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§ 37 - Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)

Artikel 1 G. v. 29.07.1994 BGBl. I S. 1890, 1891; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 408
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 8251-10 Landwirte
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§ 37 Betriebs- und Haushaltshilfe bei Tod des Landwirts



(1) 1Betriebshilfe kann für den überlebenden Ehegatten eines Landwirts erbracht werden, wenn er das Unternehmen des Verstorbenen als versicherungspflichtiger Landwirt weiterführt und

1.
die Leistung zur Aufrechterhaltung des Unternehmens der Landwirtschaft erforderlich ist und

2.
in dem Unternehmen keine Arbeitnehmer oder mitarbeitenden Familienangehörigen ständig beschäftigt werden.

2Haushaltshilfe kann in entsprechender Anwendung des Satzes 1 erbracht werden, wenn die Weiterführung des Haushalts nicht möglich und diese auf andere Weise nicht sicherzustellen ist.

(2) 1Betriebs- oder Haushaltshilfe kann innerhalb von zwei Jahren nach dem Tode des Landwirts für insgesamt zwölf Monate erbracht werden. 2§ 10 Abs. 3 gilt.

(3) Der Leistungsberechtigte beteiligt sich angemessen an den entstehenden Aufwendungen unter Berücksichtigung seines Einkommens (Selbstbeteiligung); die Selbstbeteiligung beträgt höchstens 50 vom Hundert der entstehenden Aufwendungen.

(4) 1Leistungen nach den Absätzen 1 bis 3 müssen wirksam und wirtschaftlich sein, sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht übersteigen. 2Das Nähere über die Durchführung der Leistungen nach den Absätzen 1 bis 3 wird in der Satzung der landwirtschaftlichen Alterskasse geregelt.



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Frühere Fassungen von § 37 ALG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2013Artikel 4 LSV-Neuordnungsgesetz (LSV-NOG)
vom 12.04.2012 BGBl. I S. 579
aktuell vorher 01.01.2009Artikel 3 Gesetz zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG)
vom 18.12.2007 BGBl. I S. 2984
aktuell vorher 08.11.2006Artikel 237 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
aktuellvor 08.11.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 37 ALG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 37 ALG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ALG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 39 ALG Betriebs- und Haushaltshilfe in anderen Fällen
... versicherte Landwirt und sein Ehegatte gestorben sind. (3) § 36 Abs. 5 und § 37 Abs. 2 bis 4 gelten ...
 
Zitat in folgenden Normen

Agrarsozialreformgesetz 1995 (ASRG 1995)
G. v. 29.07.1994 BGBl. I S. 1890; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 22.12.1999 BGBl. I S. 2626
Artikel 48 ASRG 1995 Inkrafttreten
... Kraft: Artikel 1 §§ 6, 10 Abs. 4, §§ 22, 26, 35, 36 Abs. 4, § 37 Abs. 5, § 39 Abs. 3 in Verbindung mit § 37 Abs. 5, §§ 46, 65, 69, 105 und ... 4, §§ 22, 26, 35, 36 Abs. 4, § 37 Abs. 5, § 39 Abs. 3 in Verbindung mit § 37 Abs. 5, §§ 46, 65, 69, 105 und 120. (3) Am ersten Tage des auf die ...

Einkommensteuergesetz (EStG)
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 3 EStG (vom 01.04.2024)
... nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch und Geldleistungen nach den §§ 10, 36 bis 39 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte, d) das ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSVMG)
G. v. 18.12.2007 BGBl. I S. 2984; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 30.10.2008 BGBl. I S. 2130
Artikel 3 LSVMG Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (vom 05.11.2008)
... ersetzt. 6. In § 10 Abs. 4, § 36 Abs. 4 Satz 1, § 37 Abs. 4 Satz 1 und § 45 Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz werden jeweils die Wörter ...

LSV-Neuordnungsgesetz (LSV-NOG)
G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 23.10.2012 BGBl. I S. 2246
Artikel 4 LSV-NOG Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
... 3 wird in der Satzung der landwirtschaftlichen Alterskasse geregelt." 7. § 37 Absatz 4 wird wie folgt gefasst: „(4) Leistungen nach den Absätzen 1 bis 3 ...

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 237 9. ZustAnpV Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
... ersetzt. 2. In § 10 Abs. 4 Satz 1, § 36 Abs. 4 Satz 1, § 37 Abs. 4 Satz 1 und § 54 Abs. 2 Satz 2 werden jeweils die Wörter „Gesundheit und ...