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Änderung § 8 MilchVerBeihV vom 29.12.2016
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§ 8 MilchVerBeihV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 29.12.2016 geltenden Fassung | § 8 MilchVerBeihV n.F. (neue Fassung) in der am 29.12.2016 geltenden Fassung durch Artikel 2 V. v. 27.12.2016 BGBl. I S. 3227 |
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(Textabschnitt unverändert) § 8 Inkrafttreten; Außerkrafttreten | |
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. | |
(Text alte Fassung) (2) Sie tritt mit Ablauf des 13. März 2017 außer Kraft, sofern nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes bestimmt wird. | (Text neue Fassung) (2) Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2018 außer Kraft. Sie ist auf Sachverhalte, die vor diesem Tag eingetreten sind, weiter anzuwenden. |
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