Abschnitt 6 - Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV)

Artikel 1 V. v. 28.04.2016 BGBl. I S. 1046 (Nr. 21); zuletzt geändert durch Artikel 11 V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 411
Geltung ab 07.05.2016; FNA: 7100-1-15 Gewerbeordnung
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Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten, Übergangsregelung
§ 19 Ordnungswidrigkeiten
§ 20 Übergangsregelung
Anlage 1 (zu § 1 Absatz 2) Inhaltliche Anforderungen an die Sachkundeprüfung
Anlage 2 (zu § 3 Absatz 8) Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung „Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung IHK" und „Geprüfte Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK" nach § 34i Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung

Abschnitt 6 Ordnungswidrigkeiten, Übergangsregelung

§ 19 Ordnungswidrigkeiten


§ 19 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 144 Absatz 2 Nummer 6 der Gewerbeordnung handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1.
entgegen § 13 sich Eigentum oder Besitz an Geldern eines Immobiliardarlehensnehmers verschafft,

2.
entgegen § 14 Absatz 1 Satz 1 eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig fertigt,

3.
entgegen § 14 Absatz 2 Satz 1 eine dort genannte Unterlage nicht, nicht richtig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht mindestens fünf Jahre aufbewahrt,

4.
einer vollziehbaren Anordnung nach § 15 Absatz 1 Satz 1 zuwiderhandelt,

5.
entgegen § 16 Absatz 1 Satz 1 einem Prüfer eine Einsicht nicht gestattet oder

6.
entgegen § 16 Absatz 1 Satz 2 einem Prüfer eine Aufklärung oder einen Nachweis nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig gibt.

(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 145 Absatz 2 Nummer 9 der Gewerbeordnung handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine in Absatz 1 bezeichnete Handlung in Ausübung eines Reisegewerbes begeht.

(3) Ordnungswidrig im Sinne des § 146 Absatz 2 Nummer 11a der Gewerbeordnung handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine in Absatz 1 bezeichnete Handlung in Ausübung eines Messe-, Ausstellungs- oder Marktgewerbes begeht.


Text in der Fassung des Artikels 11 Verordnung zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie V. v. 11. Dezember 2024 BGBl. 2024 I Nr. 411 m.W.v. 1. Januar 2025

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§ 20 Übergangsregelung



Ein vor dem 21. März 2016 abgelegter Abschluss nach dem Standard des gemeinsamen Lernzielkatalogs2 der deutschen Bausparkassen des Berufsbildungswerks der Bausparkassen e. V., der Industrie- und Handelskammer Potsdam, der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen, der Sparkassenakademie Niedersachsen, der Sparkassenakademie Schloss Waldthausen, der Sparkassenakademie Baden-Württemberg, der Wirtschaftsakademie Schleswig Holstein/ Niederlassung Lübeck oder der Beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (BFZ) gemeinnützige GmbH steht der erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung gleich.

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2
Nichtamtlicher Hinweis: Ausbildungsprogramm für die Qualifikation „Bauspar- und Finanzfachmann/-fachfrau (BWB)", Berufsbildungswerk der Bausparkassen (BWB) e. V., Dezember 2012, http://www.bwbprofi.de/_files/files/Ausbildungsprogramm_ab_2013.pdf; Lernzielkatalog, Herausgeber: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen, Januar 2012.

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Anlage 1 (zu § 1 Absatz 2) Inhaltliche Anforderungen an die Sachkundeprüfung


Anlage 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

1. Kundenberatung

1.1
Serviceerwartungen des Kunden

1.2
Besuchsvorbereitung/Kundenkontakte

1.3
Kundengespräch unter Beachtung ethischer Grundsätze

1.3.1
Kundensituation

1.3.2
Kundenbedarf und kundengerechte Lösung

1.3.3
Gesprächsführung und Systematik

1.4
Kundenbetreuung

2. Kenntnisse für Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung

2.1
Allgemeine rechtliche Grundlagen

2.1.1
Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit

2.1.2
Vertragsrecht

2.2
Rechtliche Grundlagen des Immobilienerwerbs

2.2.1
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte (Erbbaurecht; Wohnungseigentum), Rechte an Immobilien

2.2.2
Verpflichtungsgeschäft (notarieller Kaufvertrag)

2.2.3
Verfügungsgeschäft und Eintragung im Grundbuch (Vormerkung, Auflassung)

2.3
Aufbau und Funktionsweise von Grundbüchern

2.3.1
Grundlagen

2.3.2
Aufbau des Grundbuchs

2.3.3
Reihenfolge der Eintragungen; Rangfolge der Rechte

2.3.4
Änderungen im Grundbuch

2.3.5
Nicht eingetragene Lasten

2.4
Rechtliche Grundlagen der Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung

2.4.1
Verbraucherkreditrecht

2.4.2
Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag

2.4.3
Rechtliche Grundlagen für die Tätigkeit, insbesondere Verhaltens- und Informationspflichten als Immobiliendarlehensvermittler

2.4.4
Besondere Anforderungen an die Beratung

2.4.5 Kreditwesengesetz

2.4.6 Geldwäschegesetz

2.5
Vermittler- und Beraterrecht

2.5.1
Rechtsstellung

2.5.2
Berufsvereinigungen/Berufsverbände

2.5.3
Arbeitnehmervertretungen

2.6
Verbraucherschutz

2.6.1
Grundlagen des Verbraucherschutzes

2.6.2
Schlichtungsstellen

2.7
Unlauterer Wettbewerb

2.7.1
Allgemeine Wettbewerbsgrundsätze

2.7.2
Unzulässige Werbung

2.8
Datenschutz

2.8.1
Datensicherheit

2.8.2
Umgang mit Informationen

2.8.3
Verschwiegenheit

2.9
Zuständigkeiten der Aufsicht

2.10
Europäischer Binnenmarkt: Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit

2.11
Finanzwirtschaftliche und wirtschaftliche Grundlagen

2.11.1
Markt der Immobilien- und Baufinanzierung (Kreditgeber und Kreditvermittler, Immobilienmärkte und deren Preisbildung, Kreditmärkte und deren Preisbildung)

2.11.2
Konjunkturzyklen und deren Wirkung auf das Kreditgeschäft

2.11.3
Geld- und Notenbankpolitik

2.11.4
Unmittelbare Einflüsse auf das Zinsniveau

2.11.5
Grundlagen der Verzinsung

2.12
Steuerliche Aspekte des Immobilienerwerbs

3. Finanzierung und Kreditprodukte

3.1
Finanzierungsanlässe

3.2
Kreditprodukte

3.2.1
Annuitätendarlehen

3.2.2
Zinszahlungsdarlehen

3.2.3
Tilgungsdarlehen

3.2.4
Zwischenfinanzierungen

3.2.5
Anschlussdarlehen/Forward-Darlehen

3.2.6
Cap-Darlehen

3.2.7
Festdarlehen

3.2.8
Policendarlehen

3.2.9
Bauspardarlehen und Bausparfinanzierung

3.2.10
Staatliche Fördermittel

3.3
Finanzierungsbedarf und -bestandteile

3.3.1
Erwerbskosten

3.3.2
Direkte Erwerbsnebenkosten (insbesondere Grunderwerbssteuer, Notar- und Grundbuchkosten, Maklercourtage)

3.3.3
Indirekte Erwerbsnebenkosten (insbesondere Bereitstellungszins, Disagio)

3.3.4
Eigenmittel

3.3.5
Fremdmittel

3.4
Konditionsvergleich

3.4.1
Zinshöhe in Abhängigkeit von der Besicherung

3.4.2
Effektiver Jahreszins

3.4.3
Variabler Zinssatz

3.4.4
Zinsfestschreibung

3.4.5
Tilgungssatz

3.4.6
Sondertilgungen

3.4.7
Bewertung tilgungsfreier Zeiträume

3.4.8
Ermittlung Finanzierungslaufzeit

3.4.9
Sollzinsbindungsfristen

3.5
Zinsrechnung

3.6
Finanzierungsangebot

3.6.1
Kosten- und Finanzierungsplan; Finanzierungsbausteine

3.6.2
Darstellung der Finanzierung im Kreditantrag

3.6.3
Einzureichende Unterlagen

3.6.4
Auszahlungsvoraussetzungen

3.7
Kreditwürdigkeitsprüfung

3.7.1
Grundlagen

3.7.2
Kreditfähigkeit

3.7.3
Kreditwürdigkeit

3.7.4
Bonitätsnachweise

3.7.5
Tragfähigkeit der Finanzierung

3.8
Kreditsicherung

3.8.1
Grundlagen

3.8.2
Grundschuld

3.8.3
Hypothek

3.8.4
Weitere Sicherheiten (insbesondere Abtretung, Bürgschaft)

3.9
Beleihungsprüfung/Bewertung von Sicherheiten

3.9.1
Grundlagen

3.9.2
Verkehrswert

3.9.3
Verfahren zur Ermittlung des Beleihungswertes

3.9.4
Beleihungsgrenzen

3.10
Koppelungsgeschäfte/Nebenleistungen

3.11
Risiken der Finanzierung

3.11.1
Zinsänderungsrisiko

3.11.2
Änderung der persönlichen Situation

3.11.3
Notleidende Kredite

3.12
Beendigung des Kreditvertrags

3.12.1
Kündigungsmöglichkeiten durch Kreditgeber und Kreditnehmer

3.12.2
Risiken (Vorfälligkeitsentschädigung)

3.12.3
Kreditprolongation

3.12.4
Umschuldung

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Anlage 2 (zu § 3 Absatz 8) Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung „Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung IHK" und „Geprüfte Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK" nach § 34i Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung


Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Muster Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung „Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung IHK" und „Geprüfte Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK" (BGBl. 2016 I S. 1055)




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