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Änderung Anhang 6 BSI-KritisV vom 30.06.2017
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Anhang 6 BSI-KritisV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 30.06.2017 geltenden Fassung | Anhang 6 BSI-KritisV n.F. (neue Fassung) in der am 30.06.2017 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 21.06.2017 BGBl. I S. 1903 |
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(Text alte Fassung) Anhang 6 (neu) | (Text neue Fassung)Anhang 6 (zu § 1 Nummer 4 und 5, § 7 Absatz 7 Nummer 1 und 2) Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Finanz- und Versicherungswesen |
Teil 1 Grundsätze und Fristen 1. Im Sinne von Anhang 6 ist oder sind a) Autorisierungssystem ein System, mit dem ein angefragter Transaktionsbetrag bei Transaktionen aus Geldautomatensystemen oder aus dem kartengestützten Zahlungsverkehr nach Prüfung der Kartendaten durch das kontoführende Institut oder den Zahlungsdienstleister genehmigt oder abgelehnt wird. b) System zur Anbindung an ein Autorisierungssystem aus Sicht des Geldautomatenbetreibers ein System, das der Anbindung des Geldautomatenbetreibers an ein Autorisierungssystem des kontoführenden Instituts dient. c) System zur Aufbereitung durch den Geldautomatenbetreiber ein System eines Geldautomatenbetreibers, welches Nachrichten oder Transaktionen aus Geldautomatensystemen verarbeitet, um die Transaktion in den Zahlungsverkehr einzubringen. d) System zur Anbindung an ein Interbanken-Zahlungsverkehrssystem ein System, das den Zahlungsdienstleister an die Interbanken-Zahlungsverkehrssysteme anbindet. e) Clearing-System ein System, das im Interbankenverkehr die Transaktionsdaten (Clearing-Daten) an das kontoführende Institut weiterleitet. f) Settlement-System ein System zur Verrechnung von Beträgen zwischen den partizipierenden Instituten. g) Kontoführungssystem ein System des Zahlungsdienstleisters des Zahlers oder des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers zur elektronischen Führung und Verwaltung der Konten. h) Cash Center Einrichtungen von Wertdienstleistern, in denen Bargeld geprüft, gezählt, sortiert, gelagert oder wieder ausgegeben wird. i) IT-System für das Cash Management ein System des Wertdienstleisters zur Berichterstattung, zur Bestellung von Bargeld und zum Cash Management des Wertdienstleisters. j) System zur Anbindung an ein Autorisierungssystem aus Sicht des Terminalbetreibers ein System, das der Anbindung des Terminalbetreibers (zum Beispiel des Netzbetreibers) an ein Autorisierungssystem dient oder Transaktionen zum zuständigen Autorisierungssystem weiterleitet. k) System zur Aufbereitung durch den POS-Terminalbetreiber ein System eines Netzbetreibers oder POS-Terminalbetreibers, welches Nachrichten oder Transaktionen von POS-Terminals verarbeitet, um Transaktionen in den Zahlungsverkehr einzubringen. l) System zur Annahme der POS-Transaktionsdaten beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers ein System, das Transaktionen von einem Acquirer annimmt. m) System zur Annahme einer Überweisung oder Lastschrift ein System, mit dem Überweisungen oder Lastschriften des Zahlers durch den Zahlungsdienstleister oder das kontoführende Institut angenommen und verarbeitet werden. n) System einer Clearingstelle oder einer zentralen Gegenpartei zur Verrechnung von Wertpapier- und Derivatgeschäften ein System der Clearingstelle oder einer zentralen Gegenpartei gemäß § 1 Absatz 31 des Kreditwesengesetzes in der jeweils geltenden Fassung. o) System zur Anbindung für die Verrechnung und Verbuchung von Wertpapier- und Derivatgeschäften ein System, das der Anbindung eines Teilnehmers oder einer Handelsplattform zu einer Clearingstelle oder zentralen Gegenpartei sowie von einer Clearingstelle oder zentralen Gegenpartei zu einer Verbuchungsstelle dient. p) Wertpapier-Settlement-System ein Wertpapierliefer- und -abrechnungssystem gemäß Artikel 2 Absatz 1 Nummer 10 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014. q) Depotführungssystem ein System, das zur Prüfung des Depotbestands und für Transaktionen von Depots genutzt wird. r) System eines Zentralverwahrers ein System eines Zentralverwahrers gemäß Artikel 2 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014. s) System zur Aufbereitung von Zahlungsanweisungen ein System eines Betreibers, welches Wertpapier- oder Derivattransaktionen mittelbar oder unmittelbar verarbeitet, um die Transaktionen in den Zahlungsverkehr einzubringen. t) Vertragsverwaltungssystem für das Versicherungsvertragsverhältnis ein System zur Speicherung und Verarbeitung von Informationen zum Versicherungsvertragsverhältnis. u) Leistungssystem Lebensversicherung ein System zur Bearbeitung von Leistungen im Bereich Lebensversicherung. v) Leistungssystem der Sozialversicherungsträger der gesetzlichen Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung ein integriertes Anwendungssystem zur Erfassung, Prüfung und Berechnung von sozialversicherungsrechtlichen Entgeltersatzleistungen der gesetzlichen Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. w) Leistungssystem der privaten Krankenversicherung ein System zur Bearbeitung von Leistungen im Bereich der privaten Krankenversicherung. x) Schadensystem (Komposit) ein System zur Bearbeitung von Schäden im Bereich der Schaden- und Unfallversicherungen. y) Auszahlungssystem ein System zur Auszahlung der Entschädigung oder Versicherungsleistung an den Zahlungsempfänger. z) Verwaltungs- und Zahlungssystem der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ein integriertes Anwendungssystem im Bereich der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. 2. Eine Anlage, die einer in Teil 3 Spalte B genannten Anlagenkategorie zuzuordnen ist, gilt ab dem 1. April des Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem ihr Versorgungsgrad den in Teil 3 Spalte D genannten Schwellenwert erstmals erreicht oder überschreitet, als Kritische Infrastruktur. Hat der Versorgungsgrad einer Anlage den in Teil 3 Spalte D genannten Schwellenwert erstmals im Kalenderjahr 2016 erreicht oder überschritten, gilt die Anlage mit Inkrafttreten dieser Verordnung als Kritische Infrastruktur. 3. Abweichend von Nummer 1 gilt eine Anlage, die den Anlagenkategorien des Teils 3 Spalte A Nummer 5.1.3, 5.1.7 oder 5.1.11 zuzuordnen ist, ab dem 1. April des Kalenderjahres, das auf die drei Kalenderjahre folgt, deren durchschnittlicher Versorgungsgrad den in Teil 3 Spalte D genannten Schwellenwert erstmals erreicht oder überschreitet, als Kritische Infrastruktur. 4. Der Betreiber hat den Versorgungsgrad seiner Anlage für das zurückliegende Kalenderjahr jeweils bis zum 31. März des Folgejahres zu ermitteln. 5. Bei der Ermittlung des Versorgungsgrades einer Anlage, die den Anlagenkategorien des Teils 3 Spalte A Nummer 5.1.1, 5.1.4 oder 5.1.8 zuzuordnen ist, sind nur ablaufende Verträge mit Auszahlung der Versicherungsleistung zu berücksichtigen. Ungeachtet der Auszahlungsweise ist jeder Leistungsfall nur einmalig, bei wiederkehrenden Auszahlungen nur bei der erstmaligen Leistungsbearbeitung zu berücksichtigen. 6. Stehen mehrere Anlagen derselben Art in einem engen betrieblichen Zusammenhang (gemeinsame Anlage) und erreichen oder überschreiten die in Teil 3 Spalte D genannten Schwellenwerte zusammen, gilt die gemeinsame Anlage als Kritische Infrastruktur. Ein enger betrieblicher Zusammenhang ist gegeben, wenn die Anlagen a) mit gemeinsamen Betriebseinrichtungen verbunden sind, b) einem identischen technischen Zweck dienen und c) unter gemeinsamer Leitung stehen. Teil 2 Berechnungsformeln zur Ermittlung der Schwellenwerte 7. Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 1.1.1 bis 1.2.1 und 1.3.1 genannte Schwellenwert ist unter Annahme von 30 Transaktionen mit im Inland ausgegebenen Karten an Terminals (Geldautomaten) in- und ausländischer Zahlungsdienstleister pro versorgter Person pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500.000 versorgten Personen wie folgt berechnet: 15.000.000 Transaktionen/Jahr = 30 Transaktionen/Jahr x 500.000 8. Der für die Anlagenkategorie des Teils 3 Nummer 1.4 genannte Schwellenwert ist unter der Annahme von 187 im Cash-Center bearbeiteten Banknoten zur Versorgung einer Person pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500.000 versorgten Personen wie folgt berechnet: 93.500.000 Banknoten/Jahr = 187 Banknoten/Jahr x 500.000 9. Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 1.2.2 bis 1.2.4 und 2.2.3 bis 2.2.5 genannte Schwellenwert ist unter Annahme von 36 Transaktionen als Mittelwert mit im Inland ausgegebenen Karten an POS-Terminals und Geldautomaten in- und ausländischer Zahlungsdienstleister pro versorgter Person pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500.000 versorgten Personen wie folgt berechnet: 18.000.000 Transaktionen/Jahr = 36 Transaktionen/Jahr x 500.000 10. Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 2.1.1 bis 2.2.2 und 2.3.1 genannte Schwellenwert ist unter Annahme von 43 Transaktionen mit im Inland ausgegebenen Karten an Terminals (POS) in- und ausländischer Zahlungsdienstleister und eines Regelschwellenwertes von 500.000 versorgten Personen wie folgt berechnet: 21.500.000 Transaktionen/Jahr = 43 Transaktionen/Jahr x 500.000 11. Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 3 genannte Schwellenwert ist unter Annahme von 200 Transaktionen bei Überweisungen und Lastschriften pro versorgter Person und pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500.000 versorgten Personen wie folgt berechnet: 100.000.000 Transaktionen/Jahr = 200 Transaktionen/Jahr x 500.000 12. Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 4 genannte Schwellenwert ist unter Annahme von 1,7 Abwicklungstransaktionen im In- und Ausland pro versorgter Person pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500.000 versorgten Personen wie folgt berechnet: 850.000 Transaktionen/Jahr = 1,7 Transaktionen/Jahr x 500.000 13. Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 5.1.2, 5.1.6 und 5.1.10 genannte Schwellenwert ist unter Annahme von 4 Leistungsfällen pro versorgter Person pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500.000 versorgten Personen wie folgt berechnet: 2.000.000 Leistungsfälle/Jahr = 4 Leistungsfälle/Jahr x 500.000 Teil 3 Anlagenkategorien und Schwellenwerte Spalte A | Spalte B | Spalte C | Spalte D Nr. | Anlagenkategorie | Bemessungskriterium | Schwellenwert 1. | Bargeldversorgung | | 1.1 | Autorisierung einer Abhebung | | 1.1.1 | Autorisierungssystem | Anzahl Transaktionen/Jahr | 15.000.000 1.1.2 | System zur Anbindung an ein Autorisierungssystem aus Sicht des Geldautomatenbetreibers | Anzahl Transaktionen/Jahr | 15.000.000 1.2 | Einbringen in den Zahlungsverkehr | | 1.2.1 | System zur Aufbereitung durch den Geldautomatenbetreiber | Anzahl Transaktionen/Jahr | 15.000.000 1.2.2 | System zur Anbindung an ein Interbanken-Zahlungsverkehrssystem (Clearing und Settlement) | Anzahl Transaktionen/Jahr | 18.000.000 1.2.3 | Clearing-System | Anzahl Transaktionen/Jahr | 18.000.000 1.2.4 | Settlement-System | Anzahl Transaktionen der an das Settlement-System angebundenen kritischen Clearing-Systeme/Jahr | 18.000.000 1.3 | Belastung Kundenkonto | | 1.3.1 | Kontoführungssystem | Anzahl dienstleistungsbezogener1 Transaktionen/Jahr | 15.000.000 1.4 | Bargeldlogistik | | 1.4.1 | Cash Center | Anzahl kumuliert bearbeiteter Banknoten/Jahr | 93.500.000 1.4.2 | IT-System für das Cash Management | Anzahl kumuliert bearbeiteter Banknoten/Jahr | 93.500.000 2. | Kartengestützter Zahlungsverkehr | | 2.1. | Autorisierung | | 2.1.1 | Autorisierungssystem | Anzahl dienstleistungsbezogener Transaktionen/Jahr | 21.500.000 2.1.2 | System zur Anbindung an ein Autorisierungssystem aus Sicht des Terminalbetreibers | Anzahl dienstleistungsbezogener Transaktionen/Jahr | 21.500.000 2.2 | Einbringen in den Zahlungsverkehr | | 2.2.1 | System zur Aufbereitung durch den POS-Terminalbetreiber | Anzahl Transaktionen/Jahr | 21.500.000 2.2.2 | System zur Annahme der POS-Transaktionsdaten beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers | Anzahl Transaktionen/Jahr | 21.500.000 2.2.3 | System zur Anbindung an ein Interbanken-Zahlungsverkehrssystem (Clearing und Settlement) | Anzahl Transaktionen/Jahr | 18.000.000 2.2.4 | Clearing-System | Anzahl Transaktionen/Jahr | 18.000.000 2.2.5 | Settlement-System | Anzahl Transaktionen des zugehörigen kritischen Clearing-Systems/Jahr | 18.000.000 2.3 | Belastung auf dem Konto des Zahlers und Gutschrift auf dem Konto des Zahlungsempfängers | | 2.3.1 | Kontoführungssystem | Anzahl dienstleistungsbezogener Transaktionen/Jahr | 21.500.000 3. | Konventioneller Zahlungsverkehr | | 3.1 | Annahme einer Überweisung oder Lastschrift | | 3.1.1 | System zur Annahme einer Überweisung oder Lastschrift | Anzahl Transaktionen/Jahr | 100.000.000 3.2 | Einbringen in den Zahlungsverkehr | | 3.2.1 | System zur Anbindung an ein Interbanken-Zahlungsverkehrssystem (Clearing und Settlement) | Anzahl dienstleistungsbezogener Transaktionen/Jahr | 100.000.000 3.2.2 | Clearing-System | Anzahl dienstleistungsbezogener Transaktionen/Jahr | 100.000.000 3.2.3. | Settlement-System | Anzahl Transaktionen des zugehörigen kritischen Clearing-Systems/Jahr | 100.000.000 3.3 | Belastung und Gutschrift auf Kundenkonten | | 3.3.1 | Kontoführungssystem | Anzahl dienstleistungsbezogener Transaktionen/Jahr | 100.000.000 4. | Verrechnung und Abwicklung von Wertpapier- und Derivatgeschäften | | 4.1 | Verrechnung von Wertpapier- und Derivatgeschäften | | 4.1.1 | System einer Clearingstelle oder zentralen Gegenpartei zur Verrechnung von Wertpapier- und Derivatgeschäften | Anzahl Transaktionen/Jahr | 850.000 4.1.2 | System zur Anbindung für die Verrechnung und Verbuchung von Wertpapier- und Derivatgeschäften | Anzahl Transaktionen/Jahr | 850.000 4.2 | Verbuchung Wertpapiere | | 4.2.1 | Wertpapier-Settlement-System | Anzahl Transaktionen/Jahr | 850.000 4.2.2 | Depotführungssystem | Anzahl Transaktionen/Jahr | 850.000 4.2.3 | System eines Zentralverwahrers | Anzahl Transaktionen/Jahr | 850.000 4.3 | Verbuchung Geld | | 4.3.1 | System zur Aufbereitung der Zahlungsanweisung | Anzahl Transaktionen/Jahr | 850.000 5. | Versicherungsdienstleistungen | | 5.1 | Inanspruchnahme von Versicherungsdienstleistungen | | 5.1.1 | Vertragsverwaltungssystem (Lebensversicherung) | Leistungsfälle/Jahr | 500.000 5.1.2 | Vertragsverwaltungssystem (private Krankenversicherung) | Leistungsfälle/Jahr | 2.000.000 5.1.3 | Vertragsverwaltungssystem (Komposit) | Schadensfälle/Jahr | 500.000 5.1.4 | Leistungssystem (Lebensversicherung) | Leistungsfälle/Jahr | 500.000 5.1.5 | Leistungssystem (Sozialversiche- rungsträger der gesetzlichen Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung) | Leistungsfälle/Jahr | 500.000 5.1.6 | Leistungssystem (private Krankenversicherung) | Leistungsfälle/Jahr | 2.000.000 5.1.7 | Schadensystem (Komposit) | Schadensfälle/Jahr | 500.000 5.1.8 | Auszahlungssystem (Lebensversicherung) | Leistungsfälle/Jahr | 500.000 5.1.9 | Auszahlungssystem (Sozialversiche- rungsträger der gesetzlichen Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung) | Leistungsfälle/Jahr | 500.000 5.1.10 | Auszahlungssystem (private Krankenversicherung) | Leistungsfälle/Jahr | 2.000.000 5.1.11 | Auszahlungssystem (Komposit) | Schadensfälle/Jahr | 500.000 5.1.12 | Verwaltungs- und Zahlungssystem der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung | Anzahl der Versicherten | 3.000.000 1 Nachfolgend sind dienstleistungsbezogene Transaktionen solche Transaktionen, die im Kontoführungssystem bei der Erbringung der jeweiligen kritischen Dienstleistung verbucht werden. |
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