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Änderung Anhang 6 BSI-KritisV vom 30.06.2017

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Anhang 6 BSI-KritisV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 30.06.2017 geltenden Fassung
Anhang 6 BSI-KritisV n.F. (neue Fassung)
in der am 30.06.2017 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 21.06.2017 BGBl. I S. 1903
 (keine frühere Fassung vorhanden)

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Anhang 6 (neu)


(Text neue Fassung)

Anhang 6 (zu § 1 Nummer 4 und 5, § 7 Absatz 7 Nummer 1 und 2) Anlagenkategorien und Schwellenwerte im Sektor Finanz- und Versicherungswesen


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Teil 1 Grundsätze und Fristen

1. Im Sinne von Anhang 6 ist oder sind

a) Autorisierungssystem

ein System, mit dem ein angefragter Transaktionsbetrag bei Transaktionen aus Geldautomatensystemen oder aus dem kartengestützten Zahlungsverkehr nach Prüfung der Kartendaten durch das kontoführende Institut oder den Zahlungsdienstleister genehmigt oder abgelehnt wird.

b) System zur Anbindung an ein Autorisierungssystem aus Sicht des Geldautomatenbetreibers

ein System, das der Anbindung des Geldautomatenbetreibers an ein Autorisierungssystem des kontoführenden Instituts dient.

c) System zur Aufbereitung durch den Geldautomatenbetreiber

ein System eines Geldautomatenbetreibers, welches Nachrichten oder Transaktionen aus Geldautomatensystemen verarbeitet, um die Transaktion in den Zahlungsverkehr einzubringen.

d) System zur Anbindung an ein Interbanken-Zahlungsverkehrssystem

ein System, das den Zahlungsdienstleister an die Interbanken-Zahlungsverkehrssysteme anbindet.

e) Clearing-System

ein System, das im Interbankenverkehr die Transaktionsdaten (Clearing-Daten) an das kontoführende Institut weiterleitet.

f) Settlement-System

ein System zur Verrechnung von Beträgen zwischen den partizipierenden Instituten.

g) Kontoführungssystem

ein System des Zahlungsdienstleisters des Zahlers oder des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers zur elektronischen Führung und Verwaltung der Konten.

h) Cash Center

Einrichtungen von Wertdienstleistern, in denen Bargeld geprüft, gezählt, sortiert, gelagert oder wieder ausgegeben wird.

i) IT-System für das Cash Management

ein System des Wertdienstleisters zur Berichterstattung, zur Bestellung von Bargeld und zum Cash Management des Wertdienstleisters.

j) System zur Anbindung an ein Autorisierungssystem aus Sicht des Terminalbetreibers

ein System, das der Anbindung des Terminalbetreibers (zum Beispiel des Netzbetreibers) an ein Autorisierungssystem dient oder Transaktionen zum zuständigen Autorisierungssystem weiterleitet.

k) System zur Aufbereitung durch den POS-Terminalbetreiber

ein System eines Netzbetreibers oder POS-Terminalbetreibers, welches Nachrichten oder Transaktionen von POS-Terminals verarbeitet, um Transaktionen in den Zahlungsverkehr einzubringen.

l) System zur Annahme der POS-Transaktionsdaten beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers

ein System, das Transaktionen von einem Acquirer annimmt.

m) System zur Annahme einer Überweisung oder Lastschrift

ein System, mit dem Überweisungen oder Lastschriften des Zahlers durch den Zahlungsdienstleister oder das kontoführende Institut angenommen und verarbeitet werden.

n) System einer Clearingstelle oder einer zentralen Gegenpartei zur Verrechnung von Wertpapier- und Derivatgeschäften

ein System der Clearingstelle oder einer zentralen Gegenpartei gemäß § 1 Absatz 31 des Kreditwesengesetzes in der jeweils geltenden Fassung.

o) System zur Anbindung für die Verrechnung und Verbuchung von Wertpapier- und Derivatgeschäften

ein System, das der Anbindung eines Teilnehmers oder einer Handelsplattform zu einer Clearingstelle oder zentralen Gegenpartei sowie von einer Clearingstelle oder zentralen Gegenpartei zu einer Verbuchungsstelle dient.

p) Wertpapier-Settlement-System

ein Wertpapierliefer- und -abrechnungssystem gemäß Artikel 2 Absatz 1 Nummer 10 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014.

q) Depotführungssystem

ein System, das zur Prüfung des Depotbestands und für Transaktionen von Depots genutzt wird.

r) System eines Zentralverwahrers

ein System eines Zentralverwahrers gemäß Artikel 2 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 909/2014.

s) System zur Aufbereitung von Zahlungsanweisungen

ein System eines Betreibers, welches Wertpapier- oder Derivattransaktionen mittelbar oder unmittelbar verarbeitet, um die Transaktionen in den Zahlungsverkehr einzubringen.

t) Vertragsverwaltungssystem für das Versicherungsvertragsverhältnis

ein System zur Speicherung und Verarbeitung von Informationen zum Versicherungsvertragsverhältnis.

u) Leistungssystem Lebensversicherung

ein System zur Bearbeitung von Leistungen im Bereich Lebensversicherung.

v) Leistungssystem der Sozialversicherungsträger der gesetzlichen Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung

ein integriertes Anwendungssystem zur Erfassung, Prüfung und Berechnung von sozialversicherungsrechtlichen Entgeltersatzleistungen der gesetzlichen Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung.

w) Leistungssystem der privaten Krankenversicherung

ein System zur Bearbeitung von Leistungen im Bereich der privaten Krankenversicherung.

x) Schadensystem (Komposit)

ein System zur Bearbeitung von Schäden im Bereich der Schaden- und Unfallversicherungen.

y) Auszahlungssystem

ein System zur Auszahlung der Entschädigung oder Versicherungsleistung an den Zahlungsempfänger.

z) Verwaltungs- und Zahlungssystem der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung

ein integriertes Anwendungssystem im Bereich der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

2. Eine Anlage, die einer in Teil 3 Spalte B genannten Anlagenkategorie zuzuordnen ist, gilt ab dem 1. April des Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem ihr Versorgungsgrad den in Teil 3 Spalte D genannten Schwellenwert erstmals erreicht oder überschreitet, als Kritische Infrastruktur. Hat der Versorgungsgrad einer Anlage den in Teil 3 Spalte D genannten Schwellenwert erstmals im Kalenderjahr 2016 erreicht oder überschritten, gilt die Anlage mit Inkrafttreten dieser Verordnung als Kritische Infrastruktur.

3. Abweichend von Nummer 1 gilt eine Anlage, die den Anlagenkategorien des Teils 3 Spalte A Nummer 5.1.3, 5.1.7 oder 5.1.11 zuzuordnen ist, ab dem 1. April des Kalenderjahres, das auf die drei Kalenderjahre folgt, deren durchschnittlicher Versorgungsgrad den in Teil 3 Spalte D genannten Schwellenwert erstmals erreicht oder überschreitet, als Kritische Infrastruktur.

4. Der Betreiber hat den Versorgungsgrad seiner Anlage für das zurückliegende Kalenderjahr jeweils bis zum 31. März des Folgejahres zu ermitteln.

5. Bei der Ermittlung des Versorgungsgrades einer Anlage, die den Anlagenkategorien des Teils 3 Spalte A Nummer 5.1.1, 5.1.4 oder 5.1.8 zuzuordnen ist, sind nur ablaufende Verträge mit Auszahlung der Versicherungsleistung zu berücksichtigen. Ungeachtet der Auszahlungsweise ist jeder Leistungsfall nur einmalig, bei wiederkehrenden Auszahlungen nur bei der erstmaligen Leistungsbearbeitung zu berücksichtigen.

6. Stehen mehrere Anlagen derselben Art in einem engen betrieblichen Zusammenhang (gemeinsame Anlage) und erreichen oder überschreiten die in Teil 3 Spalte D genannten Schwellenwerte zusammen, gilt die gemeinsame Anlage als Kritische Infrastruktur. Ein enger betrieblicher Zusammenhang ist gegeben, wenn die Anlagen

a) mit gemeinsamen Betriebseinrichtungen verbunden sind,

b) einem identischen technischen Zweck dienen und

c) unter gemeinsamer Leitung stehen.

Teil 2 Berechnungsformeln zur Ermittlung der Schwellenwerte

7. Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 1.1.1 bis 1.2.1 und 1.3.1 genannte Schwellenwert ist unter Annahme von 30 Transaktionen mit im Inland ausgegebenen Karten an Terminals (Geldautomaten) in- und ausländischer Zahlungsdienstleister pro versorgter Person pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500.000 versorgten Personen wie folgt berechnet:

15.000.000 Transaktionen/Jahr = 30 Transaktionen/Jahr x 500.000

8. Der für die Anlagenkategorie des Teils 3 Nummer 1.4 genannte Schwellenwert ist unter der Annahme von 187 im Cash-Center bearbeiteten Banknoten zur Versorgung einer Person pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500.000 versorgten Personen wie folgt berechnet:

93.500.000 Banknoten/Jahr = 187 Banknoten/Jahr x 500.000

9. Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 1.2.2 bis 1.2.4 und 2.2.3 bis 2.2.5 genannte Schwellenwert ist unter Annahme von 36 Transaktionen als Mittelwert mit im Inland ausgegebenen Karten an POS-Terminals und Geldautomaten in- und ausländischer Zahlungsdienstleister pro versorgter Person pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500.000 versorgten Personen wie folgt berechnet:

18.000.000 Transaktionen/Jahr = 36 Transaktionen/Jahr x 500.000

10. Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 2.1.1 bis 2.2.2 und 2.3.1 genannte Schwellenwert ist unter Annahme von 43 Transaktionen mit im Inland ausgegebenen Karten an Terminals (POS) in- und ausländischer Zahlungsdienstleister und eines Regelschwellenwertes von 500.000 versorgten Personen wie folgt berechnet:

21.500.000 Transaktionen/Jahr = 43 Transaktionen/Jahr x 500.000

11. Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 3 genannte Schwellenwert ist unter Annahme von 200 Transaktionen bei Überweisungen und Lastschriften pro versorgter Person und pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500.000 versorgten Personen wie folgt berechnet:

100.000.000 Transaktionen/Jahr = 200 Transaktionen/Jahr x 500.000

12. Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 4 genannte Schwellenwert ist unter Annahme von 1,7 Abwicklungstransaktionen im In- und Ausland pro versorgter Person pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500.000 versorgten Personen wie folgt berechnet:

850.000 Transaktionen/Jahr = 1,7 Transaktionen/Jahr x 500.000

13. Der für die Anlagenkategorien des Teils 3 Nummer 5.1.2, 5.1.6 und 5.1.10 genannte Schwellenwert ist unter Annahme von 4 Leistungsfällen pro versorgter Person pro Jahr und eines Regelschwellenwertes von 500.000 versorgten Personen wie folgt berechnet:

2.000.000 Leistungsfälle/Jahr = 4 Leistungsfälle/Jahr x 500.000

Teil 3 Anlagenkategorien und Schwellenwerte


Spalte A | Spalte B | Spalte C | Spalte D

Nr. | Anlagenkategorie | Bemessungskriterium | Schwellenwert

1. | Bargeldversorgung | |

1.1 | Autorisierung einer Abhebung | |

1.1.1 | Autorisierungssystem | Anzahl Transaktionen/Jahr | 15.000.000

1.1.2 | System zur Anbindung an ein
Autorisierungssystem aus Sicht des
Geldautomatenbetreibers | Anzahl Transaktionen/Jahr | 15.000.000

1.2 | Einbringen in den Zahlungsverkehr | |

1.2.1 | System zur Aufbereitung durch den
Geldautomatenbetreiber | Anzahl Transaktionen/Jahr | 15.000.000

1.2.2 | System zur Anbindung an ein
Interbanken-Zahlungsverkehrssystem
(Clearing und Settlement) | Anzahl Transaktionen/Jahr | 18.000.000

1.2.3 | Clearing-System | Anzahl Transaktionen/Jahr | 18.000.000

1.2.4 | Settlement-System | Anzahl Transaktionen der an das
Settlement-System angebundenen
kritischen Clearing-Systeme/Jahr | 18.000.000

1.3 | Belastung Kundenkonto | |

1.3.1 | Kontoführungssystem | Anzahl dienstleistungsbezogener1
Transaktionen/Jahr | 15.000.000

1.4 | Bargeldlogistik | |

1.4.1 | Cash Center | Anzahl kumuliert bearbeiteter
Banknoten/Jahr | 93.500.000

1.4.2 | IT-System für das Cash Management | Anzahl kumuliert bearbeiteter
Banknoten/Jahr | 93.500.000

2. | Kartengestützter Zahlungsverkehr | |

2.1. | Autorisierung | |

2.1.1 | Autorisierungssystem | Anzahl dienstleistungsbezogener
Transaktionen/Jahr | 21.500.000

2.1.2 | System zur Anbindung an ein
Autorisierungssystem aus Sicht des
Terminalbetreibers | Anzahl dienstleistungsbezogener
Transaktionen/Jahr | 21.500.000

2.2 | Einbringen in den Zahlungsverkehr | |

2.2.1 | System zur Aufbereitung durch den
POS-Terminalbetreiber | Anzahl Transaktionen/Jahr | 21.500.000

2.2.2 | System zur Annahme der
POS-Transaktionsdaten beim
Zahlungsdienstleister des
Zahlungsempfängers | Anzahl Transaktionen/Jahr | 21.500.000

2.2.3 | System zur Anbindung an ein
Interbanken-Zahlungsverkehrssystem
(Clearing und Settlement) | Anzahl Transaktionen/Jahr | 18.000.000

2.2.4 | Clearing-System | Anzahl Transaktionen/Jahr | 18.000.000

2.2.5 | Settlement-System | Anzahl Transaktionen des zugehörigen
kritischen Clearing-Systems/Jahr | 18.000.000

2.3 | Belastung auf dem Konto des Zahlers
und Gutschrift auf dem Konto des
Zahlungsempfängers | |

2.3.1 | Kontoführungssystem | Anzahl dienstleistungsbezogener
Transaktionen/Jahr | 21.500.000

3. | Konventioneller Zahlungsverkehr | |

3.1 | Annahme einer Überweisung oder
Lastschrift | |

3.1.1 | System zur Annahme einer
Überweisung oder Lastschrift | Anzahl Transaktionen/Jahr | 100.000.000

3.2 | Einbringen in den Zahlungsverkehr | |

3.2.1 | System zur Anbindung an ein
Interbanken-Zahlungsverkehrssystem
(Clearing und Settlement) | Anzahl dienstleistungsbezogener
Transaktionen/Jahr | 100.000.000

3.2.2 | Clearing-System | Anzahl dienstleistungsbezogener
Transaktionen/Jahr | 100.000.000

3.2.3. | Settlement-System | Anzahl Transaktionen des zugehörigen
kritischen Clearing-Systems/Jahr | 100.000.000

3.3 | Belastung und Gutschrift auf
Kundenkonten | |

3.3.1 | Kontoführungssystem | Anzahl dienstleistungsbezogener
Transaktionen/Jahr | 100.000.000

4. | Verrechnung und Abwicklung von
Wertpapier- und Derivatgeschäften | |

4.1 | Verrechnung von
Wertpapier- und Derivatgeschäften | |

4.1.1 | System einer Clearingstelle oder
zentralen Gegenpartei zur
Verrechnung von Wertpapier- und
Derivatgeschäften | Anzahl Transaktionen/Jahr | 850.000

4.1.2 | System zur Anbindung für die
Verrechnung und Verbuchung von
Wertpapier- und Derivatgeschäften | Anzahl Transaktionen/Jahr | 850.000

4.2 | Verbuchung Wertpapiere | |

4.2.1 | Wertpapier-Settlement-System | Anzahl Transaktionen/Jahr | 850.000

4.2.2 | Depotführungssystem | Anzahl Transaktionen/Jahr | 850.000

4.2.3 | System eines Zentralverwahrers | Anzahl Transaktionen/Jahr | 850.000

4.3 | Verbuchung Geld | |

4.3.1 | System zur Aufbereitung der
Zahlungsanweisung | Anzahl Transaktionen/Jahr | 850.000

5. | Versicherungsdienstleistungen | |

5.1 | Inanspruchnahme von
Versicherungsdienstleistungen | |

5.1.1 | Vertragsverwaltungssystem
(Lebensversicherung) | Leistungsfälle/Jahr | 500.000

5.1.2 | Vertragsverwaltungssystem
(private Krankenversicherung) | Leistungsfälle/Jahr | 2.000.000

5.1.3 | Vertragsverwaltungssystem
(Komposit) | Schadensfälle/Jahr | 500.000

5.1.4 | Leistungssystem
(Lebensversicherung) | Leistungsfälle/Jahr | 500.000

5.1.5 | Leistungssystem (Sozialversiche-
rungsträger der gesetzlichen Renten-,
Unfall- und Arbeitslosenversicherung) | Leistungsfälle/Jahr | 500.000

5.1.6 | Leistungssystem
(private Krankenversicherung) | Leistungsfälle/Jahr | 2.000.000

5.1.7 | Schadensystem (Komposit) | Schadensfälle/Jahr | 500.000

5.1.8 | Auszahlungssystem
(Lebensversicherung) | Leistungsfälle/Jahr | 500.000

5.1.9 | Auszahlungssystem (Sozialversiche-
rungsträger der gesetzlichen Renten-,
Unfall- und Arbeitslosenversicherung) | Leistungsfälle/Jahr | 500.000

5.1.10 | Auszahlungssystem
(private Krankenversicherung) | Leistungsfälle/Jahr | 2.000.000

5.1.11 | Auszahlungssystem (Komposit) | Schadensfälle/Jahr | 500.000

5.1.12 | Verwaltungs- und Zahlungssystem
der gesetzlichen Kranken- und
Pflegeversicherung | Anzahl der Versicherten | 3.000.000

1 Nachfolgend sind dienstleistungsbezogene Transaktionen solche Transaktionen, die im Kontoführungssystem bei der Erbringung der jeweiligen kritischen Dienstleistung verbucht werden.

 (keine frühere Fassung vorhanden)