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§ 1 - Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)
Artikel 1 G. v. 29.07.1994 BGBl. I S. 1890, 1891; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 8251-10 Landwirte
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Geltung ab 01.01.1995; FNA: 8251-10 Landwirte
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§ 1 Versicherte kraft Gesetzes
(1) Versicherungspflichtig sind
- 1.
- Landwirte,
- 2.
- mitarbeitende Familienangehörige.
(2) 1Landwirt ist, wer als Unternehmer ein auf Bodenbewirtschaftung beruhendes Unternehmen der Landwirtschaft betreibt, das die Mindestgröße (Absatz 5) erreicht. 2Unternehmer ist, wer seine berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. 3Beschränkt haftende Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft oder Mitglieder einer juristischen Person gelten als Landwirt, wenn sie hauptberuflich im Unternehmen tätig und wegen dieser Tätigkeit nicht kraft Gesetzes in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind.
(3) 1Der Ehegatte eines Landwirts nach Absatz 2 gilt als Landwirt, wenn beide Ehegatten nicht dauernd getrennt leben und der Ehegatte nicht voll erwerbsgemindert nach § 43 Abs. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch ist; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen. 2Dies gilt nur für den Anwendungsbereich dieses Gesetzes, nicht aber für den Anwendungsbereich anderer Gesetze, insbesondere nicht den des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. 3Die Ehegatten sind verpflichtet, innerhalb von drei Monaten nach Übernahme des Unternehmens der Landwirtschaft oder, sofern die Eheschließung nach der Übernahme des Unternehmens der Landwirtschaft erfolgt, innerhalb von drei Monaten nach der Eheschließung gegenüber der landwirtschaftlichen Alterskasse zu erklären, welcher Ehegatte das Unternehmen als Landwirt nach Absatz 2 betreibt. 4Sie können innerhalb dieser Frist auch erklären, daß sie beide das Unternehmen gemeinschaftlich betreiben. 5Wird eine Erklärung nicht fristgerecht abgegeben, bestimmt die landwirtschaftliche Alterskasse, welcher Ehegatte Landwirt nach Absatz 2 ist. 6Tritt eine wesentliche Änderung der Verhältnisse ein, kann innerhalb von drei Monaten gegenüber der landwirtschaftlichen Alterskasse erneut erklärt werden, welcher der Ehegatten das Unternehmen betreibt oder daß beide das Unternehmen gemeinschaftlich betreiben. 7Betreibt jeder der Ehegatten ein Unternehmen der Landwirtschaft, sind beide Landwirte nach Absatz 2. 8Die Sätze 1 bis 7 gelten entsprechend für Ehegatten von Unternehmern, die ein Unternehmen der Imkerei, der Binnenfischerei oder der Wanderschäferei betreiben.
(4) 1Unternehmen der Landwirtschaft sind Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Garten- und Weinbaues, der Fischzucht und der Teichwirtschaft; die hierfür genutzten Flächen gelten als landwirtschaftlich genutzte Flächen. 2Zur Bodenbewirtschaftung gehören diejenigen wirtschaftlichen Tätigkeiten von nicht ganz kurzer Dauer, die der Unternehmer zum Zwecke einer überwiegend planmäßigen Aufzucht von Bodengewächsen ausübt, sowie die mit der Bodennutzung verbundene Tierhaltung, sofern diese nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes zur landwirtschaftlichen Nutzung rechnet. 3Der Bodenbewirtschaftung wird auch eine den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Pflege stillgelegter Flächen zugerechnet, wenn
- 1.
- eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung hierzu besteht,
- 2.
- die Tätigkeit nicht im Rahmen eines Unternehmens des Garten- und Landschaftsbaus ausgeübt wird und
- 3.
- das Unternehmen ohne die stillgelegten Flächen mindestens die Hälfte der Mindestgröße (Absatz 5) erreicht.
(5) 1Ein Unternehmen der Landwirtschaft erreicht dann die Mindestgröße, wenn sein Wirtschaftswert einen von der landwirtschaftlichen Alterskasse unter Berücksichtigung der örtlichen oder regionalen Gegebenheiten festgesetzten Grenzwert erreicht; der Ertragswert für Nebenbetriebe bleibt hierbei unberücksichtigt. 2Ein Unternehmen der Imkerei muß grundsätzlich mindestens 100 Bienenvölker umfassen. 3Ein Unternehmen der Binnenfischerei muß grundsätzlich mindestens 120 Arbeitstage jährlich erfordern. 4Ein Unternehmen der Wanderschäferei muß grundsätzlich eine Herde von mindestens 240 Großtieren umfassen.
(6) 1Der Wirtschaftswert ist der durch die Finanzbehörden nach dem Bewertungsgesetz im Einheitswertbescheid für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen festgesetzte Wirtschaftswert. 2Pachtflächen sowie verpachtete oder nachhaltig nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen sind mit dem durchschnittlichen Hektarwert der entsprechenden Nutzung der Eigentumsfläche zu bewerten und bei der Festlegung des Wirtschaftswertes des Unternehmens entsprechend zu berücksichtigen. 3Dies gilt auch für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen, die nach § 69 des Bewertungsgesetzes dem Grundvermögen zugerechnet werden. 4Ist der gesamte Betrieb gepachtet, ist der für den Verpächter maßgebende Wirtschaftswert anzusetzen. 5Ist der Wirtschaftswert des Unternehmens ganz oder teilweise nicht zu ermitteln, ist er zu schätzen. 6Weichen bei gartenbaulicher Nutzung die dem Einheitswertbescheid zugrunde liegenden betrieblichen Verhältnisse von den tatsächlichen ab, sind die Flächen nach ihrer tatsächlichen Nutzung zu bewerten.
(7) Landwirt nach Absatz 2 ist nicht, wer ein Unternehmen der Landwirtschaft ohne die Absicht der nachhaltigen Gewinnerzielung betreibt.
(8) 1Mitarbeitende Familienangehörige sind
- 1.
- Verwandte bis zum dritten Grade,
- 2.
- Verschwägerte bis zum zweiten Grade und
- 3.
- Pflegekinder
Text in der Fassung des Artikels 4 LSV-Neuordnungsgesetz (LSV-NOG) G. v. 12. April 2012 BGBl. I S. 579; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 23.10.2012 BGBl. I S. 2246 m.W.v. 1. Januar 2013
Frühere Fassungen von § 1 ALG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2013 | Artikel 4 LSV-Neuordnungsgesetz (LSV-NOG) vom 12.04.2012 BGBl. I S. 579 |
aktuell vorher | 01.01.2009 | Artikel 3 Gesetz zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG) vom 18.12.2007 BGBl. I S. 2984 |
aktuell | vor 01.01.2009 | früheste archivierte Fassung |
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Zitierungen von § 1 ALG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 ALG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ALG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 ALG Befreiung von der Versicherungspflicht (vom 01.04.2024)
... Tritt innerhalb von weniger als sechs Kalendermonaten nach dem Ende der Versicherungspflicht nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 erneut eine entsprechende Versicherungspflicht ein und galt für die Zeit der vorherigen ... Befreiungsantrag auch für die erneute versicherungspflichtige Tätigkeit nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 gilt. (3) Von der Versicherungspflicht wird auf Antrag auch befreit, wer die ...
§ 17 ALG Anrechenbare Zeiten (vom 01.10.2009)
... oder nur deshalb nicht mit Beiträgen belegt sind, weil der Versicherte von der nach § 1 Abs. 2 bestehenden Versicherungspflicht befreit worden ist. (2) Die Wartezeit von ...
§ 23 ALG Berechnung der Renten (vom 01.01.2023)
... 1. Pflichtbeiträge als Landwirt oder für mitarbeitende Familienangehörige nach § 1 gezahlt sind, 1a. freiwillige Beiträge nach den §§ 4 oder 5, wenn ...
§ 32 ALG Anspruchsvoraussetzungen (vom 01.04.2021)
... Gruppen unterscheiden: Gruppe 1: Betriebe, deren Unternehmer nach § 1 Abs. 2 oder Abs. 4 Satz 4 ein außerbetriebliches Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen bis zu einem Sechstel der ... abzustellen ist, erzielt hat, Gruppe 2: Betriebe, deren Unternehmer nach § 1 Abs. 2 oder Abs. 4 Satz 4 ein außerbetriebliches Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen von mindestens fünf ... abzustellen ist, erzielt hat, Gruppe 3: Betriebe, deren Unternehmer nach § 1 Abs. 2 oder Abs. 4 Satz 4 ein außerbetriebliches Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen zwischen einem Sechstel und ...
§ 73 ALG Auskunfts- und Mitteilungspflichten (vom 01.01.2023)
... der Aufgaben nach § 62 und zur Feststellung der Versicherungspflicht von Ehegatten nach § 1 Absatz 3 genutzt werden dürfen. Die landwirtschaftliche Alterskasse übermittelt hierzu ... der Datenstelle in einem automatisierten Verfahren von nicht verheirateten Landwirten im Sinne des § 1 Absatz 2 und von Empfängern einer Witwenrente oder Witwerrente nach diesem Gesetz 1. eine ... Sätzen 2 bis 4 erfolgt ist. Ist für nicht verheiratete Landwirte im Sinne des § 1 Absatz 2 sowie Empfänger einer Witwenrente oder Witwerrente eine Versicherungsnummer bei der ...
§ 84 ALG Versicherungspflicht (vom 01.01.2013)
... die am 31. Dezember 1994 als Landwirte beitragspflichtig waren und die Voraussetzungen des § 1 nicht erfüllen, bleiben versicherungspflichtig, solange die Wartezeit von 15 Jahren noch ... deren Versicherungspflicht als Folge einer Änderung der Mindestgröße (§ 1 Abs. 5) wegen einer Vereinigung von landwirtschaftlichen Alterskassen endet, bleiben ... bis zum 31. Dezember 2013 erfolgten Festsetzung der Mindestgröße nach § 1 Absatz 5 endet, bleiben versicherungspflichtig, solange das Unternehmen der Landwirtschaft die ... bis zum 31. Dezember 2013 erfolgten Festsetzung der Mindestgröße nach § 1 Absatz 5 versicherungspflichtig werden, gelten die Sätze 2 und 3 entsprechend. (2) ... Mindesthöhen gelten bis zur Festsetzung der Mindestgrößen nach § 1 Abs. 5, längstens bis zum 31. Dezember 1995, weiter. Die landwirtschaftlichen ... Krankenversicherung im Beitrittsgebiet bis zur Festsetzung der Mindestgröße nach § 1 Abs. 5, längstens bis zum 31. Dezember 1995, gelten. (6) Die am 31. Dezember 2012 ... Mindestgrößen gelten bis zur Festsetzung der Mindestgröße nach § 1 Absatz 5, längstens bis zum 31. Dezember 2013, weiter. (7) Die ... bis zum 31. Dezember 2013, weiter. (7) Die Versicherungspflicht für nach § 1 Absatz 3 versicherte Lebenspartner beginnt mit Inkrafttreten der Gleichstellungsvorschrift ...
§ 85 ALG Versicherungsfreiheit, Versicherungsbefreiung (vom 01.01.2024)
... das Unternehmen der Landwirtschaft überwiegend geleitet hat; er gilt als Landwirt nach § 1 Abs. 3 . (2) Im Beitrittsgebiet selbständig tätige Landwirte, die am 31. Dezember ... als Landwirt versicherungspflichtig sind. (3) Versicherte nach § 1 Abs. 3 sind ab 1. Januar 1995 von der Versicherungspflicht befreit, wenn sie 1. vor dem 2. ... zum Beitrag entsprechen. Satz 1 gilt nur, wenn Versicherte nach § 1 Abs. 3 1. am 31. Dezember 1994 nicht beitragspflichtig waren, 2. am 31. Dezember ... Stand ist ausgeschlossen. (3a) (weggefallen) (3b) Versicherte nach § 1 Abs. 3 werden auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit, solange 1. der nach § 1 ... 1 Abs. 3 werden auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit, solange 1. der nach § 1 Abs. 6 und § 32 Abs. 6 Satz 5 ermittelte Wirtschaftswert des Unternehmens der Landwirtschaft 15.000 ... Landwirtschaft 15.000 Deutsche Mark nicht überschreitet, 2. der Unternehmer nach § 1 Abs. 2 ohne Berücksichtigung des Arbeitseinkommens aus Land- und Forstwirtschaft ... landwirtschaftliche Tätigkeit aufgenommen wird und 2. der Unternehmer nach § 1 Abs. 2 bereits von der Versicherungspflicht befreit ist, es sei denn, er hat die Wartezeit von 15 Jahren ... ist, es sei denn, er hat die Wartezeit von 15 Jahren zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherte nach § 1 Abs. 3 den Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellt, noch nicht erfüllt. ... 1996 beantragt wird, sonst vom Eingang des Antrags an. (4) Versicherte nach § 1 Abs. 3 sind ab 1. Januar 1995 von der Versicherungspflicht auch dann befreit, wenn sie 1. vor ...
§ 91 ALG Wartezeit für Ehegatten befreiter Landwirte (vom 01.01.2008)
... Wartezeit von 15 Jahren gilt für Versicherte nach § 1 Abs. 3 als erfüllt, wenn sie 1. vor dem 2. Januar 1955 geboren sind, ... haben oder nur deshalb nicht zurückgelegt haben, weil Versicherungspflicht nach § 1 nicht bestanden hat, Versicherungsfreiheit nach § 2 oder eine Befreiung nach § 3 Abs. 1 ...
§ 92 ALG Beitragszeiten von Ehegatten und mitarbeitenden Familienangehörigen
... 1. Januar 1930 geboren ist und, wenn der andere Ehegatte am 1. Januar 1995 Landwirt nach § 1 Abs. 2 ist, a) für Januar 1995 Pflichtbeiträge zahlt, b) am 1. ... vor dem 1. April 1963 steht die Bewirtschaftung eines Unternehmens der Landwirtschaft nach § 1 Abs. 2 der Zahlung von Beiträgen zur Altershilfe für Landwirte gleich. Beiträge, ... (2) Beitragszeiten nach Absatz 1 gelten als Zeiten einer Versicherung nach § 1 Abs. 3; für diese Zeiten ist § 90 Abs. 1 bis 5 nicht anzuwenden. Diese Zeiten sowie ...
Zitat in folgenden Normen
Alkoholsteuergesetz (AlkStG)
Artikel 2 G. v. 21.06.2013 BGBl. I S. 1650, 1651; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
§ 10 AlkStG Abfindungsbrenner (vom 08.09.2015)
... Der landwirtschaftliche Betrieb muss dabei die Mindestgröße nach § 1 Absatz 5 des Gesetzes über die Alterssicherung für Landwirte vom 29. Juli 1994 (BGBl. I ...
Bewertungsgesetz (BewG)
neugefasst durch B. v. 01.02.1991 BGBl. I S. 230; zuletzt geändert durch Artikel 31 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 51a BewG Gemeinschaftliche Tierhaltung (vom 01.01.2013)
... hauptberuflich Land- und Forstwirte sind, c) Landwirte im Sinne des § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte sind und dies durch eine ...
Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (FELEG)
G. v. 21.02.1989 BGBl. I S. 233; zuletzt geändert durch Artikel 13b G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
§ 1 FELEG Berechtigter Personenkreis
... Erwerbstätigkeit (Produktionsaufgaberente) erhalten Landwirte im Sinne des § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte, die 1. a) das 55. ... mindestens fünf Jahre unmittelbar vor der Antragstellung; Zeiten der Versicherung nach § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte bleiben unberücksichtigt, ... und 5. ein Unternehmen der Landwirtschaft betrieben haben, welches ohne die in § 1 Abs. 4 Satz 4 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte aufgeführten ... der Landwirte aufgeführten Unternehmenszweige die Mindestgröße (§ 1 Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte) erreicht. Den ...
§ 2 FELEG Flächenstillegung (vom 09.08.2018)
... einschließlich erstaufgeforsteter Flächen das Einfache der Mindestgröße ( § 1 Abs. 5 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte ) erreicht. (3) Die Fläche muß bis zu dem Zeitpunkt, von dem an ...
§ 3 FELEG Abgabe von Flächen
... das seit mindestens fünf Jahren als Unternehmen der Landwirtschaft im Sinne des § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte geführt worden ist und ... wenn sie seit mindestens fünf Jahren ein Unternehmen der Landwirtschaft im Sinne des § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte geführt hat, 2. ...
§ 6 FELEG Höhe der Leistung (vom 01.01.2008)
... gezahlt. (2) Der Grundbetrag einer Produktionsaufgaberente nach § 1 wird wie eine Regelaltersrente nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte ... Jahre vor der Antragstellung ununterbrochen vom Leistungsberechtigten als Landwirt nach § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte bewirtschaftet worden sind; Zeiten ...
§ 9 FELEG Berechtigter Personenkreis
... ihre Beschäftigung in einem Unternehmen der Landwirtschaft im Sinne des § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte auf Grund dessen Stillegung ... Antragstellung mindestens 90 Kalendermonate in Unternehmen der Landwirtschaft im Sinne des § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte, davon in den letzten 48 ...
§ 11 FELEG Beginn und Ende der Leistung, Verfahren (vom 01.01.2008)
... 2. mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Leistungsempfänger Landwirt nach § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte oder mitarbeitender ... die Alterssicherung der Landwirte oder mitarbeitender Familienangehöriger nach § 1 Abs. 8 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte ...
§ 18a FELEG Landwirte im Beitrittsgebiet (vom 01.01.2008)
... den Zeiten der Bewirtschaftung durch einen Leistungsberechtigten als Landwirt nach § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte gleich. Die ...
Gesetz zur Gleichstellung stillgelegter und landwirtschaftlich genutzter Flächen
G. v. 10.07.1995 BGBl. I S. 910; zuletzt geändert durch Artikel 97 G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
§ 1 FGlG (vom 15.07.2016)
... und des Wasserrechts, finden auf diesen Flächen weiterhin Anwendung. § 1 Abs. 4 Satz 3 und § 21 Abs. 4 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte ...
Konsumcannabisgesetz (KCanG)
Artikel 1 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109, S. 2
§ 1 KCanG Begriffsbestimmungen
... von Unternehmen der Landwirtschaft angebaut werden, die aaa) die Voraussetzungen des § 1 Absatz 4 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte erfüllen, mit Ausnahme von Unternehmen der Forstwirtschaft, des Garten- und Weinbaus, der ...
Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)
G. v. 27.07.1981 BGBl. I S. 705; zuletzt geändert durch Artikel 5a G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 101
§ 4 KSVG (vom 01.01.2017)
... Buches Sozialgesetzbuch versicherungspflichtig ist, 4. Landwirt im Sinne des § 1 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte ist, 5. nach Ablauf des ...
Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVG)
G. v. 08.11.1985 BGBl. I S. 2075; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 13.04.2006 BGBl. I S. 855
§ 4 LPachtVG Beanstandung
... einem Haupterwerbslandwirt gleich, wenn 1. er Landwirt im Sinne des § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte ist und 2. ...
Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB VII)
Artikel 1 G. v. 07.08.1996 BGBl. I S. 1254; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 101
§ 54 SGB VII Betriebs- und Haushaltshilfe (vom 01.01.2013)
... erhalten landwirtschaftliche Unternehmer mit einem Unternehmen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte während einer ... erhalten landwirtschaftliche Unternehmer mit einem Unternehmen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte, ihre im Unternehmen ... auch an landwirtschaftliche Unternehmer, deren Unternehmen nicht die Voraussetzungen des § 1 Absatz 5 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte erfüllen, und an ihre ...
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 30.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 254
§ 10 SGB V Familienversicherung (vom 01.10.2022)
... im Sinne des Satzes 1 Nr. 4 ist nicht deshalb anzunehmen, weil eine Versicherung nach § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890, 1891) besteht. Ehegatten und Lebenspartner sind ...
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - (SGB XII)
Artikel 1 G. v. 27.12.2003 BGBl. I S. 3022, 3023; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 08.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 152
§ 82 SGB XII Begriff des Einkommens (vom 01.01.2024)
... in der gesetzlichen Rentenversicherung nach den §§ 1 bis 4 des Sechsten Buches, nach § 1 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte , aus beamtenrechtlichen Versorgungsansprüchen und aus Ansprüchen aus Zeiten einer ...
§ 82a SGB XII Freibetrag für Personen mit Grundrentenzeiten oder entsprechenden Zeiten aus anderweitigen Alterssicherungssystemen (vom 01.01.2021)
... Jahre an Grundrentenzeiten vergleichbaren Zeiten in 1. einer Versicherungspflicht nach § 1 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte haben, 2. einer sonstigen Beschäftigung, in der Versicherungsfreiheit nach § ...
Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin
V. v. 31.01.1995 BGBl. I S. 179; zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 22 G. v. 23.05.2017 BGBl. I S. 1228
§ 2 LwAusbStEignV Mindestanforderung an die Größe
... bewirtschafteter Betrieb sein und mindestens das Vierfache der Mindestgröße nach § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. ...
Wohngeldgesetz (WoGG)
Artikel 1 G. v. 24.09.2008 BGBl. I S. 1856; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 21.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 314
§ 17a WoGG Freibetrag für zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder mit Grundrentenzeiten oder entsprechenden Zeiten aus anderweitigen Alterssicherungssystemen (vom 01.01.2021)
... Jahre an Grundrentenzeiten vergleichbaren Zeiten in 1. einer Versicherungspflicht nach § 1 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte , 2. einer Beschäftigung, in der Versicherungsfreiheit nach § 5 Absatz 1 oder ...
Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)
Artikel 8 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2557; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
§ 2 KVLG 1989 Pflichtversicherte (vom 01.01.2023)
... jeweiligen Unternehmer, auf Bodenbewirtschaftung beruht und die Mindestgröße erreicht; § 1 Abs. 5 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte gilt, 2. Personen, die als landwirtschaftliche Unternehmer tätig sind, ohne ... im Sinne der Nummer 1 erreicht, wenn a) ihr landwirtschaftliches Unternehmen die nach § 1 Abs. 5 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte festgesetzte Mindesthöhe um nicht mehr als die Hälfte unterschreitet und sie nicht nach ... die Mindestgröße erreicht; für die Bestimmung der Mindestgröße gilt § 1 Abs. 5 Satz 2 bis 4 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte . Soweit sich die folgenden Vorschriften auf landwirtschaftliche Unternehmen beziehen, ...
§ 40 KVLG 1989 Beitragsberechnung bei Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft (vom 01.01.2023)
... das Folgejahr bekannt. (3) Für die Ermittlung des Wirtschaftswerts gilt § 1 Abs. 6 Satz 1 bis 4 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte . Ist der Wirtschaftswert des Gesamtunternehmens oder von Teilen des Unternehmens nicht ...
GKV-Modernisierungsgesetz (GMG)
G. v. 14.11.2003 BGBl. I S. 2190; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3445
Artikel 10 GMG Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte
... 4 des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte" durch die Angabe „§ 1 Abs. 6 Satz 1 bis 4 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte" ersetzt. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
6. SGB IV-Änderungsgesetz (6. SGB IV-ÄndG)
G. v. 11.11.2016 BGBl. I S. 2500
Artikel 8 6. SGB IV-ÄndG Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
... als Mitglied einer juristischen Person, die ein Unternehmen der Landwirtschaft im Sinne des § 1 Absatz 2 oder Absatz 4 Satz 4 betreibt, weder an der Unternehmensführung beteiligt ist, noch ...
8. SGB IV-Änderungsgesetz (8. SGB IV-ÄndG)
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2759
Artikel 12 8. SGB IV-ÄndG Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
... der Datenstelle in einem automatisierten Verfahren von nicht verheirateten Landwirten im Sinne des § 1 Absatz 2 und von Empfängern einer Witwenrente oder Witwerrente nach diesem Gesetz 1. eine ... werden angefügt: „Ist für nicht verheiratete Landwirte im Sinne des § 1 Absatz 2 sowie Empfänger einer Witwenrente oder Witwerrente eine Versicherungsnummer bei der ...
Betriebsrentenstärkungsgesetz
G. v. 17.08.2017 BGBl. I S. 3214
Artikel 2 BetrRSG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... in der gesetzlichen Rentenversicherung nach den §§ 1 bis 4 des Sechsten Buches, nach § 1 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte , aus beamtenrechtlichen Versorgungsansprüchen und aus Ansprüchen aus Zeiten einer ...
Artikel 3 BetrRSG Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
... Rentenversicherung nach den §§ 1 bis 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch, nach § 1 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte , aus beamtenrechtlichen Versorgungsansprüchen und aus Ansprüchen aus Zeiten einer ...
Cannabisgesetz (CanG)
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
Artikel 3 CanG Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
... wenn sie von Unternehmen der Landwirtschaft angebaut werden, die aa) die Voraussetzungen des § 1 Absatz 4 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte erfüllen, mit Ausnahme von Unternehmen der Forstwirtschaft, des Garten- und Weinbaus, ...
Drittes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 05.08.2010 BGBl. I S. 1127
Artikel 7 3. SGBIVuaÄndG Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
... durch die Wörter „, es sei denn, die Versicherungspflicht beginnt nach § 1 Absatz 3 wegen erfolgter Eheschließung mit einem Landwirt nach § 1 Absatz 2, dessen ... beginnt nach § 1 Absatz 3 wegen erfolgter Eheschließung mit einem Landwirt nach § 1 Absatz 2, dessen Versicherungspflicht zum Zeitpunkt der Eheschließung bereits festgestellt ... innerhalb von weniger als sechs Kalendermonaten nach dem Ende der Versicherungspflicht nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 erneut eine entsprechende Versicherungspflicht ein und galt für die Zeit ... Befreiungsantrag auch für die erneute versicherungspflichtige Tätigkeit nach § 1 Absatz 1 Nummer 2 gilt." c) In Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 wird die Angabe ...
Gesetz zur Änderung des Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetzes und des Betäubungsmittelgesetzes
G. v. 20.05.2015 BGBl. I S. 725
Artikel 2 AFIGuBtMGÄndG Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
... wenn sie von Unternehmen der Landwirtschaft angebaut werden, die die Voraussetzungen des § 1 Absatz 4 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte erfüllen, mit Ausnahme von ...
Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 19.12.2007 BGBl. I S. 3024
Artikel 9 SGBIVuaÄndG Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
... ist, er keine Vertretungsmacht für das Unternehmen mehr hat und er nicht nach § 1 Abs. 2 Satz 2 versicherungspflichtig ist." b) Absatz 9 Satz 1 Nr. 2 wird wie ...
Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Vorschriften
G. v. 21.12.2015 BGBl. I S. 2557
Artikel 3 SGBXIIuaÄndG Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
... des nicht abgegebenen Teils des Unternehmens das Einfache der Mindestgröße nach § 1 Absatz 5 nicht erreicht." c) Absatz 8 Satz 2 wird wie folgt gefasst: ...
Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 13 SGBXIIuXIVÄndG Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
... von Arbeitseinkommen aus Land- und Forstwirtschaft zum 1. Januar 2025". 2. § 1 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 5 Satz 1 werden die Wörter „sein ...
Gesetz zur Bereinigung des Bundesrechts im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
G. v. 13.04.2006 BGBl. I S. 855
Artikel 62a BMELVBBG Änderung des Gesetzes zur Gleichstellung stillgelegter und landwirtschaftlich genutzter Flächen
... In Absatz 2 werden die Sätze 2 und 3 durch folgenden Satz ersetzt: „§ 1 Abs. 4 Satz 3 und § 21 Abs. 4 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte ...
Gesetz zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG)
G. v. 18.12.2007 BGBl. I S. 2984; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 30.10.2008 BGBl. I S. 2130
Artikel 3 LSVMG Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (vom 05.11.2008)
... und Verbraucherschutz über die Entscheidungen nach Satz 1." 5. In § 1 Abs. 5 Satz 1, § 10 Abs. 1 Satz 4, § 44 Abs. 2 Satz 2, § 45 Abs. 2 Satz 1 erster ...
Gesetz zur Regelung einzelner dem Schutz der finanziellen Interessen der Union dienender Bestimmungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik, zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes sowie zur Aufhebung weiterer Vorschriften
G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 204
Artikel 2 GAPFinISchGEG Änderung des Betäubungsmittelgesetzes
... sie von Unternehmen der Landwirtschaft angebaut werden, die aa) Voraussetzungen des § 1 Absatz 4 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte erfüllen, mit Ausnahme von Unternehmen der Forstwirtschaft, des Garten- und Weinbaus, der ...
Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2451, 2020 I S. 597, 2021 I S. 97
Artikel 5 EMobStFG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes (vom 29.12.2020)
... Verhältnisse hauptberuflich Land- und Forstwirte sind, c) Landwirte im Sinne des § 1 Absatz 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte sind und dies durch eine Bescheinigung der jeweiligen Sozialversicherungsträger nachgewiesen ... erfüllt, wenn hauptberufliche Landwirte (Nummer 1 Buchstabe b) nicht die Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte erfüllen, weil sie im Inland in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig ...
Grundrentengesetz
G. v. 12.08.2020 BGBl. I S. 1879
Artikel 3 GrundRentG Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
... Jahre an Grundrentenzeiten vergleichbaren Zeiten in 1. einer Versicherungspflicht nach § 1 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte haben, 2. einer sonstigen Beschäftigung, in der Versicherungsfreiheit nach § ...
Artikel 4 GrundRentG Änderung des Bundesversorgungsgesetzes
... Jahre an Grundrentenzeiten vergleichbaren Zeiten in 1. einer Versicherungspflicht nach § 1 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte haben, 2. einer sonstigen Beschäftigung, in der Versicherungsfreiheit nach § ...
Artikel 5 GrundRentG Änderung des Wohngeldgesetzes
... Jahre an Grundrentenzeiten vergleichbaren Zeiten in 1. einer Versicherungspflicht nach § 1 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte , 2. einer Beschäftigung, in der Versicherungsfreiheit nach § 5 Absatz 1 oder ...
LSV-Neuordnungsgesetz (LSV-NOG)
G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 23.10.2012 BGBl. I S. 2246
Artikel 4 LSV-NOG Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
... Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe zu § 1 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 1a Geltung für ... gefasst: „§ 126 Durchführende Stelle". 2. § 1 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 3 Satz 3 wird das Wort ... der landwirtschaftlichen Sozialversicherung" gestrichen. 2a. Nach § 1 wird folgender § 1a eingefügt: „§ 1a Geltung für ... 62 und zur Feststellung der Versicherungspflicht von Ehegatten oder Lebenspartnern nach § 1 Absatz 3 genutzt werden dürfen. Die landwirtschaftliche Alterskasse übermittelt hierzu ... oder der Hauptwohnung von nicht verheirateten oder verpartnerten Landwirten im Sinne des § 1 Absatz 2 und von Empfängern einer Witwenrente oder Witwerrente nach diesem Gesetz. Die ... bis zum 31. Dezember 2013 erfolgten Festsetzung der Mindestgröße nach § 1 Absatz 5 endet, bleiben versicherungspflichtig, solange das Unternehmen der Landwirtschaft die ... bis zum 31. Dezember 2013 erfolgten Festsetzung der Mindestgröße nach § 1 Absatz 5 versicherungspflichtig werden, gelten die Sätze 2 und 3 entsprechend." ... Mindestgrößen gelten bis zur Festsetzung der Mindestgröße nach § 1 Absatz 5, längstens bis zum 31. Dezember 2013, weiter. (7) Die ... bis zum 31. Dezember 2013, weiter. (7) Die Versicherungspflicht für nach § 1 Absatz 3 versicherte Lebenspartner beginnt mit Inkrafttreten der Gleichstellungsvorschrift ...
RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz
G. v. 20.04.2007 BGBl. I S. 554; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1885
Artikel 17 RVAGAnpG Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
... Pflichtbeiträge als Landwirt oder für mitarbeitende Familienangehörige nach § 1 gezahlt sind, 2. nach § 51 Abs. 3a und 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Bundesversorgungsgesetz (BVG)
neugefasst durch B. v. 22.01.1982 BGBl. I S. 21; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408; aufgehoben durch Artikel 58 Nr. 2 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2652
§ 25d BVG (vom 29.12.2023)
... Rentenversicherung nach den §§ 1 bis 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch, nach § 1 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte , aus beamtenrechtlichen Versorgungsansprüchen und aus Ansprüchen aus Zeiten einer ... Jahre an Grundrentenzeiten vergleichbaren Zeiten in 1. einer Versicherungspflicht nach § 1 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte haben, 2. einer sonstigen Beschäftigung, in der Versicherungsfreiheit nach § ...
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