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§ 3 - Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG)
Artikel 1 G. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 2082 (Nr. 43); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1737
Geltung ab 02.09.2016; FNA: 930-14 Allgemeines Eisenbahnrecht
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Geltung ab 02.09.2016; FNA: 930-14 Allgemeines Eisenbahnrecht
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§ 3 Ziele der Regulierung
Ziele der Regulierung des Eisenbahnsektors sind:
- 1.
- die Steigerung des Anteils des schienengebundenen Personen- und Güterverkehrs am gesamten Verkehrsaufkommen;
- 2.
- die Wahrung der Interessen der Zugangsberechtigten auf dem Gebiet der Eisenbahnmärkte bei der Förderung und Sicherstellung eines wirksamen Wettbewerbs in den Eisenbahnmärkten sowie die Wahrung der Interessen der Verbraucher;
- 3.
- die Förderung von Investitionen der Eisenbahninfrastruktur- und -verkehrsunternehmen und die Unterstützung von Innovationen;
- 4.
- die Förderung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnmarktes;
- 5.
- die Gewährleistung eines sicheren, leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs der Eisenbahninfrastruktur und
- 6.
- die Verkürzung der Reisezeiten im Schienenpersonenverkehr und der durchschnittlichen Transportdauer im Schienengüterverkehr.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Weiterentwicklung des Eisenbahnregulierungsrechts G. v. 9. Juni 2021 BGBl. I S. 1737 m.W.v. 18. Juni 2021
Frühere Fassungen von § 3 ERegG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 18.06.2021 | Artikel 1 Gesetz zur Weiterentwicklung des Eisenbahnregulierungsrechts vom 09.06.2021 BGBl. I S. 1737 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 3 ERegG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 ERegG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ERegG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 15 ERegG Werksbahnen
... (5) Für Werksbahnen gelten im Übrigen ausschließlich die §§ 1, 3 , 17, 66 bis 71, 74 bis 77 dieses Gesetzes und § 4 des ...
§ 17 ERegG Umfang der Marktüberwachung (vom 18.06.2021)
... führt zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Hinblick auf die Erfüllung der in § 3 dieses Gesetzes genannten Ziele, insbesondere zur Herstellung von Markttransparenz, eine ...
§ 19 ERegG Schienennetz-Nutzungsbedingungen (vom 18.06.2021)
... Fristvorgaben eine wesentliche Beeinträchtigung von Zielen der Regulierung gemäß § 3 darstellen würde. In diesen Fällen sind die geänderten beziehungsweise ...
§ 52a ERegG Pilotprojekte zur Erprobung neuer Modelle der Kapazitätsnutzung und der Fahrplanerstellung sowie des Deutschlandtakts; Verordnungsermächtigung (vom 18.06.2021)
... In dem Kapazitätsnutzungsplan sind ferner unter Berücksichtigung der Ziele des § 3 die im Rahmen der Erstellung des Netzfahrplans maßgeblichen Einzelheiten des Koordinierungs- ...
§ 78 ERegG Gutachten der Monopolkommission (vom 18.06.2021)
... Wettbewerbs beurteilt, 2. die Frage beurteilt, ob ein wirksamer Wettbewerb im Sinne des § 3 Nummer 2 besteht, 3. die Anwendung der Vorschriften des Eisenbahnrechts würdigt und ...
Anlage 4 ERegG (zu den §§ 25 bis 27) Anreizsetzung (vom 18.06.2021)
... Die Regulierungsbehörde kann unter Berücksichtigung des § 27 Absatz 1 und der in § 3 genannten Ziele Festlegungen zur Berücksichtigung außerordentlicher, periodenfremder ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Weiterentwicklung des Eisenbahnregulierungsrechts
G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1737
Artikel 1 ERegGuaÄndG Änderung des Eisenbahnregulierungsgesetzes
... in den Anwendungsbereich des Absatzes 1 fallen." 6. § 3 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 4 wird das Wort „und" durch ein ... Fristvorgaben eine wesentliche Beeinträchtigung von Zielen der Regulierung gemäß § 3 darstellen würde. In diesen Fällen sind die geänderten beziehungsweise neu ... In dem Kapazitätsnutzungsplan sind ferner unter Berücksichtigung der Ziele des § 3 die im Rahmen der Erstellung des Netzfahrplans maßgeblichen Einzelheiten des Koordinierungs- ... anzuwenden." 48. In § 78 Absatz 1 Nummer 2 wird die Angabe „ § 3 Nummer 1" durch die Angabe „§ 3 Nummer 2" ersetzt. 49. § 79 ... § 78 Absatz 1 Nummer 2 wird die Angabe „§ 3 Nummer 1" durch die Angabe „ § 3 Nummer 2" ersetzt. 49. § 79 wird wie folgt geändert: a) Der ...
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