahrgutverordnung See
... ist, wird wie folgt geändert: 1. Im Inhaltsverzeichnis wird nach der Angabe zu § 16 folgende Angabe eingefügt: „§ 16a Zuständigkeiten der ... das Wort „Bundesamt" durch das Wort „Bundesamtes" ersetzt. 9. Dem § 16 wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Die Benannten Stellen nach Absatz 2 ... Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt teilnehmen." 10. Nach § 16 wird folgender § 16a eingefügt: „§ 16a Zuständigkeiten der ...
Zwölfte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 21.10.2019 BGBl. I S. 1472, 1744
Artikel 1 12. GGRVÄndV Änderung der Gefahrgutverordnung See (vom 01.01.2019)
... auszurüsten." 3. In § 12 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe c und in § 16 Absatz 2 Nummer 2 wird die Angabe „und 6.8.3.3.3.2" jeweils durch ein Komma und die Angabe ...
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