interne Verweise§ 55 ERegG Überlastete Schienenwege ... zuständigen Aufsichtsbehörde abzugeben. Die Mitteilung ist entsprechend § 19 Absatz 2 zu veröffentlichen. (2) Wurden Schienenwege für überlastet ... Verfahren und anzuwendenden Kriterien sind in den Schienennetz-Nutzungsbedingungen nach § 19 zu veröffentlichen. (7) Hat ein Betreiber der Schienenwege einen ...
Zitat in folgenden NormenGesetz zum Schienenlärmschutz (SchlärmschG)
G. v. 02.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 301
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2370 vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur
G. v. 08.07.2019 BGBl. I S. 1040
Gesetz zur Weiterentwicklung des Eisenbahnregulierungsrechts
G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1737
Artikel 1 ERegGuaÄndG Änderung des Eisenbahnregulierungsgesetzes ... Wörter „Koordinierungsverfahren bei" gestrichen. e) In der Angabe zu § 19 werden die Wörter „und Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen" ... Personenbahnsteige und der Laderampen gelten, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, die §§ 19 bis 24, 34, 36 bis 39, 42, 44, 48, 50 bis 54, 56 sowie die §§ 60 bis 62 ... „8. Pilotprojekte nach § 52a und deren Auswirkungen." 15. § 19 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter ... 1. wie das Verfahren zur Aufstellung des Kapazitätsnutzungsplans unbeschadet des § 19 nach Absatz 2 auszugestalten ist, 2. wie für die ausgewählten Schienenwege ... für die Dauer einer Netzfahrplanperiode und ist in den Schienennetz-Nutzungsbedingungen nach § 19 zu veröffentlichen." 35. § 53 Absatz 1 wird wie folgt geändert: ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/12176/v200765.htm