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§ 10 - Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)
Artikel 1 G. v. 29.07.1994 BGBl. I S. 1890, 1891; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 8251-10 Landwirte
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Geltung ab 01.01.1995; FNA: 8251-10 Landwirte
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§ 10 Umfang und Ort der Leistungen
(1) 1Für Umfang und Ort der Leistungen zur Teilhabe gelten die §§ 13, 14 Absatz 1 und 3, § 15 Absatz 1 und 2, § 15a Absatz 1 bis 4, § 17 Absatz 1, § 28 Absatz 2 Satz 2, § 31 Absatz 1 und 2 Satz 1 und 2 und § 32 Absatz 1, 2, 4 und 5 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch sowie die §§ 31, 64 Absatz 1 Nummer 3 bis 6 und § 73 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch entsprechend. 2Als ergänzende Leistung kann auch Betriebs- oder Haushaltshilfe erbracht werden. 3Die landwirtschaftliche Alterskasse betreibt keine eigenen Rehabilitationseinrichtungen; sie soll solche Einrichtungen belegen, die über eine Zulassung nach § 15 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch verfügen oder nach § 301 Absatz 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch als zugelassen gelten. 4Sie hat hierzu mit diesen Einrichtungen über Inhalt, Umfang, Vergütung sowie Prüfung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Dienstleistungen Verträge nach diskriminierungsfreien und transparenten Kriterien zu schließen. 5Leistungen nach den Absätzen 1 bis 3 müssen wirksam und wirtschaftlich sein, sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht übersteigen. 6Das Nähere über Umfang, Ort und Durchführung der Leistungen nach den Absätzen 1 bis 3 wird in der Satzung der landwirtschaftlichen Alterskasse geregelt. 7Für Leistungen zur Prävention, zur Kinderrehabilitation und zur Nachsorge sind insbesondere die Ziele, die persönlichen Voraussetzungen sowie Art und Umfang der medizinischen Leistungen in der Satzung näher auszuführen. 8Für sonstige Leistungen zur Teilhabe sind insbesondere die Ziele sowie Art und Umfang der Leistungen in der Satzung näher auszuführen. 9Die Satzungsregelungen sind regelmäßig an den medizinischen Fortschritt und die gewonnenen Erfahrungen anzupassen.
(2) 1Betriebshilfe kann erbracht werden, wenn
- 1.
- dem versicherten Landwirt wegen einer Leistung zur Prävention, einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation, einer sonstigen Leistung oder während der Dauer einer ärztlich verordneten Schonungszeit die Weiterführung des Betriebs nicht möglich ist,
- 2.
- die Leistung zur Aufrechterhaltung des Unternehmens der Landwirtschaft erforderlich ist und
- 3.
- in dem Unternehmen keine Arbeitnehmer oder mitarbeitenden Familienangehörigen ständig beschäftigt werden.
- 1.
- die Leistung zur Aufrechterhaltung des Haushalts erforderlich ist und
- 2.
- im Haushalt keine Arbeitnehmer oder mitarbeitenden Familienangehörigen ständig beschäftigt werden.
- 1.
- wegen § 9 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch ausgeschlossen sind oder
- 2.
- von einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung erbracht werden.
(3) 1Als Betriebs- oder Haushaltshilfe wird eine Ersatzkraft gestellt. 2Kann eine Ersatzkraft nicht gestellt werden oder besteht Grund, davon abzusehen, werden die Kosten für eine selbstbeschaffte betriebsfremde Ersatzkraft in angemessener Höhe erstattet. 3Das Nähere zur Angemessenheit der Kosten für eine selbstbeschaffte betriebsfremde Ersatzkraft bestimmt die Satzung. 4Diese kann die Erstattungsfähigkeit der Kosten für selbstbeschaffte betriebsfremde Ersatzkräfte begrenzen. 5Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grade werden Kosten nicht erstattet; die erforderlichen Fahrkosten und der Verdienstausfall können jedoch erstattet werden, wenn die Erstattung in einem angemessenen Verhältnis zu den sonst für eine Ersatzkraft entstehenden Kosten steht.
Text in der Fassung des Artikels 10 Gesetz Digitale Rentenübersicht G. v. 11. Februar 2021 BGBl. I S. 154, 2022 BGBl. I S. 105, 1539 m.W.v. 1. Januar 2024
Frühere Fassungen von § 10 ALG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 10 ALG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 ALG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ALG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 36 ALG Betriebs- und Haushaltshilfe bei Arbeitsunfähigkeit, Schwangerschaft und medizinischen Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen (vom 01.01.2018)
... nach den §§ 40 und 41 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch. (3) § 10 Abs. 3 gilt. (4) Leistungen nach den Absätzen 1 bis 3 müssen wirksam und ...
§ 37 ALG Betriebs- und Haushaltshilfe bei Tod des Landwirts (vom 01.01.2013)
... nach dem Tode des Landwirts für insgesamt zwölf Monate erbracht werden. § 10 Abs. 3 gilt. (3) Der Leistungsberechtigte beteiligt sich angemessen an den entstehenden ...
Zitat in folgenden Normen
Agrarsozialreformgesetz 1995 (ASRG 1995)
G. v. 29.07.1994 BGBl. I S. 1890; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 22.12.1999 BGBl. I S. 2626
Artikel 48 ASRG 1995 Inkrafttreten
... nach der Verkündung dieses Gesetzes treten in Kraft: Artikel 1 §§ 6, 10 Abs. 4, §§ 22, 26, 35, 36 Abs. 4, § 37 Abs. 5, § 39 Abs. 3 in Verbindung mit ...
Einkommensteuergesetz (EStG)
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 3 EStG (vom 01.04.2024)
... c) Übergangsgeld nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch und Geldleistungen nach den §§ 10 , 36 bis 39 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte, d) das ...
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
Artikel 1 G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412
§ 74 SGB IX Haushalts- oder Betriebshilfe und Kinderbetreuungskosten
... Alterskasse und die landwirtschaftliche Krankenkasse Betriebs- und Haushaltshilfe nach den §§ 10 und 36 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte und nach den §§ 9 und 10 ...
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 30.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 254
§ 381 SGB V Finanzierung der den Vorsorgeeinrichtungen und Rehabilitationseinrichtungen entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten (vom 29.12.2022)
... Absätze 1 bis 3 gelten für die Landwirtschaftliche Alterskasse, die Leistungen nach § 10 Absatz 1 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte erbringt, entsprechend mit der Maßgabe, dass die Landwirtschaftliche Alterskasse den ...
Umsatzsteuergesetz (UStG)
neugefasst durch B. v. 21.02.2005 BGBl. I S. 386; zuletzt geändert durch Artikel 22 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 236
§ 4 UStG Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (vom 19.07.2024)
... den §§ 10 und 11 des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte, § 10 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte oder nach § 54 Absatz 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch besteht, j) ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Bundesteilhabegesetz (BTHG)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3234; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1387
Artikel 19 BTHG Weitere Änderungen zum Jahr 2018 (vom 25.07.2017)
... In § 10 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte vom 29. Juli 1994 (BGBl. I S. 1890, 1891), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. ...
Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG)
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1809, II S. 1120
Artikel 10 AmtshilfeRLUmsG Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... den §§ 10 und 11 des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte, § 10 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte oder nach § 54 Absatz 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch besteht,". ...
Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1309
Artikel 1 DVPMG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... Die Absätze 1 bis 3 gelten für die Landwirtschaftliche Alterskasse, die Leistungen nach § 10 Absatz 1 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte erbringt, entsprechend mit der Maßgabe, dass die Landwirtschaftliche Alterskasse den ...
Flexirentengesetz
G. v. 08.12.2016 BGBl. I S. 2838
Artikel 2 FlexReG Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
... Rehabilitation" durch die Wörter „zur Teilhabe" ersetzt. 4. § 10 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ...
Fünftes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (5. SGB IV-ÄndG)
G. v. 15.04.2015 BGBl. I S. 583, 1008
Artikel 7 5. SGB IV-ÄndG Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
... Abschlagsfreiheit vorzeitig in Anspruch genommener Altersrenten". 2. In § 10 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „vorbehaltlich von" durch das Wort ...
Gesetz Digitale Rentenübersicht
G. v. 11.02.2021 BGBl. I S. 154, 2022 BGBl. I S. 105, 1539
Artikel 10 RentÜGEG Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
... 107b Neuregelung des Zuschusses zum Beitrag zum 1. April 2021". 2. § 10 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird die Angabe „die §§ ...
Gesetz zur Anpassung des Zwölften und des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch und weiterer Gesetze
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Artikel 13 SGBXIIuXIVÄndG Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
... 6 und 7. 3. § 6 wird aufgehoben. 4. Nach § 10 Absatz 3 Satz 2 werden die folgenden Sätze eingefügt: „Das Nähere zur ...
Gesetz zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG)
G. v. 18.12.2007 BGBl. I S. 2984; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 30.10.2008 BGBl. I S. 2130
Artikel 3 LSVMG Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (vom 05.11.2008)
... über die Entscheidungen nach Satz 1." 5. In § 1 Abs. 5 Satz 1, § 10 Abs. 1 Satz 4, § 44 Abs. 2 Satz 2, § 45 Abs. 2 Satz 1 erster Halbsatz und Satz 2, den ... der landwirtschaftlichen Sozialversicherung" ersetzt. 6. In § 10 Abs. 4, § 36 Abs. 4 Satz 1, § 37 Abs. 4 Satz 1 und § 45 Abs. 2 Satz 1 zweiter ...
Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
G. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2794
Artikel 7 JStG 2009 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... die Krankenversicherung der Landwirte, nach § 53 Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 10 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte oder nach § 143e Abs. 4 Nr. 2 in ...
LSV-Neuordnungsgesetz (LSV-NOG)
G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 23.10.2012 BGBl. I S. 2246
Artikel 4 LSV-NOG Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
... Lebenspartnerschaft aufgehoben wurde, und hinterbliebene Lebenspartner." 3. § 10 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ...
Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 237 9. ZustAnpV Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
... Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz" ersetzt. 2. In § 10 Abs. 4 Satz 1, § 36 Abs. 4 Satz 1, § 37 Abs. 4 Satz 1 und § 54 Abs. 2 Satz 2 werden ...
Qualifizierungschancengesetz
G. v. 18.12.2018 BGBl. I S. 2651
Artikel 4a QuaChaG Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
... wegen Erwerbsminderung beziehen, und". b) Nummer 2 wird aufgehoben. 3. § 10 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 Nummer 1 wird nach dem Wort ...
Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 12.06.2020 BGBl. I S. 1248; zuletzt geändert durch Artikel 4c G. v. 23.03.2022 BGBl. I S. 482
Artikel 13 7. SGBIVuaÄndG Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
... 60 Datenverarbeitung bei der landwirtschaftlichen Alterskasse". 2. § 10 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert: ...
Viertes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3057, 2012 BGBl. I S. 670; zuletzt geändert durch Artikel 13 Abs. 17 G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579
Artikel 11 4. SGBIVuaÄndG Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (vom 01.01.2013)
... „§ 107b (weggefallen)". 2. In § 10 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 58 Nr. 1" durch die Wörter „§ ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX)
Artikel 1 G. v. 19.06.2001 BGBl. I S. 1046; zuletzt geändert durch Artikel 165 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
§ 54 SGB IX Haushalts- oder Betriebshilfe und Kinderbetreuungskosten (vom 01.01.2013)
... und die landwirtschaftliche Krankenkasse Betriebs- und Haushaltshilfe nach den §§ 10 und 36 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte und nach den §§ 9 und 10 ...
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